Auswandern in die USA mit alleinigem Sorgerecht

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Dass Du das alleinige SR und ABR für Deinen Sohn hast, ist schon mal gut. Ich würde dennoch empfehlen, dass Du Dir vom Kindesvater eine schriftliche Einwilligung holst. Ich würde auch empfehlen, dass Du Dich mit Deinem Jugendamt in Verbindung setzt und zudem ggfs. die Auswanderung richterlich bestätigen lässt. Nicht, dass der Kindesvater sonst irgendwann ankommt und sein Umgangsrecht durchgesetzt sehen will und Dir irgendwelche Probleme bereitet.

Hierzu ...

Und muss ich obwohl ich als Mutter Amerikanerin bin für mein Kind ein Visum beantragen?

... sieht es so aus, dass Dein Sohn entweder einen US-Pass benötigt oder Du ein Visum für ihn beantragen musst. "Ganz ohne" darf er nicht mit in die USA. Ob er das Recht auf einen US-Pass hat und ob er also bereits die US-StaBü hat, das hängt von Deinem Status zum Zeitpunkt der Geburt ab und auch davon, ob Du bereits den notwendigen "Papierkrieg" geführt hast ("Consular Report of Birth Abroad").

Schau am besten zunächst hier: http://germany.usembassy.gov/acs/claimtocitizenship/

Auszug:

Birth abroad to one citizen and one alien parent in wedlock

A child born abroad to one U.S. citizen parent and one alien parent acquires U.S. citizenship at birth under Section 301(g) INA provided that the citizen parent was physically present in the U.S. for the time period required by the law applicable at the time of the child's birth.

  • For births on or after November 14, 1986, a period of five years of physical presence in the U.S., two after the age of fourteen, is required.
  • For births between December 24, 1952 and November 13, 1986, a period of ten years of physical presence in the U.S., five after the age of fourteen is for a parent to transmit U.S. citizenship to the child.

Child born out of wedlock to a U.S. citizen mother:

A child born abroad out-of-wedlock to a U.S. citizen mother may acquire U.S. citizenship under Section 301(g) INA, as made applicable by Section 309(c) INA if the mother was a U.S. citizen at the time of the child's birth, and if the mother had previously been physically present in the United States or one of its outlying possessions for a continuous period of one year

.

Solltest Du die Voraussetzungen zur "automatischen" Weitergabe der US-Staatsbürgerschaft an Deinen Sohn nicht erfüllen, kann ein Greencardantrag für Deinen Sohn gestellt werden. Nach der Einreise in die USA kannst Du dann unmittelbar vor Ort die US-Staatsbürgerschaft für Deinen Sohn beantragen, sofern Dein Sohn in die "richtige" Altersgruppe fällt. Das Ganze nennt sich "Child Citizenship Act of 2000"; und Infos sind auf der Website der US-Außnbehörde zu finden: travel.state.gov/visa/immigrants/types/types_1312.html (einfach in Deine Browserleiste kopieren). 

Hope this helps.

sunnystate86 
Beitragsersteller
 22.04.2011, 10:51

Ok, das hat mir sehr weitergeholfen, Danke! So wie ich es raus lesen konnte hat mein Sohn wohl keinen Anspruch auf einen US-Pass, da ich nicht lange genug in den USA gelebt habe. Wie lange dauert es denn von der Greencard Beantragung bis zur Ausstellung? Mein Sohn ist erst 3 Jahre alt, kann er diese Greencard auf jeden Fall bekommen?

Urbanessa  22.04.2011, 22:10
@sunnystate86

Ich glaube, dass D u die Greencard für Deinen Sohn über ein "Direct Consular Filing" direkt in Frankfurt/Main beantragen können müsstest. Das wäre, wenn es ginge, die schnellste und günstigste Methode; Bearbeitungszeit dürfte so um drei bis vier Monate liegen. Ich bin aber nicht 100%ig sicher, ob diese Antragsmethode nur bei Ehegatten funktioniert oder ob das auch bei Kindern geht. Da kann das Konsulat in Frankfurt Dir aber auf jeden Fall Auskunft geben. (Bei den anderen US-Auslandsvertretungen in Deutschland ist DCF sicher nicht möglich.)Falls DCF nicht möglich wäre, liegt die Bearbeitszeit bei 6 bis 12 Monaten.

