Welche Versicherung zahlt wenn der Einkaufswagen gegen ein anderes Auto rollt?

5 Antworten

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Warst du gerade dabei dein Auto zu beladen und ist die der Wagen dabei davon gerollt? Dann wäre das eigentlich eine Sache für die KFZ-Versicherung. Es gibt allerdings Privathaftpflichtversicherungen, die exakt solche Schäden mitversichern.

Wenn du nicht in der Nähe deines Autos warst, zahlt das die Privathaftpflichtversicherung.

TerhorstAgentur  07.07.2015, 01:26

Der Gedanke ist schon ganz gut, sei aber auf die Frage gefasst ; was hättest du tun können um den Schaden zu vermeiden. antwortest du: "hätte das Kind zum Auto bringen können " dann ist es unweigerlich ein Kfz Haftpflicht Schaden

catchan  07.07.2015, 19:36
@TerhorstAgentur

Mal ehrlich, laut dieser Schadensmeldung hätte die Fragestellerin genauso gut mit dem Fahrrad da sein können? Hätte dann ebenfalls die KFZ-Versicherung gezahlt?

hätte das Kind zum Auto bringen können 

Na, rate mal, wo sie schätzungsweise unterwegs war!

Um den Schaden zu verhindern, hätte sie das Kind in den Kindersitz des Einkaufswagen tun können. 

Und falsch ist deine Aussage noch dazu:

Die überwiegende Rechtsprechung stellt in den Einkaufswagenfällen darauf ab, ob das Kfz zwecks Beladung bereits geöffnet war oder nicht:

...

Das AG Stuttgart (Urteil vom 20. 6. 1997, Az.: 2 C 698/97) stellte im Wesentlichen darauf ab, ob das Fahrzeug bereits geöffnet war oder nicht. Vorgänge vor dem Öffnen eines Kfz sind lediglich Vorbereitungshandlungen, welche den späteren Gebrauch in Form des Beladens dienen sollen. Diese Vorbereitungen sind jedoch vom Schutz der Kfz-Versicherung nicht erfasst.



http://www.ra-versicherung.de/beladung-und-entladung-eines-kfz

Also, sollte die Fragestellerin das Auto nicht doch schon irgendwie geöffnet haben, wie auch immer, wenn sie erst unterwegs war, dann wäre das ein Fall für KFZ-Versicherung.

Ansonsten nicht

cherrybutterfly 
Beitragsersteller
 06.07.2015, 21:19

War auf weg zum Auto da ist mir mein kleiner ausgebuchst wwollte ihn einfangen .Währenddessen  rollte der Wagen gegen ein anderes Auto 

catchan  06.07.2015, 21:21
@cherrybutterfly

Liest für mich so, als wärst du noch nicht beim Auto gewesen.

Melde den Schaden deiner privaten Haftpflichtversicherung wie du es gerade mir geschildert hast.

Bin mir zwar nicht zu 100% sicher, aber ich denke, das wird die private Haftpflichtversicherung übernehmen.

...die PH, so jedenfalls das AG München aktuell:

Wer zahlt bei Schäden mit einem Einkaufswagen? Wer seinen Einkaufswagen gegen ein anderes Auto rollen lässt und dabei ein Schaden entsteht, haftet selbst für die Reparaturkosten. Das hat jetzt das Amtsgericht München entschieden. Demnach müsse die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden einspringen, da es sich bei einem solchen Vorfall nicht um einen Auto- beziehungsweise Verkehrsunfall handeln würde. Ein Einkaufswagen müsse von jedem selbstständig gegen Wegrollen gesichert werden.

Antwort vom Fachmann: Die Kfz Haftpflicht Versicherung sofern dein Kfz auf dem Parkplatz stand. In dem Fall gehört das bewegen des einkaufswagen zum Be- und entladen des Kfz und ist somit ein Haftpflichter btriensschaden des Kfz. Wenn du mit einem anderen Verkehrsmittel zum Supermarkt gefahren oder zu Fuß zum Supermarkt gelaufen bist, übernimmt den Schaden deine private Haftpflicht Versicherung. Nachteil beim betriebsschaden eines Kfz ist die rückstufung der SF klasse.

Loroth  07.07.2015, 09:19

Leider ist die Antwort in ihrer Pauschalität falsch, sorry.

Nur unter bestimmten Umständen - beim direkten Be- bzw. Entladevorgang sowie ggf. im unmittelbaren Umfeld des Kfz - handelt es sich um einen Kfz-Haftpflichtschaden.

Und das auch nur, wenn es sich bei dem Schädiger um jemanden aus einer bestimmte Personengruppe handelt (Fahrer, Halter, Eigentümer des Kfz...)

catchan  07.07.2015, 19:42
@TerhorstAgentur

Lieber Fachmann,

vielleicht wäre es sinnvoll sich vorher die Schadensmeldung durchzulesen, ehe man einen Schaden ablehnt.

Laut deinem eigenen Link:

Wer auf dem Weg zu seinem parkenden Auto mit dem Einkaufs­wagen ein anderes Fahr­zeug beschädigt, muss sich an seine Privathaft­pflicht­versicherung wenden.

Das ist Grunde das, was die Fragestellerin geschildert hat. Sie war auf dem Weg zum Auto und ist dann dem flüchtenden Kind hinterher.

Nur weil das Auto auf dem Parkplatz steht, ist das noch lange kein Fall für die Autoversicherung. 

Haftpflicht glaube ich habe mal ein Praktikum dort gemacht 

deine haftpflicht, sofern du eine hast.