Autoteile aus der EU ausführen - Mwst. Erstattung
Hallo! Ich habe demnächst vor bei BMW einige neue Autoteile zu bestellen und ins nicht EU-Ausland auszuführen. Nun würde ich gerne wissen, ob ich die Mehrwertsteuer für diese Autoteile bei der Ausfuhr zurück bekommen kann und wie?. Ich bin eine Privatperson. Danke!
4 Antworten
Von der Steuerbefreiung im Reiseverkehr sind ausgenommen:
in Deutschland erbrachte Dienstleistungen (so müssen Sie beispielsweise Bus- oder Bahnfahrten, Restaurantbesuche und Hotelübernachtungen einschließlich der deutschen Umsatzsteuer bezahlen),
Waren zur Ausrüstung von privaten Fahrzeugen aller Art (z.B. Stoßstangen, Außenspiegel, Abschleppseil und Verbandskasten) und
Waren zur Versorgung eines Fahrzeuges wie Kraftstoff, Motoröl oder Pflegemittel.
Für Autoersatzteile gibt es keine Erstattung wenn Du die Sachen selber mitnimmst. Eventuell geht es, wenn der Händler die Sachen per Fracht schickt und einige Formalitäten einhält.
Wende dich an dein Binnenzollamt. Dort klaert man dich auch ueber die weiteren Formalitaeten auf, denn fuer den Export sind auch noch weitere Dinge erforderlich.
Hast du daran gedacht, dass die Teile dann in dem anderen land evtl auch Importgenehmigungen brauchen, Zollgebuehren kosten usw ...?
Zitat von von Zisttoll: "Für Autoersatzteile gibt es keine Erstattung wenn Du die Sachen selber mitnimmst. Eventuell geht es, wenn der Händler die Sachen per Fracht schickt und einige Formalitäten einhält."
Weiss das niemand wies ist wenn der Händler die Autoteile per DHL oder ähnlich schickt?
inkl. Link mit Gesetzesartikel oder ähnlich bitte
Vielen Dank & Gruss
Grundsätzlich ja. Du musst ein Ausfuhrbegleitdokument erstellen lassen (z.B. bei einem Spediteur) und dieses dann an der letzten EU-Grenze abfertigen. Mit dem ABD mit Ausfuhrnachweis kannst Du Dir dann beim BWM-Händler die USt. zurückerstatten lassen.