Zum sonstigen Prozedere solltest Du Dich mal hier umsehen: http://www.uscis.gov/portal/site/uscis/menuitem.eb1d4c2a3e5b9ac89243c6a7543f6d1a/?vgnextoid=1d383e4d77d73210VgnVCM100000082ca60aRCRD&vgnextchannel=1d383e4d77d73210VgnVCM100000082ca60aRCRD

Ansonsten: Sofern Du bisher berufstätig warst/bist, bist Du als Amerikanerin (wie Du sicher weißt) ab einem bestimmten Jahreseinkommen (um 20.000 Dollar zur Zeit) verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung in den USA abzugeben, und zwar auch dann, wenn Du bereits in Deinem Wohnland Steuern zahlst. Die Steuerbescheide wirst Du voraussichtlich bei der Beantragung der Greencard für Deinen Sohn benötigen. Solltest Du Deiner Steuererklärungspflicht in den USA bislang nicht nachgekommen sein, solltest Du das hurtigst nachholen und ruckzuck die Steuererklärungen beim IRS nachreichen. Und sollte Dein bisheriges Einkommen nicht ausreichen, um als "Sponsor" für Deinen Sohn aufzutreten, solltest Du einen Co-Sponsor benennen (etwa Deinen neuen Lebensgefährten).

 

Urbanessa  22.04.2011, 22:15
@Urbanessa

Nachtrag:

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Dein neuer Lebensgefährte Amerikaner ist. Aber beim zweiten durchlesen Deiner Frage erscheint es mir eher so, dass der neue Mann an Deiner Seite eher keine US-Staatsbürgerschaft hat. Sollte er kein Amerikaner sein, kann er natürlich nicht als Co-Sponsor fürs Kind auftreten, und dann braucht er ja auch selber ein Einwanderungsvisum. Wie ist denn die Situation Deines Lebensgefährten? Vielleicht könntest Du dazu noch einmal 'was schreiben, damit man die Gesamtlage besser einschätzen kann. 

sunnystate86 
Beitragsersteller
 23.04.2011, 08:38
@Urbanessa

Also mein neuer Partner ist Amerikaner, von der Seite gibt es schonmal keine Probleme. Er ist schon drüben und hat einen Job und sucht momentan nach einemHaus für uns. Deshalb wäre es eigentlich eine Katastrophe wenn es mit der Greencard tatsächlich so lange dauern sollte! Ich werde mich nach Ostern sofort beim Konsulat informieren und hoffe das es eine schnellere Lösung gibt. Vielen vielen Dank für die tollen Ratschläge :) lg

sunnystate86 
Beitragsersteller
 23.04.2011, 08:39
@sunnystate86

P.S. Happy Easter :)

Urbanessa  24.04.2011, 20:04
@sunnystate86

Dass Dein Lebensgefährte auch Ameirkaner ist, ist schon mal gut. Und ein halbes Jahr Bearbeitungszeit für ein Einwanderungsvisum sehe ich nicht als Katastrophe. Eine Einwanderung plant man ja gemeinhin im Vorfeld doch etwas ausgiebiger, da sollte das kein Problem sein. Schlimmenfalls musst Du eben ein paar Monate warten, bis Du (wieder) mit Deinem Lebensgefährten zusammenlebst - es gibt Schlimmeres. "Katastrophal" ist das nun wirklich nicht. Ich kenne Paare, die haben viele Jahre lang Fernbeziehungen zwischen den USA und Deutschland geführt (gehöre selber dazu). Wenn eine Beziehung  sowas nicht aushält, taugt die ganze Beziehung in meinen Augen nichts. So gesehen ist das ein guter Test. ;-)

