Was muss man beim BAB-Antrag ankreuzen wenn man zusammen mit dem Partner wohnt, aber unverheiratet ist?

3 Antworten

Es wird nur das Einkommen von Eltern und Ehegatten berechnet. Freunde oder WG Partner sind hier unwichtig. Die Entfernung zum Wohnsitz der Erkern ist auch unwichtig.

Rheinflip  19.10.2013, 16:44

Natürlich wird nur die anteilige Miete berechnet.

haisa  19.10.2013, 10:25

Der Partner wird nur bei der Miete für die Wohnung mit berücksichtigt, d.h. es wird davon ausgegangen das dein Partner die Hälfte der Miet- und Nebenkosten übernimmt. Dies ist auch bei einer WG so.

Wenn du deine Ausbildungsstelle täglich innerhalb von 2 Stunden ( Hin und Rückweg ) von der elterlichen Wohnung / Haus hättest erreichen können,wirst du kein BAB - bekommen,das ist nämlich die Voraussetzung für ein Azubi in eigener Wohnung / WG. Dazu kommt noch,dass das Einkommen deiner Eltern und dein eigenes,zur Anspruchsberechnung des BAB - herangezogen würden. Musstest du also wegen deiner Ausbildung ausziehen und dir stünde dem Grunde nach BAB zu,müsste die höhe deines Anspruchs berechnet werden. Das Einkommen deines Freundes hätte hier keinen Einfluss auf das BAB - denn solange ihr nicht verheiratet seid,ist er dir gegenüber nicht zu Unterhalt verpflichtet.

isomatte  18.10.2013, 11:49

Das trifft allerdings nur für Azubis unter 18 Jahren zu,bist du über 18 Jahre,kannst du auch BAB - bekommen,wenn du diese Bedingungen nicht erfüllst,nur die Einkommensgrenze der Unterhaltspflichtigen Eltern und dein eigenes,darf nicht überschritten werden !!! Entschuldigung für die vorschnelle nicht ganz richtige Antwort.

Während deiner 1. Ausbildung sind grundsätzlich noch deine Erzeuger für dich unterhaltspflichtig. Ihrer Unterhaltspflich können sie auch dadurch nachkommen, dass sie dir Wohnraum zur verfügung stellen. Nur wenn der Ausbildungsplatz entsprechend unerreichbar entfernt ist, käme eine BAB-Finanzierung einer eigenen Wohnung in betracht.

Rheinflip  19.10.2013, 06:22

@aztec: Teilweise falsch.

ArienKahara 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 11:34

Auch wenn man bereits länger mit einem Partner zusammenlebt kann es sein, dass der Auszubildende wieder nachhause ziehen muss? Das kann es doch nicht sein oder? Schließlich lebt man schon länger nicht mehr zuhause und im eigenen Haushalt.

ArienKahara 
Beitragsersteller
 18.10.2013, 11:45
@Atzec

Okay, kommt in dem Fall den ich meine nicht in Frage ;) Der Auszubildende ist über 18 ;)

Atzec  18.10.2013, 11:54
@ArienKahara

Eben. Dafür beurteilen die das ja recht optimistisch!