Bafög-Empfänger, nun studierunfähig, ALG2?

3 Antworten

Hallo,

du mehr als 3 Monate nicht studierfähig warst, stand dir in dieser Zeit kein Bafög zu und du hättest ALG II beantragen müssen (in weiser Voraussicht, dass du mehr als 3 Monate krank sein wirst). ALG II gibts nicht rückwirkend.

Jetzt scheinst du wieder voll da zu sein?! Wenn ja, dann ist ALG II eh vorbei, das hätte in der Zeit der Studierunfähigkeit beantragt werden müssen, nicht wenn du wieder studierfähig bist.

Eine Verlängerung wegen Krankheit (ein ganzes Semester) hat damit aber nichts zu tun. Das kannst du bei Bafög beantragen, Das zurückgeforderte Geld von Bafög für die Zeit der Studierunfähigkeit bekommst du nicht mehr zurück, aber darfst ein semester hinten dran hängen. wenn du in dieser Zeit kein ALG II beantragt hast, bekommst du die Zahlungslücke jetzt nicht mehr gestopft.

Du kannst jetzt das verlorene Geld (wenn ich die Situation richtig verstehe) nicht wiederbekommen.

aso88 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 20:58

Ich befinde mich ja aktuell an dieser 3 Monatsgrenze, wobei der Monat der Erkrankung wohl nicht mitgezählt wird. Nur wenn es jetzt noch einen Monat länger wäre, dann hätte ich ein Problem.

So hart ist unser Staat nun auch nicht, ALG II würde ich dann auch rückwirkend bekommen. Geht ja nicht dass ich gar kein Geld habe, dann würde ich ja auf der Straße sitzen.

Ich versuche halt es so hinzubekommen, dass ich nichts zurückzahlen muss (was ich aktuell auch nicht muss) und eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer zu bekommen.

Die Frage ist wie man dort taktisch nun am besten vorgeht und für welchen Zeitraum ich mir die Einschränkung sowie den Grad der Beeinträchtigung attestieren lasse.

Alles unter 50% wird wohl als studierunfähig angesehen, jedoch würde ich schon gerne noch versuchen zumindest die Hälfte der Klausuren zu schreiben, auch wenn ich eigentlich nicht mal 50% der Vorlesungen besuchen konnte.

Du hast weiter studiert, konntest aber nur ca ein Drittel der Leistung erbringen? Dann würde ich weiter studieren und die versäumte Zeit hinten anhängen. Du kannst dir deine Einschränkung attestieren lassen, evt auch eine Behinderung? Dann sollte eine Verlängerung der Bafögbezuges möglch sein.

ALG2 gibt es eigentlich nur, wenn du dich komplett aus den Bafög abmeldest.

aso88 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 12:58

Die Frage ist: Wie viel Prozent darf diese Einschränkung höchstens betragen um nicht als studierunfähig eingestuft zu werden? Erfahrungswerte wären klasse :) Wenn ich mir nachher nur ca.50 % attestieren lasse, werde ich ja bestimmt auch nur die Hälfte der Zeit als Verlängerung bekommen. Zudem geht es ja auch noch darum, dass der Leistungsnachweis nach dem 4. Semester im Prinzip um ein Semester nach hinten geschoben werden müsste.

Nun suche ich halt den besten Weg um dies zu realisieren, noch sehe ich die Lösung noch nicht...

Rheinflip  14.01.2014, 14:35
@aso88

Konkret sollte dir die Studienberatung der Uni/ FH helfen können.

aso88 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 21:30
@Rheinflip

aber danke :)

Zudem habe ich gelesen, dass der Monat der Erkrankung NICHT mitgezählt wird (jedoch konnte ich jenes nie so genau in den Gesetzestexten lesen), sprich wenn ich einen Attest vom 01.10.13 - 31.01.14 hätte, würde ich dann weiterhin Bafög bekommen sowie eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer von 4 Monaten und könnte meine Prüfungen schreiben?