Außerdem brauchst Du ja auch in jedem Fall die Genehmigung von Gericht oder Kindesvater, dass Du Dein Kind überhaupt in die USA mitnehmen darfst. Ehe das nicht geklärt ist, würde ich persönlich in den USA sicher nicht auf Haussuche gehen. Denn was machst Du, wenn Du die Erlaubnis gar nicht bekommst? Lässt Du dann Dein Kind zurück? Immer dran denken, der Kindsvater hat ein Umgangs- und Besuchsrecht - auch wenn er das bislang nicht wahrgenommen hat. Das darfst Du ihm nicht eigenmächtig entziehen.

sunnystate86 
Beitragsersteller
 25.04.2011, 19:19
@Urbanessa

Wenn eine Beziehung sowas nicht aushält, taugt die ganze Beziehung in meinen Augen nichts. So gesehen ist das ein guter Test. ;-)

Ja das stimmt natürlich, das sind auch genau die Worte meines Freundes :) Naja, aber eine Fernbezihung ist kein Zuckerschlecken..aber zu schaffen!

Die Sache mit seinem Vater habe ich unten beschrieben. Nein, zurück lassen würde ich mein Kind natürlich nicht! Aber ich möchte versuchen zu verhindern das er weiß wo genau wir sind. Denn ich mute ihm zu das er uns hinterher reist und uns dort terrorisiert. Ich weiß, klingt weit her geholt..aber ich würde es ihm auf jeden fall zumuten! Eine sehr komplexe Geschichte mit ihm..Leider!

Zu allererst solltest Du Deinem Sohn einen deutschen Reisepass ausstellen lassen. Dabei zeigt sich schon, ob der Vater trotz alleinigem Sorgerecht verständigt werden muss. Denn bei Beantragung von Reisepässen für Minderjährige müssen alle Erziehungsberechtigten persönlich anwesend sein. Das gilt übrigens sowohl für Deutschland als auch die USA.

Was die Staatsbürgerschaft Deines Sohnes angeht, solltest Du nicht verzagen, sondern beim nächsten US Konsulat per Email anfragen. Die beißen keinem den Kopf ab wegen einer Anfrage. Fürs Consular Report of Birth Abroad (CRBA) gibts auf der Homepage der US Konsulate die erforderlichen Formulare. Da kannst Du schon mal sichten, was gefordert wird.

Urbanessa  24.04.2011, 20:07

Denn bei Beantragung von Reisepässen für Minderjährige müssen alle Erziehungsberechtigten persönlich anwesend sein. Das gilt übrigens sowohl für Deutschland als auch die USA.

Äh - nö.

Der übliche Antragsweg für US-Reisepässe ist per Post, sofern man in den USA lebt. Da muss nicht mal derjenige, dessen Pass ausgestellt werden soll, persönlich irgendwo antanzen. ;-)

user8743  25.04.2011, 22:55
@Urbanessa

Urbanessa, da irrst Du Dich leider gewaltig. Reisepässe für Kinder können nicht per Post ausgestellt werden. Auch nicht, wenn das Kind schon einen Reisepass besitzt und der entweder abgelaufen ist oder das Bild veraltet ist. Bei der Ausstellung eines Reisepasses eines Kindes müssen in Deutschland wie in den USA beide Erziehungsberechtigte anwesend sein. Sollte es einem der beiden nicht möglich sein, muss ein beglaubigtes Affidavit in Form eines Formulars mitgebracht werden.

Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren können ihren Pass per Post erneuern lassen, wenn der alte abläuft. Der erste Pass muss auch für Erwachsene in Person beantragt werden.

Lies Dir http://travel.state.gov/passport/renew/renew_833.html durch...

sunnystate86 
Beitragsersteller
 23.04.2011, 08:48

Einen deutschen Reisepass hat er schon, da wir letztes Jahr zu meiner Familie nach Amerika in Urlaub geflogen sind. Bei der Ausstelung des deutschen Passes war der Vater total irrelevant, ich brauchte keinerlei dokumente, geschweige denn seine Einwilligung. Lediglich als ich die Reise gebucht habe brauchte ich die Bescheinigung vom Jugendamt das ich das alleinige Sorgerecht und ABR habe.

user8743  25.04.2011, 23:14
@sunnystate86

Wenn der Vater für den deutschen Pass irrelevant war und Du Deinen Sohn schon mal mit in die USA nehmen konntest, ohne dass der Vater davon verständigt werden musste, dann ist das ein gutes Zeichen.

