Aussagekraft eines Anrufs auf Mobilbox vor Gericht
Hallo, wie werden Ansprachen auf die Mobilbox vor Gericht bewertet? Sind solche Ansprachen beweiskräftig oder unzulässig? Die Person, die angerufen hat muss sich ja im Klaren sein, dass das Gespräch von der mobilbox aufgenommen wird?
2 Antworten
Ob es vor Gericht Beweiskraft hat weiß ich nicht, aber wenn ein Richter sich das Band anhört, dann hat er zumindest schon mal nen kleinen Eindruck von der Person. Und wer z.B auf nem AB Beleidigungen hinterlässt, der braucht sich dann nicht wundern. Wozu ist sonst der Ab oder Mailbox da wenn nichts aufgezeichnet wird? (ja ich weiß, man kann nen Ab auch so schalten, dass nicht aufgezeichnet wird, aber wer erreichbar sein will, der lässt aufzeichnen )
ich bin kein Fachmann, aber ....
ich sehe es wie du. Verwertbar ist es immer nur dann, wenn der "Sprechende" im Bilde darüber war, dass seine Aussagen auf einem Aufnahmemittel kurz- oder langfristig dokumentiert werden.
Aber .... die Juristerei ist ja sehr unberechenbar. Es gibt hierzu sicherlich einige Musterurteil zu googeln ....