Auto wurde durch Polizei versetzt, rechtens?
Ich habe vor einem Hausweg an der Straße geparkt. Dieser Weg ist keine befahrene Strasse, es ist ein einfacher Zugangsweg um zu einer Häuserreihe (Wohnblock) zu gelangen. Es scheint dort ein kleiner Transporter für einen Unzug gestanden zu haben, diesen habe ich nicht gesehen. Ich habe mich also an die Straße gestellt, es war auch kein abgesenkter Bordstein. Vor und hinter mir parkten auch Autos. Keine Feuerwehrzufahrt und auch hat kein Schild für den Umzug hat dort gestanden. Als ich zurück kam, hatte ich einen Zettel der Polizei an der Scheibe, dass mein Auto aufgrund einer Ordnungswidrigkeit versetzt wurde. Ich habe mit dem Polizisten telefoniert und der bestätigte mir, dass dort normalerweise kein Parkverbot sei, aber wir wären doch alle schonmal umgezogen und wüssten wie das wäre. Ich hätte den Wagen eingeparkt, dieser kam aus dem Weg nicht mehr raus und ich müsse jetzt die Kosten tragen.
Kann das denn richtig sein?
10 Antworten
Grundsätzlich: ordnungswidriges Handeln alleine rechtfertigt KEIN Abschleppen oder Versetzen. Es muss eine Gefahrenlage vorliegen, die nur durch das Abschleppen abgewehrt werden kann.
An deiner Stelle würde ich Widerspruch gegen das Umsetzen einlegen, diesen aber erst nach der dir zustehenden Akteneinsicht begründen.
Es ist möglich, das Umsetzen rechtlich zu knacken, einfach ist es aber nicht. Sollte auf dem Zettel tatsächlich "wegen ordnungswidrigem Handeln" stehen, wäre das der erste Ansatzpunkt, das Umsetzen als rechtswidrig darzustellen.
Wenn du Post von der Bußgeldstelle oder der Stadt bekommst, lege Widerspruch ein.
Da hast du ein Problem .....
Du musst beim Parken eine Besondere Umsicht walten lassen , du hättest dich umsehen müssen ob da jemand drin steht !
Durch dein Parken hast jemanden gehindert wegzufahren , dadurch die OWI mit umsetzten !
Anders wäre es wenn du geparkt hättest und der Transporter würde hineinfahren wollen ....... Da hättest du nicht umgesetzt werden dürfen und der Transporter hätte Pech !
Es spielt einfach keine Rolle ob das ein Gehweg ist oder nicht ! Jemand anderes am weiterfahren zu hindern darfst du nicht, auch wenn dieser sich verkehrswidrig verhält !
Die kosten wirst du tragen !
Dass sie in Ausnahmesituationen das Fahrzeug umsetzen ist zulässig und rechtens wenn sie keinen Schaden an deinem Auto gemacht haben,hatte ich auch schon mal. Aber die Kosten mußt du nicht tragen.
Man hätte ja Schilder (auf Antrag) aufstellen können7 Tage vorher (Eingeschränktes Haltverbot) Wegen Umzug am..... und gut wäre es gewesen.
nein, nimm dir am besten direkt einen anwalt und fertig, er hat ja schon zugegeben das da kein parkverbot ist. und wenn der andere sich nicht um eine genehmigung gekümmert hat um dort ein parkverbot zu verkünden dann hat er pech gehabt und nicht du. sowas würde ich mir auf keinen fall gefallen lassen