Schick eine Email an das für Dich zuständige US Konsulat und frage nach, was für Deinen Sohn in Frage kommt, CRBA oder Greencard. Email ist die bevorzugte Methode der Konsulate. Keine Angst, die beissen nicht! Die Bescheinigungen vom Jugendamt müssen wahrscheinlich amtlich beglaubigt übersetzt werden.

Gibt es wirklich keinerlei Nachweis, dass Du nach Deinem 14ten Lebensjahr und vor der Geburt Deines Sohnes die geforderte Zeit in den USA gelebt hast? Oder auf einer Military Base/Post? Vielleicht ein Schulzeugnis?

Hallo sunnystate86,

es ist besser Du erkundigst Dich gründlich bei der amerikanischen Botschaft/beim Am. Konsulat wegen der Formalitäten und der Besonderheiten. Kann sein, daß Dein Sohn eine Aufenthaltsgenehmigung braucht! Alle Papiere wegen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht von einem Beeidigten Übersetzer ins Amerikanische übersetzen lassen. Es wird oft empfohlen, in solchen Fällen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Außerdem wenn Ihr umzieht, braucht Ihr eine peinlich genaue Liste Eures Hab und Gut, auch wenn es per Container uber See verschifft wird (Zoll will alles wissen!). Kann sein, daß die Botschaft oder das Konsulat schon vorgefertigte Listen hat für die Verschiffung oder die Umzugsfa. auf jeden Fall.

Schließlich müßt Ihr nachweisen, daß Ihr niemandem auf der Tasche liegen werdet, wenn Ihr dort ankommt  (genügend Einkommen) und eine Zieladresse angeben.

Das Kind muß einen eigenen Paß haben.

Gruß, Emmy

 

Urbanessa  22.04.2011, 06:01

Schließlich müßt Ihr nachweisen, daß Ihr niemandem auf der Tasche liegen werdet, wenn Ihr dort ankommt  (genügend Einkommen) und eine Zieladresse angeben.

Das ist nicht ganz richtig. Diesen Nachweis müssen lediglich Nicht-Amerikaner erbringen. Aber die Fragestellerin hat ja die US-Staatsbürgerschaft. 

sunnystate86 
Beitragsersteller
 22.04.2011, 10:43
@Urbanessa

Danke für die Richtigstellung, das hatte mich jetzt nämlich auch etwas verwirrt das ich so etwas als Amerikanerin brauche.

Blöde das ich die Benachrichtigungen immer erst bekomme, wenn die Fragen schon beantwortet sind.

aber ich sag halt trotzdem noch was dazu, da ich in derselben Lage war.

Also - mit dem Kind.... sollte der Kindesvater innerhalb eines Jahres keinen Antrag auf Rückführung gemacht haben, ist dem Kind nicht mehr zuzumuten schon wieder einen Ortswechsel mitmachen zu müssen.  Mein Ex hat erst gemerkt das das Kind weg war, als er Unterhalt bezahlen sollte - und dann war auf einmal die Sehnsucht soooo groß, das er unbedingt wollte, das wir zurückkehren. Ist er aber nicht mit durchgekommen. Hätte ich vorher gefragt, hätte er aus reiner Boshaftigkeit garantiert keine Einwilligung gegeben. 

Wenn Du nicht nur Urlaub machen möchtest, braucht das Kind ein Visum. Oder evtl. die Staatsbürgerschaft, da es aber nicht in den USA geboren ist, erstmal ein Visum. Außer der Vater war Amerikaner (die Deutschen gehen nach der Staatsbürgerschaft des Vaters, die Amerikaner nach dem Ort der Geburt)  bzw. einer von Euch bei der Nato zur Zeit der Geburt. Und dann musst Du selber ja auch mindestens schon einmal dort gelebt haben.

