Darf man mit Aufenthaltsgestattung ins Ausland reisen?
Hallo, ich plane demnächst eine Reise ins europäische Ausland und biete zugleich auch eine Mitfahrgelegenheit an. Mir ist jedoch ein potenzieller Mitfahrer aufgefallen, der auf Anfrage hin, einen Ausweis mit dem Titel "Aufenthaltsgestattung" besitzt. Darf man eigentlich solche Personen ins Ausland befördern? Hat dieser Ausweis die Gültigkeit für andere EU-Länder?
Grüße
6 Antworten
Aufenthaltsgestattung nennt man das Recht, sich durch Durchführung eines
Asylverfahrens in Deutschland aufhalten zu dürfen.
Aufenthaltsgestattung heißt zugleich die Bescheinigung, die Personen
erhalten, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben.
Ich würde den keinesfalls mitnehmen, würde mich möglicherweise der
Einschleusung (Schlepperei) strafbar machen. Die Einschleusung von Ausländern ist strafbar.
er darf nicht mal den Landkreis, in den er zugewiesen wurde , ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen (z.B. bei Klassenfahrten), denn er befindet sich noch im Asylverfahren.
Asylverfahren, er darf die BRD nicht verlassen.
Darf man mit Aufenthaltsgestattung ins Ausland reisen?
Hallo, ich möchte demnächst eine Reise ins Slovenia. Darf man eigentlich dahin fahren? Hat dieser Ausweis die Gültigkeit für andere EU-Länder? Wenn nicht,dann kann Ausländeramt mir die Erlaubnis irgendwie geben? Im Juli gibt es ein Festival "metal days" und werde ich das gerne besuchen
Grüße
Nehmt ihn nicht mit. Diese Person hat Residenzpflicht, d.h. er darf ohne Genehmigung nicht einmal seinen Landkreis verlassen. Ihr tut ihm und euch keinen Gefallen (Verdacht auf Schlepperei...)
Danke für die Information:)
Die Residenzpflicht ist ein wenig gelockert worden.
Asylbewerber dürfen sich jetzt im gesamten Regierungsbezirk aufhalten, in dem der Landkreis liegt, dem er zugeordnet wurde. Und wenn Landkreise anderer Regierungsbezirke auch noch angrenzen, auch noch dort.
https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__56.html