Auslandsaufenthalt bei Hartz4
Hallo
mein Freund hat mich eingeladen mit ihm zu seinen Eltern in die Heimat zu fliegen er würde alles bezahlen.
Nun meine Frage ich bekomme Hartz 4 wenn ich denen sage dass ich fliege usw bekomm ich ja eh kein Geld für die 4 Wochen wo ich nicht da bin aber können sie es verbieten?
Also ich hab nicht vor irgendwie heimlich abzuhauen wie manch anderere würde es denen schon sagen ich kann keinen sogenannten "Urlaub" beantragen da ich dieses jahr schon 3 wochen bei meiner schwester war als diese im krankenhaus war und ich auf ihren sohn aufgepasst habe.
Was man noch wissen sollte ich bin normal momentan in einer 1 euro job maßnahme bin aber schon länger krankgeschrieben durch mehrere ops in den letzten 2 monaten
bitte nur ernste antworten
9 Antworten
Du hast die Möglichkeit eine Ortsabwesenheit beim Jobcenter zu beantragen. Vermutlich wird es aber nicht genehmigt.
Nun bleibt Dir entweder der Verzicht auf die Urlaubsreise oder Schummeln.
Alles Gute
Wenn du Leistugen nach dem SGB 2 erhälts,t muss du dem JobCenter zur Verfügung stehen. Das heißt, du musst einen angesetzten Termin innerhalb von 24 Stunden wahrnehmen können.
Nach Absprache mit dem Sachbearbeiter KANNST du bis zu drei Wochen im Jahr ORTSABWESEND sein. Mit URLAUB hat das nichts zu tun. Da du diesedrei Wochen bereits genutzt hast, kannst du diesen Auslandaufenthalt nur ahrnehmen, wenn du dich aus der Leistung abmeldest. Und krank geschrieben nach mehreren OPs, wird sich auch kaum mit einem vierwöchigen Auslandsaufenthalt vertragen.
Wenn du also trotzdem fliegst, ist das Betrug, der dich sehr teuer zu stehen kommen kann.
Du mußt den Urlaub mit 14 tage bevor beim Job Center ( bei deinem Arbeitsvermittler / Sachbearbeiter) Beantragen. Du hast das Recht einmalig im Jahr auf 21 Tage in den Urlaub zu gehen,wo die Kosten weiter übernommen werden,wer mehr als 21 Tage im Urlaub bleibt bekommt ab dem 22ten tag NICHTS mehr Bezahlt.Soweit du aus dem Urlaub zurück kommst mußt du dich am nächstem tag sofort Anmelden,sonst droht dir eine Sperre. mit fg
Dass während deiner Ortsabwesenheit keine Leistungen fließen werden, weißt du ja schon: keine Miete, kein Regelsatz, keine Krankenversicherung!!!!; das Problem wird sein, dass du in einer Maßnahme steckst und mit dem Auslandsaufenthalt durchaus ein Maßnahmeabbruch und damit eine Sanktion einhergehen könnte.
Wenn du dir das leisten willst. Keiner kann dich zwingen Alg2 zu beziehen und keiner kann dir die Ortsabwesenheit verbieten (es sei denn du bist Asylbewerber ;)).
Verbieten können sie das nicht direkt, aber das Amt muss so etwas Genehmigen lassen.
Ich sehe jetzt schon wieder diese blöden Kommentar, gegen Hartz 4 obwohl niemand dich kennt oder den Grund :)