Auto auf Privatgelände beschädigt, Privathaftpflicht-Fall?

4 Antworten

Das zahlt keine private Haftpflicht. A) hängt diese Arbeit mit dem Betrieb des Fahrzeugs zusammen, B) ist es eine Gefälligkeitshandlung deines Vaters. Ob das auf einem privaten Grunstück passiert ist, ist vollkommen egal.

draine88 
Beitragsersteller
 14.08.2011, 18:25

Das Fahrzeug war ja nicht im Betrieb. Es hat gestanden, der Gang war drin und die Handbremse angezogen. Wir wollten die Haltegrummis am Auspuff wechseln.

Wenn ich einem parkenden Auto den Spiegel abtrete ist das doch auch ein Privathaftpflicht Fall?

allianzer  14.08.2011, 18:41
@draine88

wenn du den spiegel abtrittst ist dies vorsatz, du haftest dann zwar für den schaden hast aber keine deckung in deiner versicherung

Eichbaum1963  14.08.2011, 19:16
@draine88

Wenn du den Spiegel ausversehen z.. B. mit dem Ellenbogen beschädigst, zahlt die Privathaftpflicht, nicht aber wenn du den abtrittst - das kann wohl nie ausversehen passiert sein - also Vorsatz. Und bei Vorsatz zahlt keine Versicherung, selbst die Kfz-Haftpflicht holt sich da bis zu 5.000 € über Regress zurück.

Da will Dir jemand helfen, und zum Dank verlangst Du von ihm Schadenersatz? Das finde ich ziemlich daneben... Eine Privathaftpflichtversicherung kann aus verschiedenen Gründen den Schaden nicht übernehmen, selbst wenn der Vater hier haftbar sein sollte.

draine88 
Beitragsersteller
 15.08.2011, 15:13

Wenn du mich darum bitten würdest deinen Fernseher (Bsp. LCD Flachbild für 3.000 EUR) zu transportieren und ich ihn versehentlich die Treppe runter fallen lasse, dann würdest du doch auch darauf bestehen das ich es bezahle.

Ich verlange nicht als Dank Schadenersatz, sondern ich suche Wege den Schaden bezahlt zu bekommen - ein Schweller ist nun mal ein tragendes Teil und ich habe keine 10.000 EUR für ein neues Auto. Reparieren hin, reparieren her, der Wagen ist so wie er jetzt ist nichts mehr wert, mit dem Schaden. Den kauft so keiner mehr.

Und meine Nachforschungen haben ergeben das es ein Privat-Haftfplicht Fall ist, dummerweise bei meinem Vater nicht abgedeckt. Bei mir ist es abgedeckt. Wäre der Wagen auf meinen Vater zugelassen gewesen und hätte ich den Wagenheber in der Hand gehabt, dann würde die Versicherung anstandslos bezahlen.

Ich habe heute endlich jemanden von der Versicherung erreicht.

Also der Schaden ist so wie er passiert ist ein Gefälligkeitsschaden. Dieser fällt unter die Privathaftpflicht-Versicherung.

Jedoch ist es bei meinem Vater nicht abgedeckt, bei mir schon - hätte ich sein Auto kaputt gemacht, müssten die es bezahlen. Da es aber umgekehrt passiert ist, bekomme ich gar nichts.

DerHans  15.08.2011, 17:51

Der Vertreter hat deinen Vater aber sicher bereits darauf angesprochen, den Vertrag entsprechend zu ändern. Aber die "wollen ja immer nur mehr Geld". Und man hat ja auch keine Zeit für einen Termin.

Das ist wohl unter Verwandten 1. Grades kein Versicherungsschaden. Verspachtel die Beule und schleife es glatt lackiere es dann mit einem Spray in Originalfarbe - Kosten ca. 50 Euro.

draine88 
Beitragsersteller
 14.08.2011, 18:26

Sehr hilfreich.

SgtMiller  15.08.2011, 00:42
@draine88

siehe Antwort von Suzi !