Bafög- Einkommenssteuererklärung = Lohnsteuerbescheinigung & Einkommenssteuer veranlagt?
Hallo, ich fülle gerade einen Bafögantrag aus, aber bin am verzweifeln, weil ich nicht verstehe was von mir gefordert wird und meine Eltern, das Beamtendeutsch nicht verstehen.
Zu Punkt 54 zu Formblatt 3: "Wurden Sie für das nach den Zeilen 47 und 48 maßgebliche Kalenderjahr zur Einkommenssteuer veranlagt?" Was bedeutet veranlagt? Muss ich da noch eine Einkommenssteuererklärung beilegen oder eine Lohnsteuerbescheinigung bzw. ist das das Gleiche?
1 Antwort
In den Hinweisen (letzte Seite des Antrags) steht dazu:
Wenn man "veranlagt Steuerbescheid" (was ja das Beamtendeutsch ist) googelt kommt raus:
Die Veranlagung ist im Steuerverfahrensrecht die Zusammenfassung von Ermittlungsverfahren (insb. die Abgabe einer Steuererklärung) und Festsetzungsverfahren
=> Bedeutet also: Müssen/Mussten deine Eltern im Jahr 2015 eine Steuererklärung abgeben? Antwort: Ja oder Nein.
Eltern sollten wissen, ob sie sonst immer eine Steuererklärung gemacht haben, ob sie vom Finanzamt jährlich einen Brief bekommen, dass sie die Steuererklärung abgeben müssen oder nicht.
Wenn ein Einkommensteuerbescheid da ist: Dann mit abgeben.
Man muss keinen Steuererklärung abgeben, sondern den Bescheid. Da ist das Zeichen vom Finanzamt drauf und da steht dann das "zu versteuernde Einkommen drauf". Ein Lohnsteuerbescheid ist, wie der Name schon sagt, kein Steuerbescheid.