Bafög Datenabgleich/Kontenabrufverfahren heutzutage?
Früher, bzw. in den alten Artikeln die ich so finde wird beschrieben, dass das Bafög Amt aufgrund des in Anspruch genommen Freistellungsauftrags auf die Höhe des Bankvermöngen des Antragstellers schloss. Bei etwa über 100€ wird genauer geprüft. Soweit sinnvoll.
Im Zuge von Niedrigzinsen ist dieses Verfahren aber doch nicht mehr anwendbar. Außerdem ist es mittlerweile nicht unnormal, dass durch Trade Republic etc auch mit geringen Vermögen an der Börse aktiv zu sein. Und wenn erfolgreich; der Freistellungsauftrag stärker beansprucht wird.
Wie kann das Bafög Amt da differenzieren und was ist die gängige Praxis bei sowas?
1 Antwort
Das wird ganz unterschiedlich gehandhabt und das entscheidet jeder Sachbearbeiter selber. Einige fordern immer Kontoauszüge an und andere vertrauen voll darauf, was der Student im Formblatt angibt. Für die Kontrollen der Angaben (was nehme ich hin, was lasse ich mir nochmal nachweisen) gibt es keine allgemeinen Regelungen, da entscheidet jedes Amt bzw. teilweise die Sachbearbeiter selber. Wenn die Vermutung naheliegt, das da mehr Geld vorhanden ist, wird man das gegebenenfalls kontrollieren.
Studenten haben oftmals Sparkonten etc, auf denen weit mehr Geld liegt als der Freibetrag. Das wird leider immer wieder „vergessen“ anzugeben.
Mit Willkür hat das im übrigen nichts zu tun. Der Student versichert, das seine Angaben korrekt sind. Ab und zu wird das halt überprüft. Was hat das mit Willkür zu tun?
Naja du sagst ja selbst schon, dass es "ab und zu" überprüft wird. Ohne feste Handlunhsgrundlage, ohne System, aus dem Bauch heraus. Klingt für mich schon etwas willkürlich.
Mit "vergessen" meinst du ja das wohl in aller Regel bewusste Täuschen der Behörde. Müsste man doch ruckzuck über Finanzamt, Banken checken können, ob auf die Person Konten laufen.
Ich verstehe das noch nicht so ganz muss ich zugeben.
So einfach ist das mit dem Finanzamt nicht. Amtshilfe ist immer der allerletzte Weg. Wir können ja nicht jede Behörde mit Anfragen fluten! Das wird daher nur gemacht, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, da die anderen Behörden genug mit ihren eigenen Sachen zu tun haben.
Was das ab und zu prüfen, wenn es Grund oder einen Anfangsverdacht gibt, mit Willkür zu tun, erschließt sich mir immer noch nicht. Wir können das natürlich gerne bei allen Anträgen machen, aber dann würden die Studenten, die jetzt schon 2-3 Monate auf die Bearbeitung warten, wohl noch länger warten müssen. Letztendlich entscheidet der SB, was er für bare Münze nimmt und was er sich nochmal nachweisen lässt. Das ist in jeder Behörde so.
Was wäre denn ein möglicher Grund, oder eine Ursache für einen Anfangsverdacht?
Und wie funktioniert das mit den Kontoauszügen, die du erwähnt hast? Geht der SB da die letzten x Jahre durch und prüft das ganze auf Unregelmäßigkeiten?
Sonst haben die Ämter doch immer für alles irgendwelche Dienstvorschriften... Seltsam. Klingt auch etwas nach Willkür.
Woher soll die Vermutung kommen, dass mehr Vermögen vorhanden ist?Der Freistellungsauftrag jedenfalls gibt 0 Aufschluss. Klar, wenn vorher längere Zeit gearbeitet wurde könnte das sein. Wird aber alles eher die Ausnahme als die Regel sein.