Die Geburt hättest Du als Amerikanerin sowieso schon beim Konsular melden sollen, wie auch alles andere was Deine persönlichen Verhältnisse angeht (Ehe, Scheidung, Kinder etc)

Die Ausstellung der Green Card ging bei mir damals recht fix, wobei das ja egal ist... ob Du so ein Visum hast oder eine Green Card, denn arbeiten gehen wird er ja wohl erstmal nicht.

Wenn es Dir darum geht, dass Dein Ex evtl Zirkus machen könnte, hat das auch mit der Staatsbürgerschaft nichts zu tun. Die USA sind meines Wissen auch bei dem Abkommen, dass das Kind zurückgebracht werden muss. Und bei Kindesentführung noch sehr viel strenger als bei uns.

 

 

user8743  23.04.2011, 00:14

(die Deutschen gehen nach der Staatsbürgerschaft des Vaters, die Amerikaner nach dem Ort der Geburt)

Das stimmt leider so nicht. Man bekommt die deutsche Staatsbürgerschaft auch durch die Mutter, und darf dazu noch weitere Staatsbürgerschaften führen, wenn diese durch die Geburt gegeben waren. Die US Staatsbürgerschaft richtet sich entweder nach dem Geburtsort (in den US geboren erhält die US Stabü) oder nach Blutsverwandtschaft (Vater oder Mutter ist US Bürger, hier mit Auflagen/Einschränkungen).

Urbanessa  22.04.2011, 22:31

Oder evtl. die Staatsbürgerschaft, da es aber nicht in den USA geboren ist, erstmal ein Visum. Außer der Vater war Amerikaner (die Deutschen gehen nach der Staatsbürgerschaft des Vaters, die Amerikaner nach dem Ort der Geburt)  bzw. einer von Euch bei der Nato zur Zeit der Geburt.

Das ist falsch. Sowohl in Deutschland als auch in den USA ist es für die Weitergabe der Staatsbürgerschaft jeweils ausreichend, dass ein Elternteil (egal welchen Geschlechts) die Auflagen zur Weitergabe der Staatsbürgerschaft erfüllt. Es ist völlig wumpe, ob das die Mutter oder der Vater ist. Und die "Nato" hat damit rein gar nichts zu tun.

Und dann musst Du selber ja auch mindestens schon einmal dort gelebt haben.

Sie müsste die Anforderung zur Mindestaufenthaltsdauer in den USA erfüllen. Das tut sie nicht. In den USA "gelebt" haben, muss sie aber nicht - sie hätte im Prinzip auch ein Jahr dort Urlaub machen können oder ein Austauschjahr dorthin machen können, um diese Anforderung zu erfüllen.

Die Geburt hättest Du als Amerikanerin sowieso schon beim Konsular melden sollen, wie auch alles andere was Deine persönlichen Verhältnisse angeht (Ehe, Scheidung, Kinder etc)

Nö, hätte sie nicht. Da sie die Anforderungen zur automatischen Weitergabe der US-Staatsbürgerschaft sowieso nicht erfüllt, wäre das ein unnötiger bürokratischer Akt gewesen. Und Veränderungen des Familienstandes meldet "man" in den USA sowieso nicht offiziell. Es interessiert beim Konsulat keine Sau, ob sie geheiratet hat oder geschieden wurde. Sowas ist lediglich relevant, wenn sie ein Visum für einen Ehegatten beantragt, und dann muss im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Visumsantrag für den Ehegatten der Nachweis der Eheschließung bzw. einer vorherigen Scheidung erbracht werden.

Urbanessa  22.04.2011, 22:31
@Urbanessa

 

Die Ausstellung der Green Card ging bei mir damals recht fix, wobei das ja egal ist... ob Du so ein Visum hast oder eine Green Card, denn arbeiten gehen wird er ja wohl erstmal nicht.

