Mit Zweirad geblitzt vom mobilen Blitzer?

9 Antworten

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Wenn sie dich nicht angehalten haben,kann dir nichts geschehen. Du hast einen Helm aufund bist nicht zu erkennen. Du mußt nur angeben,daß an dem Tag mehrere Leute gefahren sind,da du das Motorad verkaufen wolltest. Die kennst du natürlich nicht,da nur Probefahrten gemacht wurden.

IHateHater 
Beitragsersteller
 08.07.2011, 20:35

wird in solchen fällen nicht verlangt, dass man eine liste der leute führt, die probefahrten machen? das dachte ich jedenfalls bisher

volker3329  10.07.2011, 10:18
@IHateHater

nein ,das ist blödsinn,ich kann fahren lassen wen ich will.

Leon97531  10.07.2011, 12:19
@volker3329

...dies kann je nach Höhe des Geschwindigkeitsverstoßes aber eine Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches für den Halter zur Folge haben.

  1. seit wann haben fahrräder nen nummernschild?

  2. kann da nicht einfach einer sitzen und sich die nummernschilder der geblitzten aufschreiben! Entweder sie halten dich direkt an oder sie müssen dir dein Delikt auf einem Foto oder Video nachweisen! Sonst kann da ja jeder irgend nen kennzeichen aufschreiben! Ausserdem kann der Beamte sich ja auch verlesen haben und dann bekommste nen bußgeld obwohl du nichts gemacht hast!

IHateHater 
Beitragsersteller
 08.07.2011, 14:43
  1. "zweirad" ist ja alles, was zwei räder hat, also ich wollte damit eigentlich "Roller / Mofa / Mopped / Motorrad etc. umreissen)

  2. genau so argumentiere ich auch. Der beamte ist zwar "glaubwürdig" im sinne des gesetzes (also er würde ja nicht willkürlich irgendwelche nummern aufschreiben), aber er ist eben nicht unfehlbar. also dürften seine handnotizen doch nicht als beweis gelten, dass jemand zu schnell gefrahen ist...

ich hab nur eben kein beweis für diese argumentation, genausowenig, wie mein freund beweisen kann, dass es so ist

Es gibt auch Blitzer die ein zweites Foto von hinten machen. Wenn nur ein Foto gemacht wird, wird i.d.R. auch sofort angehalten. Wenn nur ein Foto gemacht wurde, bleibt noch die Ausrede das man nicht weiß wer gefahren ist. Es gibt keine Halterhaftung. Im extremen Fall kann ein Fahrtenbuch verordnet werden.

Ist mir schon passiert. Ich hatte es eilig und mit mit dem Rad in der Tempo 30-Zone gefahren. Wurde geblitzt, habe aber nichts mehr gehört danach. Müßte inzwischen sogar verjährt sein. Normaler sehen die ja auf dem Bild "nur ein Radfahrer, kein Nummernschild, ermittlung lohnt sich eh nicht" und Ruhe ist. Wenn die dich aber doch ermitteln sollten, oder falls die Polizei direkt dabeisteht und dich anhält, mußt du als Radfahrer genauso mit einem Bußgeld rechnen, wie wenn du mit dem Auto gefahren wärst.

maske1  08.07.2011, 14:33

....er hat etwas von nummernschild geschrieben, tja, da ist die straßenbenutzungsgebühr wohl fällig....

zur Sicherheit immer eine Blitzer-App benutzen, z.B. "Blitzer POIbase Radarwarner" oder ähnliches