Ausschluss vom Elterngespräch?

3 Antworten

Die Lehrerin ist beiden Eltern auskunftspflichtig, wenn beide Elternteile auch das Sorgerecht haben. Wenn Deine Ex nicht möchte, dass ihr gemeinsam ein Gespräch führt, dann ist die Lehrerin verpflichtet, auch mit Dir ein Gespräch zu führen, sofern Du das wünschst. Du könntest also mit ihr einen Extratermin vereinbaren. Sollte sie das ablehnen, würde ich die Schulleitung und das Jugendamt einschalten.

Ich würd der Lehrerin die Meinung sagen das sie sich da nicht einmischen soll in private Dinge

Hast Du denn irgendwelche Vorstellungen um was es in dem Gespräch gehen soll?
Oftmals wird da gar nichts besonderes besprochen.
Gibt es denn Probleme oder etwas Aktuelles? Sicher wird Deine Ex das doch wissen,
frage die erstmal.

ritschie1969 
Beitragsersteller
 15.03.2014, 08:52

im Vorfeld hatte ich schon das Gespräch mit der Lehrerin gesucht da mein Sohn Probleme mit dem Hören hat meine ex hatte zweimal Überweisung an HNO Arzt bekommen mein Sohn sollte operiert werden.Sie sagt es sei nicht notwendig im nachhinein habe ich erfahren das sie keinerlei Termine beim cirurgen wargenommen hat.Für die schulische Entwicklung wäre es aber notwendig

Kinderbuecher  15.03.2014, 09:11
@ritschie1969

Da solltest Du Dich nochmal mit Deiner Ex in Verbindung setzen, das kann ja auch hier keiner beurteilen, wie da die Ursachen sind. Hat sie ganz einfach keine Lust mit dem Kind zum Arzt zu gehen oder ist sie damit überfordert?! Als Mutter sollte man alles tun für das Wohl des Kindes. Frage sie und sage zu ihr, wenn sie es nicht nach Deinen Vorstellungen erledigt, dann gehst DU mit dem Kind zum Arzt.

ritschie1969 
Beitragsersteller
 15.03.2014, 10:59
@Kinderbuecher

sie hatte eine vorstationäre Einweisung zum Chirurgen zweimal erhalten und hat keinen Termin vereinbart mir hat sie aber erzählt sie war dort und hat mir gesagt das eine OP nicht notwendig ist. wie soll ich ihr da vertrauen das sie nach einem Gespräch mit mir erneut die Sache ernst nimmt.ich würde ja gern einen Termin selber machen doch dazu benötige ich die Chipkarte von meinem Sohn

Kinderbuecher  15.03.2014, 11:32
@ritschie1969

Das Besuchsrecht etc. ist ja geregelt. Hast Du jetzt Bedenken, dass irgendwas nicht mit rechten Dingen zugeht, kannst Du sicher weitere Schritte gehen.
Was das jetzt genau sein kann, weiß ich nicht, weil ich mich da nicht auskenne.
Vielleicht musst Du Dich an das Jugendamt wenden. Vorrang hat die Gesundheit Deines Kindes.