Was ist "egal"? Das Kind braucht ein I-551; und das ist überhaupt nicht egal. Das Kind kann nicht mit einem anderen Visum einreisen, und man kann sich da nicht einfach ein Visum aussuchen. Es braucht ein I-551 (im Volksmund besser bekannt als "Greencard"), und dann kann die Mutter direkt nach der Aktivierung der Greencard mittels Einreise in die USA bei den US-Behörden den Antrag auf Staatsbürgerschaft für ihr Kind stellen (auf Basis des "Child Citizenship Act" von 2000).

 

Wenn es Dir darum geht, dass Dein Ex evtl Zirkus machen könnte, hat das auch mit der Staatsbürgerschaft nichts zu tun. Die USA sind meines Wissen auch bei dem Abkommen, dass das Kind zurückgebracht werden muss. Und bei Kindesentführung noch sehr viel strenger als bei uns.

Da sie das alleinige Sorgerecht und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind hat und der Kindesvater bislang keinerlei Interesse an seinem Kind gezeigt hat, sollte sie sich mit Unterstützung des Jugendamtes beim Gericht eine Genehmigung zur Ausreise holen. Das sollte nciht so schwierig sein. Ich würde aber auch beim Kindesvater um Einwilligung bitten - wenn der sich bisher nicht um, sein Kind geschert hat, warum sollte er da die Einwilligung verweigern?

sunnystate86 
Beitragsersteller
 23.04.2011, 09:15
@Urbanessa

Also in den USA gelebt habe ich schon, als Kind von 0-4. Aber wie ich es raus lesen konnte reicht dies ja anscheinend nicht aus, da ich 10 Jahre dort gewesen sein muss. Also ist es wohl komplett ausgeschlossen einen US Pass für meinen Sohn zu beantragen. Aber ich werde mich beim Konsulat genauestens informieren, vielleicht gibt esja doch eine schnellere Möglichkeit für eine Greencard oder Visum.

sunnystate86 
Beitragsersteller
 23.04.2011, 10:18
@sunnystate86

Da ich ein bisschen weiter recherchiert habe, habe ich raus gefunden das ich auch keine Genehmigung vom Gericht brauche zum Auswandern. Und auch nicht vom Jugendamt da ich ja alleiniges sorge und ABR habe. Naja mit der Einwilligung des Vaters ist das so eine Sache, da er leider mehr an mir interessiert ist als an seinem Kind. Ein richtiger Idiot eben.. Deshalb würde er garantiert keine Einwilligung geben einfach nur um mir eins rein zu würgen!! Deshalb bevorzuge ich es ihm rein gar nichts zu sagen. Da wir sowieso keinen Kontakt haben und er sich sowieso kein stück für sein Kind interessiert empfinde ich es als vollkommen unnötig Staub aufzuwirbeln.

Urbanessa  24.04.2011, 20:18
@sunnystate86

Also in den USA gelebt habe ich schon, als Kind von 0-4. Aber wie ich es raus lesen konnte reicht dies ja anscheinend nicht aus, da ich 10 Jahre dort gewesen sein muss.

Wo hast Du das denn her? Ich habe Dir oben doch schon den relevanten Absatz des "Claim to U.S. Citizenship" einkopiert. Von zehn Jahren steht da nix. Wenn Du mit dem Kindsvater verheiratet warst, als Dein Kind geboren wurde, dann müsstest Du mindestens fünf Jahre in den USA gelebt haben, davon mindestens zwei Jahre nach Deinem 14. Lebensjahr. Das würdest Du nicht erfüllen. ABER falls Du mit dem Kindsvater nicht verheiratet warst, reicht es aus, wenn Du ein Jahr in den USA gelebt hast. Lies noch mal meinen Originalbeitrag oben und da konkret das Zitat zum "Claim to U.S. Citizenship".

Da ich ein bisschen weiter recherchiert habe, habe ich raus gefunden das ich auch keine Genehmigung vom Gericht brauche zum Auswandern. Und auch nicht vom Jugendamt da ich ja alleiniges sorge und ABR habe.


