Darf ein 16 jähriger Amerikaner mit amerik. Führerschein in Deutschland Auto fahren?
Meine Cousine aus Amerika ist noch 16, in 2 Jahren will sie uns aber besuchen und hier selbstverständlich auch Auto fahren. Mit 18 dürfte sie sicherlich, aber ich habe mich gefragt, ob sie auch schon mit 16 hier Auto faren dürfte. In Amerika darf sie es ja schließlich. Oder müsste ein Erwachsener daneben ssitzen?
9 Antworten
Bei dieser Frage gehen Theorie und Praxis etwas auseinander. Grundsätzlich darf Deine Cousine in Deutschland Auto fahren, wenn sie hier keinen Wohnsitz hat und wenn ihre Fahrerlaubnis gültig ist (darf also nicht vorübergehend suspendiert sein - was in den USA aus allen möglichen Gründen passieren könnte, die noch nicht einmal etwas mit ihrem Fahrverhalten zu tun haben).
Praktisch ist es aber so, dass kein Autovermieter einem 16- oder 17-Jährigen ein Auto anvertrauen würde. Und die Versicherung für Euer Privatauto hat vermutlich Ausschlussklauseln, die so etwas verbieten.
Davon mal ganz abgesehen darf man Autofahren in Deutschland nicht mit dem Autofahren in den USA gleichstellen: Deutschland hat erheblich engere Straßen, viel, viel mehr Verkehr, Radfahrer en masse im Straßenverkehr, sehr viel ausgefeiltere Verkehrsregeln etc. - da würde ich persönlich keinen amerikanischen Fahranfänger fahren lassen, der nicht mindestens zehn deutsche Fahrstunden bekommen und die deutschen Verkehrsregeln (und Verkehrszeichen!!) gelernt hat. In den USA gehen die meisten Leute ja nie zur Fahrschule, sondern "lernen" fahren von Mutti und Vatti, die das selber nicht richtig können. (Weswegen hierzulande auch kaum einer rückwärts einparken kann und kein Schwein den toten Winkel kennt...)
Das bedeutet : JA, sie "dürfte" theoretisch fahren ( de jure ).
Aber... weil keine Versicherung in Europa/Deutschland unter-18-jährige allein versichert fahren lässt und "fahren ohne Versichert-sein" verboten ist, können Jugendliche aus den USA mit US-Führerschein ( de facto ) hier NICHT allein autofahren!
Hi Mogli1988,
... für Besucher der Bundesrepublik und durch ihr Reisende gilt: Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen für den Zeitraum ihres begrenzten Aufenthaltes in der Bundesrepublik im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) haben. (Quelle § 29 FeV)
Hinsichtlich dem Mindestalter (B17 - begleitendes Fahren, oder 18 Jahre für Pkw z. Bsp.) trifft dies nur zu, wenn eine Umschreibung in eine (deutsche)/europäische Fahrerlaubnis erfolgen soll.
Ansonsten kann die Cousine auch mit 16 Jahren hier Fahrzeuge fahren, wie sie in ihrem US-Führerschein "erlaubt" sind.
Falls noch Unsicherheiten bestehen, jede Führerscheinstelle (siehe im Telefonbuch unter Stadt-/Kreisverwaltung) ist zur Auskunft verpflichtet, auch ob der Führerschein Deiner Cousine in Deutschland gilt, oder eine Übersetzung benötigt, oder aufgrund der Ausnahmen (siehe § 29 Abs. 3 FeV) nicht gültig ist.
IdS
MrDirekt
Nein, das darf sie nicht!
Amis können eh nicht Auto fahren,haben so 10000 in der Region,ein bisschen Schnee oder Eis,es sind die ersten die im Graben sind.Dann fahren sie ständig rum wie Schlaftabletten.Mein Spruch:Die kennen sich nur mit Eis im Wisky aus
in deutschland gelten die deutschen gesetze und erst ab 17 müsste ein ein erwachsener danben sitzen
ok danke, das war echt hilfreich!