Bafög-Empfänger, nun studierunfähig, ALG2?
Hallo,
ich weiß langsam nicht mehr weiter und wende mich deswegen an Euch.
Ich bin aktuell Bafög-Empfänger kann aber die reguläre Leistung eine Studenten in diesem Semester nicht erbringen, aufgrund einer Krankheit die mir die Kraft dafür raubt. Beim Bafög gibt es ja die 3-Monatsgrenze, sollte man also über 3 Monate studierunfähig sein, muss man darüber hinaus erhaltene Zahlung erstatten. Ich befinde mich aktuell genau an dieser 3 Monatsgrenze und weiß nicht mehr wie ich mich nun am besten verhalten soll.
In diesem Semester würde ich selbst behaupten, dass ich vielleicht 20-30% Leistung erbringen konnte, was mir aber auch erst jetzt wirklich klar wird. Davor ist es mir gar nicht aufgefallen was überhaupt mit mir los war, einen ärztlichen Attest bekomme ich da es aufgrund von Blutwerten sogar nachvollziehbar ist.
Es geht darum, dass ich möglichst nicht meinen Bafög-Anspruch verlieren möchte und darüber hinaus auch noch eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer anstrebe um die verpassten Vorlesungen dieses Semesters nachholen zu können.
Sollte ich nun für mehr als 3 Monate studierunfähig sein, müsste ich ja ggf. bereits bezahlte Leistungen erstatten und müsste dann auf das ALG 2 zurückgreifen.
Jedoch möchte ich ja gerne zumindest 20-30% des Semesters absolvieren um nicht das ganze Semester zu versäumen.
Jedoch muss ich wenn ich das ALG 2 beantrage dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was jedoch theoretisch ja gar nicht möglich ist, da ich eigentlich weiterhin Student sein möchte. Dort besteht schon der erste Konflikt.
Somit müsste ich ja weiterhin Bafög beziehen. Studierunfähigkeit (über 3 Monate) wird aber direkt gleichgesetzt mit dem, dass man ALG 2 beantragen muss (wenn ich mich nicht irre). Und alles was unter 50% Studierfähigkeit liegt, wird wohl auch oft direkt als studierunfähig angesehen und somit sind wir wieder beim Satz davor. Folglich dürfte ich dann ja überhaupt keine Prüfungen schreiben.
Besteht also irgendeine Möglichkeit eine Fristverlängerung zu bekommen (möglichst ein komplettes Semester) und zumindest die Hälfte der Prüfungen absolvieren zu können ohne dass ich Probleme mit dem Bafög bekomme?
Vielleicht einen Attest der mir eine 40-50% Einschränkung bestätigt?
Schon mal vielen Dank für das Lesen!
Ich freue mich auf Eure Antworten und Anregungen.
3 Antworten
Hallo,
du mehr als 3 Monate nicht studierfähig warst, stand dir in dieser Zeit kein Bafög zu und du hättest ALG II beantragen müssen (in weiser Voraussicht, dass du mehr als 3 Monate krank sein wirst). ALG II gibts nicht rückwirkend.
Jetzt scheinst du wieder voll da zu sein?! Wenn ja, dann ist ALG II eh vorbei, das hätte in der Zeit der Studierunfähigkeit beantragt werden müssen, nicht wenn du wieder studierfähig bist.
Eine Verlängerung wegen Krankheit (ein ganzes Semester) hat damit aber nichts zu tun. Das kannst du bei Bafög beantragen, Das zurückgeforderte Geld von Bafög für die Zeit der Studierunfähigkeit bekommst du nicht mehr zurück, aber darfst ein semester hinten dran hängen. wenn du in dieser Zeit kein ALG II beantragt hast, bekommst du die Zahlungslücke jetzt nicht mehr gestopft.
Du kannst jetzt das verlorene Geld (wenn ich die Situation richtig verstehe) nicht wiederbekommen.
Ich befinde mich ja aktuell an dieser 3 Monatsgrenze, wobei der Monat der Erkrankung wohl nicht mitgezählt wird. Nur wenn es jetzt noch einen Monat länger wäre, dann hätte ich ein Problem.
So hart ist unser Staat nun auch nicht, ALG II würde ich dann auch rückwirkend bekommen. Geht ja nicht dass ich gar kein Geld habe, dann würde ich ja auf der Straße sitzen.
Ich versuche halt es so hinzubekommen, dass ich nichts zurückzahlen muss (was ich aktuell auch nicht muss) und eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer zu bekommen.
Die Frage ist wie man dort taktisch nun am besten vorgeht und für welchen Zeitraum ich mir die Einschränkung sowie den Grad der Beeinträchtigung attestieren lasse.
Alles unter 50% wird wohl als studierunfähig angesehen, jedoch würde ich schon gerne noch versuchen zumindest die Hälfte der Klausuren zu schreiben, auch wenn ich eigentlich nicht mal 50% der Vorlesungen besuchen konnte.
Du hast weiter studiert, konntest aber nur ca ein Drittel der Leistung erbringen? Dann würde ich weiter studieren und die versäumte Zeit hinten anhängen. Du kannst dir deine Einschränkung attestieren lassen, evt auch eine Behinderung? Dann sollte eine Verlängerung der Bafögbezuges möglch sein.
ALG2 gibt es eigentlich nur, wenn du dich komplett aus den Bafög abmeldest.
Konkret sollte dir die Studienberatung der Uni/ FH helfen können.
aber danke :)
Zudem habe ich gelesen, dass der Monat der Erkrankung NICHT mitgezählt wird (jedoch konnte ich jenes nie so genau in den Gesetzestexten lesen), sprich wenn ich einen Attest vom 01.10.13 - 31.01.14 hätte, würde ich dann weiterhin Bafög bekommen sowie eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer von 4 Monaten und könnte meine Prüfungen schreiben?
Die Frage ist: Wie viel Prozent darf diese Einschränkung höchstens betragen um nicht als studierunfähig eingestuft zu werden? Erfahrungswerte wären klasse :) Wenn ich mir nachher nur ca.50 % attestieren lasse, werde ich ja bestimmt auch nur die Hälfte der Zeit als Verlängerung bekommen. Zudem geht es ja auch noch darum, dass der Leistungsnachweis nach dem 4. Semester im Prinzip um ein Semester nach hinten geschoben werden müsste.
Nun suche ich halt den besten Weg um dies zu realisieren, noch sehe ich die Lösung noch nicht...