Ausleihen ohne zu fragen ist Diebstahl?
Ich habe mir von meinem Mitbewohner das Auto ausgeliehen als er nicht da war, zählt das unter Diebstahl. Hatte vorher gefragt, ob ich sein Auto mit waschen soll, und dann hat es gekribbelt und wollte unbedingt mal damit fahren.
5 Antworten
Du hast dir unerlaubt eine Sache die im Besitz eines anderen ist zur nutzung oder anderen Zwecken angeeignet.,. das ist Diebstahl..
Was hat der Besitzer zum Angebot des Waschens geantwortet? hat er Zugestimmt ? war es möglich das mit dem Waschen auch fahren includiert war... zb an einer Waschanlage ?
Denn Fahrzeuge zu Waschen auf Grundstücken oder öffendlichem Verkehrsraum ohne geeignette Ölabscheider ist nunmal Verboten.. und wird mit empfindlichen Busgeldern belegt wenn jemand Anzeige erstattet.. Joachim
Nein, das ist kein Diebstahl. Es fehlt am Enteignungswillen.
Ein Diebstahl ist das nicht, das "Ausleihen" war aber nach anderen Normen strafbar, worum es dir wohl geht.
Ja, das ist Diebstahl, wenn er dir nicht ausdrücklich erlaubt hat, das Auto zu nehmen.
Davon kannst Du mit Sicherheit ausgehen.
Ja? Wenn ich 1000€ mir zB aus ner Bank hole, um es mir auszuleihen, ist das dann unstrafbar?
Das bekommst Du nur, wenn die Bank es will. Wenn Du mit der Pistole über den Tresen springst, sieht es anders aus.