Und auch das stimmt nicht. Trotz alleinigem SR und ABR musst Du sicherstellen, dass der Vater von seinem Besuchs- und Umgangsrecht Gebrauch machen kann. Wenn Du das Kind in die USA schaffst, ist das nicht mehr gegeben. Und deswegen brauchst Du entweder die Einwilligung vom Kindsvater oder einen gerichtlichen Beschluss. Du darfst dem Vater nicht eigenmächtig Umgangs- und Besuchsrecht verweigern. Aber auch das schrieb ich schon. Damir würdest Du gegen das Haager Abkommen verstoßen, und dann könnte der Kindsvater Dir richtige Probleme bereiten, bis hin zur polizeilichen Rückholung des Kindes nach Deutschland und einer Strafanzeige gegen Dich wegen Kindesentführung.

Urbanessa  24.04.2011, 20:19
@Urbanessa

Naja mit der Einwilligung des Vaters ist das so eine Sache, da er leider mehr an mir interessiert ist als an seinem Kind. Ein richtiger Idiot eben.

Warum Du einen Mann als "Idioten" bezeichnest, weil er an der Mutter seines Kindes interessiert ist, erklärt sich mir nicht.

Deshalb bevorzuge ich es ihm rein gar nichts zu sagen. Da wir sowieso keinen Kontakt haben und er sich sowieso kein stück für sein Kind interessiert empfinde ich es als vollkommen unnötig Staub aufzuwirbeln.

Und dazu hast Du kein Recht, denn ER hat nun mal auch Rechte, auch wenn Dir das nicht passt und auch wenn er diese Rechte im Moment nicht wahrnimmt. Nicht zu vergessen: Dein Kind hat ebenfalls das Recht auf Umgang mit BEIDEN Elternteilen.

sunnystate86 
Beitragsersteller
 25.04.2011, 19:09
@Urbanessa

OJE, ok lesen muss wohl gelernt sein lol..das habe ich vollkommen übersehen das es ganz anders aussieht wenn man mit dem Vater nicht verheiratet war. Ok, dann kann ich ja wie's aussieht doch einen US Pass für ihn beantragen.

Das ich ihn als Idioten bezeichne hat seine Gründe. Es ist nicht ok das er NUR an mir interessiert ist und absolut nicht an seinem Kind. Er wollte den kleinen nie, er wollte mich andauernd überreden das ich abtreibe, woraufhin ich mich von ihm getrennt habe! Als der kleine dann da war tat er so als wäre er an ihm interessiert,aber als er gemerkt hat das sich nichts zwischen uns verändern würde ist er wieder nach Italien ( ja, er ist Italiener) abgehauen und hat sich erst mal über 1 Jahr nicht gemeldet und ist danach wieder aufgetaucht und hat versucht mich zu zwingen wieder mit ihm zusammen zu sein...woraufhin er im Knast gelandet ist... Also vielleicht kann man jetzt ein wenig verstehen WARUM ich ihn als Idiot bezeichne.

Ok, eine Frage habe ich noch: Falls ich nun einen Amerikanischen Pass für meinen Sohn bekomme, benötige ich auch dann trotzdem noch eine richterliche Bescheinigung oder Zustimmung des Vaters?

sunnystate86 
Beitragsersteller
 25.04.2011, 19:12
@sunnystate86

Ich meine dadurch ist mein Sohn ja auch Amerikaner, gelten dann vielleicht andere Gesetze?

sunnystate86 
Beitragsersteller
 22.04.2011, 19:44

Ok, das ist interessant mit dem Antrag auf Rückführung. Gut das ich das jetzt weiß, Danke! Denn ich denke auch das er aus reiner Boshaftigkeit keine Einwilligung geben würde, einfach nur um mir eins auszuwischen. Nicht weil er sich für sein Kind interessiert! Aber brauche ich denn seine Einwilligung? Ich denke doch nicht oder? dA ich ja das alleinige Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht habe!? Wie war es bei dir? Liebe Grüße :)

Bevor wir hier etwas falsches erzählen, rufe da einfach mal an:

Botschaft der USA

Pariser Platz 2
10117 Berlin
030 2385174