Auto schlachten?

3 Antworten

Hallo,

das ist zwar richtig, aber als Privatmann kannst du das nicht.

Denn ein Fahrzeug abmelden, geht nur, wenn du einen Kaufvertrag vorlegst,das ein anderer jetzt Eigentümer ist oder das Fahrzeug fachgerecht entsorgt wurde (Verwertungsnachweis).

Diesen bekommst du vom Schrotthändler aber nur für das komplette Fahrzeug,nicht für die Karosse.

Und das ist nicht das einzige Problem,denn du musst die diversen Flüssigkeiten, die sich in einem Auto befinden auch fachgerecht entsorgen.Da zahlst du als Privatmann mehr, als dich der Teileverkauf wieder einbringt.

Du solltest einmal mit offenen Augen durch das Leben gehen, dann wirst du feststellen, das auch die Autoverwerter unter diesen Kosten leiden.

Während früher in einer größeren Stadt oft 20 Schrottkerle oder mehr ihr Geschäft mit alten Autos machten, sind es heute nur noch 2 oder 3.

lesterb42  01.12.2017, 10:40

Denn ein Fahrzeug abmelden, geht nur, wenn du einen Kaufvertrag vorlegst,das ein anderer jetzt Eigentümer ist oder das Fahrzeug fachgerecht entsorgt wurde (Verwertungsnachweis).

Das liest sich etwas anders:


Durch das neue Zulassungsrecht zum 1.3.2007 ist die Unterscheidung
zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung aufgehoben worden.
Wer sein Kfz abmelden möchte, muss sich nicht mehr für eine der beiden
Varianten der Stilllegung entscheiden. Durch die Abmeldung wird das Auto
für maximal sieben Jahre außer Betrieb gesetzt. Nur wer jetzt schon
weiß, dass eine Wiederinbetriebnahme innerhalb dieses Zeitraums
ausgeschlossen ist, kann eine endgültige Außerbetriebsetzung erwirken.
Hierfür verlangt die Zulassungsbehörde die Vorlage eines sogenannten
Verwertungsnachweises. Diesen bekommen Sie bei jeder zertifizierten
Altauto-Annahmestelle.

OlafausNRW  01.12.2017, 22:33
@lesterb42

Nein, überhaupt nicht :-)

Darf ich dich noch einmal an die Ausgangsfrage erinnern 

Und da hat sich daran:

Nur wer jetzt schon 
weiß, dass eine Wiederinbetriebnahme innerhalb dieses Zeitraums 
ausgeschlossen ist, kann eine endgültige Außerbetriebsetzung erwirken. 
Hierfür verlangt die Zulassungsbehörde die Vorlage eines sogenannten 
Verwertungsnachweises. Diesen bekommen Sie bei jeder zertifizierten 
Altauto-Annahmestelle.

also nichts geändert.

Klar machen die das. Das kostet dich aber ordentlich Geld, weil sie kein Geschäft mehr mit den Teilen des Fahrzeugs machen können. 

Du musst dich erkundigen, welcher der günstigste Recyclingbetrieb in deiner Gegend ist und was er für das Abholen und Verschrotten einer Leerkarosse haben will. Branchenbuch zur Hand nehmen und die Verwerter abtelefonieren. 

lesterb42  01.12.2017, 10:42

Bislang konnte ich immer einen Verwerter finden, der die Schrottfahrzeuge kostenlos abgehohlt hat.

Fraganti  01.12.2017, 10:50
@lesterb42

Die meisten Verwerter nehmen ab 250€ für Abholung und Verschrottungnachweis, wenn bereits Teile demontiert wurden. 

Ob es in seinem Einzugsgebiet auch einen anderen gibt, muss er in Erfahrung bringen. 

Dafür musst du aber auch einen Platz haben, wo du das machst und wo du die Teile lagern kannst, bis sie verkauft werden.

Ganz so einfach geht das nicht.

Acrio13 
Beitragsersteller
 30.11.2017, 21:29

Das habe ich alles. Aber wie ist das rechtlich. Brauche ich einen Nachweis? Wenn ja wie bekommt man den? 

DerHans  30.11.2017, 21:30
@Acrio13

Wie gesagt, ganz so einfach ist das nicht. Unter diesem Vorwand könnten ja auch gestohlene Teile verkauft werden.

Acrio13 
Beitragsersteller
 30.11.2017, 21:37
@DerHans

Wie kommt es denn dann das man das von so vielen Leuten hört? Werden diese alle rechtlich belangt?

DerHans  30.11.2017, 21:38
@Acrio13

Wenn du damit Handel betreibst, musst das als Gewerbe anmelden.

Und solche Leute KÖNNEN belangt werden, wenn man ihnen Hehlerei nachweist.