Bei rot geblitzt obwohl ich stand stand bin nur ein kleines bisschen über die Haltelinie gefahren?
Hallo
Bin eben etwas über die Haltelinie gefahren und es war rot und ich wurde dann geblitzt 2 mal obwohl ich angehalten bin war nichtmal ein halben meter über die Haltelinie und trotzdem wurde ich geblitzt bekomm ich jetzt noch ne strafe oder verfällt das weil ich ja stand?
7 Antworten
Also normalerweise ist die Schwelle schon ziemlich weit hinter der Haltelinie - da musst Du schon ein ordentliches Stück drübergefahren sein.
Es blitzt ja deswegen zweimal, damit man "Ausroller" identifizieren kann. Kann natürlich trotzdem sein, dass Du einen Schrieb bekommst, weil Du nämlich vor der Haltelinie zum Stehen kommen musst - daher heißt die ja auch so.
der 2. Blitz dient als Beweis dass du weiter gefahren bist, da wird kaum was kommen, du hast lediglich den Blitz ausgelöst
heist einfach abwarten; kommt innerhalb von 3 Monaten nix, und durch
Das wird ausgewertet und überprüft.Warte erstmal auf ein Schreiben der Stadt/ Zuständigen Behörde.Mir ist das auch schon passiert, (angefahren an die rote Ampel, Vorschriftsmäßig gehalten und trotzdem hat es 2x geblitzt). Es kam bei mir auch nichts.Also erstmal abwarten.
Diese Ungewissheit macht ein wahnsinnig 😭
Ja, immer dieses Warten auf das Schreiben....
Ich danke dir ja erstmal abwarten ich hoffe da kommt nichts weil ich auf mein lappen angewiesen bin damit verdiene ich mein brot
Ich kenne das, bin auch beruflich darauf angewiesen!
das ist wie bei einer schwangerschaft.
da ist auch egal ob nur ganz kurz, länger oder ob es denn auch spass gemacht hat. treffer bleibt treffer
Hallo anonylus,
als Du die Haltelinie um einen halben Meter überfahren hast, hast Du die Kontaktschleife ausgelöst und somit den Blitzvorgang ausgelöst.
- Der erste Blitz/das erste Foto dokumentiert, dass Du die Haltelinie bei Rotlicht überfahren hast und wie lange das Rotlicht andauerte
- Der zweite Blitz/das erste Foto dokumentiert, ob Du in den sogenannten Schutzbereich der Kreuzung eingefahren bist.
Da letzteres nicht der Fall war, sondern Du die Linie nur ganz knapp überfahren hast, liegt auch kein Rotlichtverstoß vor.
Allenfalls könnte auf Dich laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgende schriftliche Verwarnung zukommen:
Tatbestandsnummer: 141211
Tatvorwurf: Sie hielten nicht an der Haltlinie (Zeichen 294).
Ordnungswidrigkeit gem. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 154 BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Ein Rotlichtverstoß hätte erst dann vorgelegen, wenn Du nicht nur die Haltelinie bei Rot überfahren hättest, sondern auch noch in den sogenannten Schutzbereich der Kreuzung eingefahren wärst!
Schöne Grüße
TheGrow
Ich danke dir sehr ausführliche antwort
Mhh also der blitzer wurde 2 mal ausgelöst beides beim stand und von vorne also ich denke auf den fotos wird man eindeutig sehen das ich ja stand und nur etwas rüber gefahren bin