Badewanne einlassen um die Uhrzeit erlaubt?
Hallo liebe Community :)
Hab gerade spontan Lust darauf bekommen, mir eine schöne heiße Badewanne einzulassen..bis mir aufgefallen ist, wie spät es ist. Dürfte ich dies noch machen oder wäre es doch zu störend für die Mitbewohner des Hauses?
7 Antworten
Darfst Du.Hallo liebe Community :) Hab gerade spontan Lust darauf bekommen, mir eine schöne heiße Badewanne einzulassen..bis mir aufgefallen ist, wie spät es ist. Dürfte ich dies noch machen oder wäre es doch zu störend für die Mitbewohner des Hauses?
Duschen nachts nicht erlaubt, MietminderungIDuschen auch nachts erlaubt, Mietwohnung Mietvertrag Duschmöglichkeit in der NachtKann eine Dusche oder Badewanne in einer Mietwohnung vorübergehend nicht genutzt werden, so kann das eine Mietminderung bis zu einem Drittel der Miethöhe rechtfertigen. Nach einem Urteil des AG Köln gilt dies jedenfalls dann, wenn die Bade- oder Duschanlage die einzige in der Wohnung ist. In diesem Fall sei nämlich die "Gebrauchstauglichkeit" der Wohnung ganz erheblich beeinträchtigt. AG Köln 206 c 85/ 95 Sowohl die Betätigung der Wasserspülung als auch das Duschen und Baden sind rund um die Uhr zulässig. Ist im Mietvertrag etwas anderes geregelt, so ist dies unwirksam. Baden und Duschen nach 22 bzw. nach 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt. Unbegrenzt fließen sollte das Wasser allerdings nicht: In der Nachts darf das Duschen nicht länger als 30 Minuten dauern, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Stark schwankende Wassertemperaturen beim Duschen sind nach einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ein Mangel und berechtigen den Mieter zu einer Mietminderung. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes ist der Mieter zwar verpflichtet, durch regelmäßige Reinigung und ausreichendes Lüften dafür zu sorgen, dass in der Dusche keine Kalkflecken entstehen und dass es durch die Feuchtigkeit nicht zu Schäden, wie zum Beispiel Schimmelbildung, kommt. Das kann aber nicht bedeuten, dass der Mieter nach jedem Duschen Wände und Fenster abtrocknen muss. Dusche - kann diese vorübergehend nicht genutzt werden und ist diese die einzige Duschmöglichkeit in der Wohnung kann die Miete bis zu einem Drittel gemindert werden. Ein Badezimmer muss vom Vermieter in einem baulichen Zustand überlassen werden, der Feuchtigkeitsschäden ausschließt, die durch ein Duschen in der Badewanne verursacht werden können.
Gern geschehen.
Lieber ein paar Informationen mehr, als zu wenig oder falsche Informationen.
bei uns wird gebadet oder geduscht wann immer es noetig ist bzw. wenn einer lust hat. also, rein in das schaumige vergnuegen
Es kann vlt stören aber das darfst du, auch zu so einer Uhrzeit noch.
das hört man nicht glaub mir wenn du nicht grad nen kerscher hast
Leider hört man das häufig sogar sehr gut. Selbst in vielen Neubauten lässt die Schalldämmung von Badewannen sehr zu wünschen übrig.
Klar!
Mache ich immer und bisher hat sich niemand beschwert.
So viele Informationen hätte ich zwar nicht gebraucht, aber trotzdem danke ;)