Auto mit kanadischem Nummernschild in Europa fahren?
Hallo liebe Community,
Ein Freund von mir ist nach Kanada ausgewandert und schraubt dort seine eigenen Autos zusammen. Beim letzten Besuch habe ich einen Mazda MX5 LS3 mit 520 PS probegefahren. Ich würde ihn am liebsten sofort kaufen.
Allerdings stellt sich mir die Frage, ob ich den in der Schweiz auch überhaupt fahren dürfte, wegen den Auflagen vom Verkehrsamt. Er bot mir dan den Wagen auf sich in Kanada einzulösen und ihn dann in die Schweiz zu verschiffen. Die Kosten für die Versicherung und so weiter würde ich ihm jeweils jährlich überweisen.
Wäre dies theoretisch möglich den Wagen in der Schweiz mit kanadischem Nummernschild zu fahren?
2 Antworten
Wenn ein kanadischer Staatsbürger mit seinem Fahrzeug in der EU (oder auch in der Schweiz) zu Besuch ist, kann er mit diesem Fahrzeug hier bis zu 6 Monate fahren.
Hat er hier einen festen Wohnsitz, muss er das Fahrzeug auch für den europäischen Markt umrüsten, und entsprechend der Sicherheitsvorschriften auch ummelden.
Als EU-Bürger darfst du kein kanadisches Fahrzeug im Dauerbetrieb nutzen, wenn das Fahrzeug nicht dem EU-Standard gemäß ausgerüstet ist.
In der Schweiz dürfte das ähnlich gehandhabt werden.
okay und danke
Ich kenne die diesbezüglichen Gesetze in der Schweiz nicht.
Für Deutschland würde aber gelten:
Als Inländer dürftest Du das Fahrzeug nicht fahren. Das wäre Steuerhinterziehung.
Da das Fahrzeug dauerhaft in Deutschland eingeführt wird müsste es verzollt werden.
Da das Fahrzeug dauerhaft in Deutschland steht müsste es in Deutschland zugelassen werden.
Dies trifft auch auf die ganzen Eingewanderten Bulgaren, Rumänen, Tschechen, Polen und Russen zu die hier schon über eine längere Zeit einen festen Wohnsitz haben und ständig mit anderen Fahrzeugen unterwegs sind die in ihrem Heimatland oder ehemaligen Heimat zugelassen sind. Wenn sie nach den 6 Monate das Fahrzeug nicht umgemeldet haben wird es teuer. Leider fallen viel zu wenige davon auf. Will hier aber nicht den Eindruck erwecken ich hätte etwas gegen diese Menschen. Ich meine hier eine ganz spezielle Anzahl die der Meinung sind für sie würden die hiesigen Gesetze keine Gültigkeit haben.
Hallo, wie ist es denn, wenn der fahrzeughalter gar nicht europäischen Boden betritt und das Fahrzeug von einem Inländer benützt wird?