Bis zu welchem Alter darf man sein Kind in der Babyklappe abgeben?
Die Frage lautet: Gibt es eine Altersobergrenze für die Babyklappe? Habe keine eindeutige info dazu gefunden.
10 Antworten
Wenn es noch rein passt, seine vollständige Adresse noch nicht sagen kann und auch kein Handy dabei hat. Man muss ja schließlich heute an alles denken.
Aber ernsthaft: Da werden doch wirklich nur Neugeborene bzw. wenige Tage alte Babys reingelegt. Sind die Kinder schon älter, ginge das ja gar nicht mehr anonym, weil irgend jemand von dem Vorhandensein der Kinder erfahren hätte.
Du bist einer der wenigen Antworter, der den Denkfehler erkannt hat!
Du unterliegst einem Denkfehler.
Eine Babyklappe ist keine Möglichkeit, sein nun (aus welchen Gründen auch immer) doch nicht gewolltes Tage, Wochen oder gar Monate altes Kind abzugeben. Dann wendet man sich an das Jugendamt für Hilfsangebote oder ein Adoptionsverfahren.
In eine Babyklappe kann ein Neugeborenes gelegt werden, dass bei einer heimlichen Alleingeburt zur Welt kam und dessen Geburt nicht z.B. durch eine Hebamme oder auch eine andere beteiligte Person (jeder Bürger in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, der betreffenden Behörde eine Geburt zur Kenntnis zu bringen!) binnen einer Woche angezeigt wurde.
Entbindet eine Frau also in einem Kranken- oder Geburtshaus oder in Begleitung einer Hebamme zu Hause, ist die Geburt und damit das Kind im "System" drin und kann nicht einfach unbemerkt abgegeben werden und verschwinden.
Natürlich ist eine Babyklappe besser, als dass das Kind auf einer Müllkippe entsorgt oder im Blumenkasten verbuddelt wird.
Bevor man allerdings auf einer öffentlichen Toilette oder mit einem Beißholz zwischen den Zähnen im Badezimmer neben dem Elternschlafzimmer allein und ohne jegliche Unterstützung und ohne medizinische Hilfe sein Kind zur Welt bringt, sollte man an eine "vertrauliche" oder eine "anonyme" Geburt im Krankenhaus nachdenken.
Schau dazu z.B. mal hier:
https://www.bmfsfj.de/blob/93540/811b8b6067f11b269dcbb8fb5d33611c/die-vertrauliche-geburt-broschuere-data.pdf
Alles Gute für dich!
Dürfen tut man das streng genommen gar nicht; es ist immer ein Verstoß gegen die Sorgepflicht für das Kind und immer ein Verstoß gegen das Personenstandsgesetz.
Da man es nie darf, macht es auch keinen Sinn nach einer Altersgrenze zu fragen, bis zu der man es darf.
Die Möglichkeit existiert auch nur, weil man hofft, dass dann weniger Babys auf der Müllkippe landen; ob dem tatsächlich so ist, wird sogar von manchen angezweifelt.
Da gibt es keine Altersgrenze. Wozu auch, es soll den Babys helfen, das sich um sie gekümmert wird, in Notsituationen. Mütter, die sich in solchen Notsituationen befinden, benötigen Hilfe. Oft kann man den Frauen nicht helfen, aber den Babys eben. Genau dafür sind diese Babyklappen da. Damit die Mutter dort anonym ihr Baby abgibt. Da interessiert keinen ob es nun 3 Tage alt oder 3 Monate ist.
Auch ein 3 Monate altes Kleinkind kann unregistriert sein, tausende Erwachsene die in den letzten Jahren kamen, sind unbekannt. Schau mal, wieviele hier keiner kennt. Illegal reingereist zu tausenden. Da fällt ein 3 Monate altes Kleinkind wohl kaum noch auf. Bei mir in der Gegend wurde vor Jahren ein totes Baby gefunden, wo heute noch keiner weiss wie es hiess und wo es herkam. Also heute ist so ziemlich alles möglich.
Da ja das Kind anonym in der Babyklappe abgelegt wird, wie sollte eine eventuelle Altrsbeschränkung denn kontrolliert werden?
Ja und? Wenn nicht bekannt ist, wer die Mutter ist, was nützt das? Das Alter eines Säuglings kann ein erfahrener Kinderarzt auch ohne c40 mit ausreichender Genauigkeit bestimmen.
Mit der C40 methode lässt sich das Alter von organische Gewebe feststellen.
Für das Alter des Kindes gibt es eine Grenze: Es muß noch am Stück reinpassen, und es darf seinen Namen und die Anschrift noch nicht kennen
Ein neugeborenes Kind nach verheimlichter Schwangerschaft und geheimer Alleingeburt - ja.
Aber wie kann denn ein 3 Monate altes Kind (das ja schließlich registriert und im System drin ist) unbemerkt für die Gesellschaft (Familie, Freunde, Nachbarn) und den Staat (Standesamt, Finanzamt) anonym abgegeben werden?