Inkasso Schulden von 2004. Wie vorgehen?
Hallo,
ich wollte neulich ein Konto eröffnen und die Bank teilte mir mit das bei einer sogenannten Homburger Inkasso noch 500€ offen wären. Erstmal wusste ich nichts davon, bzw. ich kann mich nicht erinnern jemals diese Schulden gehabt zu haben und soweit ich weiß steht davon auch nichts in meiner Schufa. Die Schulden sind von 2004. Ich hab jetzt Angst das "falls" da wirklich noch was offen sein sollte der Betrag aufgrund der vergangenen Jahre erheblich gestiegen ist. Kann mir eventuell jemand einen Rat geben wie ich jetzt weiter vorgehen soll.
lg
7 Antworten
- Wenn von 2004 noch eine Forderung offen ist, welche nicht durch Vollstreckungsbescheid oder Urteil tituliert wurde, könntest du diese durch Einrede der Verjährung ganz schnell aus der Welt schaffen
- Kannst du einmal im Jahr kostenlos deinen Schufascore anfordern: www.meineschufa.de
- Wenn der Eintrag unberechtigt ist kannst du ihn streichen lassen.
Fordere dir zunächst eine Titelkopie und die Abtretungsurkunde bzw. Inkassovollmacht von Bad Homburger Inkasso an. Kosten, die nicht im Titel aufgeführt sind, musst du nicht zahlen. Zinsen, die im Titel aufgeführt sind, würden in der Regel nach 3 Jahren verjähren.
Anzumerken ist, dass das Bad Homburger Inkasso vor allem für Sparkassen das Geld eintreibt. Überlege also, ob da eventuell noch etwas offen sein könnte bzw. spreche mit deinen Beratern.
Fordere von dem Inkassoladen schriftlich eine Kopie des Titels.
Kommt nichts dann ist verjährt sofern es sich hierbei nicht um einen Warenkredit handeln sollte
Hallo, wenn Du Schulden hättest, dann hättest Du schon längst eine Mahnung oder einen Mahnbescheid bekommen. Lass Dir doch von der Schufa Deine Einträge zusenden, kostet glaube ich 10 oder 15,00 Euro, dann weißt Du es genau
Wenn das solange her ist sollte es eigentlich verjährt sein aber bei der Bank kommt es immer darauf an ob die schuld getilgt wurde oder eben nicht google die Firma doch mal raus und frag was da los ist zur Not eine ratenzahlung vereinbaren
Nicht wenn ein Titel vorliegt, dann verjährt die Forderung nach 30 Jahren.