Ausländer über Rot gefahren

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also du bist weiblich und auf dem Foto wird ein Mann zu sehen sein. Du bekommst einen Fragebogen und gibst an: Ja, du weißt wer mit dem Fahrzeug gefahren ist, jedoch gehört er zur Verwandschaft und du bekommst Ärger mit ihm, folglich verweigerst du die Aussage. Also du gibst den Namen des Fahrers nicht an.

Du hast nicht gelogen, nur die Aussage verweigert.

Nun ist es an den Beamten den Fahrer in deinem Umfeld zu suchen. Die Beamten gehen sehr unterschiedlich vor. In Heilbronn z.B. sind sie ganz hartnäckig und sehen sich die in den Ämtern hinterlegten Ausweisbilder an. Dann bekommen die männlichen Familienmitglieder Post und geben selbstverständlich nicht an, daß sie gefahren sind. Vielleicht stehen irgendwann 2 Beamte vor der Tür und wollen den Vater sehen. Im Zweifel für den Angeklagten, du hast gute Karten.

In manchen Gegenden sind die Beamten viel zu überlastet für solche Spielchen und stellen die Verfahren von selbst ein.

Also gib auf keinen Fall den Namen des Fahrers an! Gib nur zu, daß du weist wer es ist, es jedoch nicht selbst warst. (So können sie dir auch kein Fahrtenbuch aufdrücken.)

Naja, und überlege dir wen du mit deinem Auto fahren läßt.

craziiehThing 
Beitragsersteller
 01.12.2013, 22:38

Komme aus Berlin, ich denke schon dass die ziemlich überlastet sind und in der Familie gibt es nur mich und meinen Bruder, mehr ist da nicht... Wenn es ein Mann war, kann es ja nur der eine gewesen sein... und wie gesagt, er ist in Probezeit, 2 Jahre länger probezeit wegen 90 € ? ne...

Wieso sollte ich nicht angeben, dass der Couseng aus Russland es war?

Hallo,

nein, die Strafe bleibt nur im jeweiligen Land, es ist nicht Länder übergreifend.

AUßER: Deutschland (bzw. das jeweilige Land) lässt ihn International Suchen, dass wird aber bestimmt nicht passieren, wenn er nur über zwei rote Ampeln gefahren ist.

Mfg, Marcel.

craziiehThing 
Beitragsersteller
 30.11.2013, 22:37

Wow, danke für die schnelle Antwort ! Dürfen die Behörden von dem Fahrzeugbesitzer die Mutter/Vater Bruder/Schwester und die Kinder bzw das Foto deren mit dem Fahrer vergleichen?

Karinu  30.11.2013, 22:40
@craziiehThing

Hallo,

Nein, die Schuld liegt beim Fahrer, nicht beim Verwandten/ Freund.

Mfg, Marcel.

craziiehThing 
Beitragsersteller
 30.11.2013, 22:43
@Karinu

Ja schon klar, ich meinte etwas anderes. Sagen wir du bist mein(e) Bruder/Schwester und der Kumpel sieht fast so aus wie Du! Kann ich dann Ärger bekommen? Muss dann ja beweisen und die beiden nebeneinander stellen bzw mit Fotos nachweisen, dass es die Person (in dem fall Du) nicht ist.

Karinu  30.11.2013, 22:53
@craziiehThing

Hallo,

joa, das wird dann schon etwas schwierig! Da hast du recht. In dem Falle, hilft wirklich nur ein ''Alibi'' das man in der Zeit gar nicht Auto gefahren ist.

Mfg, Marcel

craziiehThing 
Beitragsersteller
 30.11.2013, 23:01
@Karinu

Achso, ich sag dann einfach ich war mit meinem Bruder Eis essen und es nur der Kumpel sein konnte :)

Danke dir, hilfreichste Antwort gehört dir (:

Karinu  01.12.2013, 12:00
@craziiehThing

Hallo,

oha, na dankeschön. Freut mich das ich helfen konnte.

Mfg, Marcel

Der Täter sollte zu seinem Fehlverhalten stehen, und das Buß´geld bezahlen.

Denke ja...

Bei einer Deiner Ergänzungsfragen has Du ein Szenario mit dem "zum Verwechseln ähnlichen Freund" konstruiert.

Kleiner Hinweis: Du wirst aufgefordert, den Fahrer mit Adresse zu benennen, damit der belangt werden kann.

Innerhalb der EU können Ordnungs- bzw. Bußgelder ab 70 € grenzüberschreitend eingezogen werden - man wird sich dann an ihn halten.

Sollte sich im Rahmen der Ermittlungen herausstellen, dass der Halter einen Doppelgänger erfindet und den Behörden Daten einer erfundenen oder unbeteiligten Person unterschiebt, gibt es richtig Ärger - auf die "schlaue" Idee sind schon andere gekommen.

craziiehThing 
Beitragsersteller
 01.12.2013, 20:32

So ist es ja nicht gewesen, ich bin wirklich nicht gefahren, es war mein Bruder der in der Probezeit ist. Es gibt die Möglichkeit dass er die 2 Strafen übernimmt- und ich es auf meine Kappe nehme aber dann ist mein FS weg und sein Geld. Da ich wirklich verwandte habe die teilweise in Russland zB leben und meinem Couseng zum verwechseln ähnlich sehen (auf dem Foto wird ein Mann mit einem bart sein, ich bin w!) dann weiß ich nicht ob sie meinen Bruder überprüfen oder nicht und wenn doch sind die doch in der Beweispflicht oder nicht ?

bronkhorst  01.12.2013, 23:10
@craziiehThing

Schwierig - hier geht es dann echt um die Verschleierung des echten Täters.

Da mag ein Anwalt tolle Ideen haben, ich nicht.