Auto im Parkverbot gerammt?!
Hallo Leute !!
Ich war gestern nach der Arbeit noch mal schnell wo was einkaufen und auf dem Parkplatz vor dem Einkaufshaus war sehr viel los und bin beim rückwärtsfahren in ein Auto hineingefarhen (habe es total übersehen) das hat jetzt einen Kratzer in der Beifahrertür daraufhin habe ich den Besitzer gefunden und mit ihm dann die Daten ausgetauscht. Er lässt das Auto jetzt anschauen um mir zu sagen wie viel es kostet. Aber bin ich da eigentlich Schuld wenn das Auto im Parkverbot steht und dadurch die Straße viel zu eng ist zum durchzufahren. Beim Parkplatz steht hier gilt die STVO.
danke ;))
9 Antworten
Da bist Du ganz alleine Schuld. Abgesehen davon, dass auch Autos im Parkverbot nicht automatisch zu Versuchscrashfahrzeugen werden und derartige Schilder auf Parkplätzen keine rechtsverbindliche Wirkung entfalten - schon gar nicht für den ruhenden Verkehr - ist § 9 Abs. 5 StVO hier absolut eindeutig:
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Wenn du gegen ein parkendes Auto gefahren bist, zahlst du den Schaden (bzw. deine Versicherung). Und dabei ist es unerheblich, ob er da stehen durfte oder nicht.
evtl. trifft ihn ein mitverschulden, aber das müsstest du beweisen, wenn du dich darauf berufen willst. ansonsten gilt aber, dass man auch keine widerrechtlich abgestellten fahrzeuge beschädigen daf, weder vorsätzlich noch fahrlässig.
Man darf auch Autos, die im Parverbot stehen, natürlich nicht ankarren. Wenn es zu eng ist, darf man eben nicht fahren.
das ist egal der wagen stand, also ist das deine schuld.hättest du sie polizei gerufen hätte der eine knolle wegen falsches parken bekommen und das wärs gewesen.das gleiche ist einem freund mal beim falschparken passiert,er bekam eine knolle und das wars.