Autobahnabfahrt - ist schneller sein als die linke Spur eigentlich erlaubt?
Ich frage mich das immer wieder... Wenn ich von einer Autobahn abfahren, bzw es zu einer Gabelung auf eine andere Autobahn kommt - ist es dann eigentlich erlaubt schneller zu sein, als die Autos die weiterhin auf der Bahn bleiben?
Und wenn ja: wenn sich nun ein Auto spontan noch entscheidet ebenfalls abfahren, oder einfach nur sehr spät die Spur wechselt (manche Abfahrten sind ja sehr lang), wer wäre denn dann Schuld, wenn es dann knallt?
5 Antworten
Hallo,
ja dies ist manchmal eine brenzlige Situation, Ich würde sagen, die guten Fahrer blockieren einfach eine nicht .Gesetzmäßig gilt, Rechtsfahrer dürfen hier nicht schneller sein als Linksfahrer. Somit ist es nicht erlaubt, "schneller erlaubt weiterzufahren, während du auf der Autobahn abfährst, das macht ja jeder. geht auch nicht anders um dem Verkehr nicht zu behindern. Wirst du mittendrin allerdings von der Polizei angehalten - selten - dann hast du Pech -hier alles eingestehen, sorry, hab ich so nicht erkannt, mehr nicht, alles Andere über einen Anwalt, Deine zweite Frage, erkenne ich erfahrungsgemäß auch, schlicht: Die nicht blinkenden , die nicht anzeigenden Autos - wo wollen die dann hin? - und die einen dann ohne Anzeichen schneiden: Insgesamt gilt die Auffahrschuld ist immer gegeben, wenn man dann auf genau diesen aufschneidenden Vorgänger aufgefahren ist, aber nicht immer! Und das ist das Thema! Hier ist der Auffahrer = Schuldner nicht schuldig! Aber hier gilt Aussage gegen Aussage, hat man hier Zeugen? Und hat der Beschuldigte plötzlich Pseudo Aussagezeugen? Ist ein schwieriges Problem?
Rechtsanwalt immer einschalten. Kein Geld? Gibt einen Beratungsschein, beantragen bei Gericht beim Rechtspfleger, im Nachhinein Prozesskostenhilfe wird der Anwalt beantragen.
Viel Glück Shoshin
bei der auffahrt ist es erlaubt, bei der abfahrt logischerweise nicht, weil ja jemand noch vor dir abbiegen wollen könnte.
also es gibt bei uns das rechtsfahrgebot mit dem einher geht das nur links überholt werden darf. Das gillt auf autobahnen Bundesstraßen etc. Allerdings ist es, abgesehen von der Ausnahme bei stau, bei ner unterschiedlichen Wegführung durchaus erlaubt "rechts zu überholen" im endeffekt überholt man ja nicht sondern fährt woanders hin. So ist es auch bei mehrspurigen Straßen innerorts erlaubt rechts zu überholen. Im falle der Autobahnabfahrt heisst das: ja du darfst shcneller fahren wenn du von der autobahnabfährst wie die 85 Jährige Oma die mit 60 km/h weiter auf der linken spur fahren möchte. Prinzipiell bist du beim abbiegen oder spurwechseln dazu verpflcithet den fahrtweg den du nutzen möchstest auch zu kontrollieren bevor du abbiegst (spiegle, schulterblick) von daher würde ich behuapten das die Schuld bei einem von dir beschriebenen Unfall auch bei der 85 Jährigen Oma liegen würde wenn diese sich am ende des verzögerungsstreifens doch noch dazu entscheidet von der autobahn ab zu fahren. Allerdings bin ich kein richter und auch sonst nciht so gut mit dem gesetz bewandelt das ich dir schuldfrage in diesem fall mit einer eindeutigen sicherheit belegen könnte.
LG
Ja, genau bei solch einem Beispiel fragte ich mich das aber bislang immer wieder ;))
Auf der Abfahrt ist es nicht erlaubt, schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn zu fahren, die Abfahrt ist zum bremsen und nicht zum beschleunigen. Nur auf dem Beschleunigungsstreifen darf schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden, da du beim einfahren in die Autobahn nunmal eine gewisse Geschwindigkeit benötigst.
Deswegen darfst du ja auch nicht rechts überhohlen, dass es nicht knallt :)