Auszahlung Lebensversicherung beitragsfrei

2 Antworten

Hallo Sommersocke0905,

ergänzend zur Antwort von Siola55, kann ich dir noch etwas zu den Leistungsfälle mitteilen.

"Die Todesfallleistung ist identisch mit der Ablaufleistung. Und da ich ja eindeutig noch lebe, bekomme ich (letzteres) ausbezahlt. Korrekt, oder?"

Bei deiner Kapitallebensversicherung kann es in zwei Fällen zur Auszahlung kommen.

Du hast bei Vertragsabschluss eine Laufzeit der Versicherung vereinbart. Wenn die abgesicherte Person bis zur vereinbarten Ablauf der Versicherung nicht verstirbt, so wird die sogenannte Erlebensfallleistung ausbezahlt.

Wenn die versicherte Person allerdings während dieser Vertragslaufzeit verstirbt, dann kommt die Todesfallleistung zur Auszahlung.

Wer diese Leistung erhält, ist vom Bezugsrecht abhängig. Der Versicherungsnehmer kann entscheiden wer das Geldzum Auszahlungstermin (Ablauf der Versicherung) erhalten soll. Ebenfallsentscheidet der Versicherungsnehmer, wer das Geld im Todesfall der versichertenPerson erhalten soll. Der Bezugsberechtigte hat dann im Leistungsfall(Ablauftermin bzw. Todesfall) Anspruch auf die Versicherungsleistung.

Ganzwichtig: Das Bezugsrecht endet mit dem Ablauf- bzw. Kündigungstermin derVersicherung. Das bedeutet: Verstirbt die versicherte Person nach demAuszahlungstermin, hast du keine Ansprüche als Bezugsberechtigter auf dieAuszahlungssumme.

Ich hoffe diese Information hilft dir.

Viele Grüße
Christina vom Allianz Hilft Team

Hallo liebe Sommersocke0905

Bei einer beitragsfreigestellten Lebensversicherung hast du erst mal eine garantierte Todesfallleistung, welche aus dem Rückkaufswert gebildet wird!

Weiterhin erhälst du jährlich eine Übersicht deiner beitragsfreigestellten LV mit Angabe zum Wert der LV, den sog. Rückkaufswert zu einem bestimmten Datum. Darin ist die garantierte Ablaufleistung enthalten sowie ein nicht garantierter Überschußanteil!

Du wirst dabei feststellen, daß der Zuwachs geringer wird, jedoch darf die garantierte Kapitalsumme nicht weniger werden.

Gruß siola

Sommersocke0905 
Beitragsersteller
 28.03.2015, 20:21

Hey siola,

danke für deine Antwort (konnte erst jetzt wieder bei GF reinschauen).

Die Todesfallleistung ist identisch mit der Ablaufleistung. Und da ich ja eindeutig noch lebe, bekomme ich (letzteres) ausbezahlt. Korrekt, oder?

Mir ging's eben vor allem um das "garantiert". So nach dem Motto: Darf ich mich richtig freuen auf das Geld, oder hab ich was übersehen.

So wie du schreibst, darf ich ... :)

Gruß, Sommersocke *