Bei Rot über Ampel geblitzt, aber bei Rot gestoppt?
Hallo Leute, großes Problem:
Die Ampel war rot, ich habe die Haltelinie anscheinend 1 bis maximal 2 Meter überfahren, bin aber auf jeden Fall stehen geblieben und habe, wie es sich gehört, gewartet bis es grün ist. Kurz nachdem ich ein wenig zu weit über die Haltelinie gefahren bin, wurde ich von einem Standblitzer zwei mal hintereinander innerhalb von 2 Sekunden geblitzt, ohne mich zu bewegen. Die Strafen für rote Ampeln überfahren sind heftig und ich habe keine Rechtschtzversicherung und bin dringend auf meinen Führerschein angewiesen. Ich wusste bis heute Morgen nicht einmal, dass Blitzer auch soetwas blitzen. Es ist jedoch offensichtlich das ich nicht bei Rot weiter gefahren bin. Wird das aufgrund des doppelten Blitz erkannt und dann eingestellt, oder kommt da was? Wenn Post kommt, wie stehen die Chancen das ein guter Anwalt einen aus der Sache raus holt, von der Bremse abgerutscht und daher die Haltelinie ein kurzes Stück überfahren usw.
Bitte um Rat von Leuten mit Fachkenntnis und sage schon mal danke.
8 Antworten
Da kommst du leider kaum raus. Die Blitzer machen keine Videoaufnahmen, sondern nur Bilder. Und wenn es zugeschnappt hat, bist du über deren "Linie" gefahren, welche eben als Indikator zählt, gefahren. Trotzdem viel Glück!
es werden zwei fotos gemacht, daher kann man sehen, dass das fahrzeug stand. im regelfall sollte nichts passieren, sofern das fahrzeug nicht zu weit in der kreuzung stand.
Die heutigen Blitzer drehen einen kleinen Film um fest zu stellen ob adau die Kreuzung über fahren hast oder nicht lt. Auskunft der Polizei weiter ist nichts passiert.OK
Das glaubst du aber nicht selber, dass ein Film gedreht wird, und dieser auch noch mit einem Blitzlicht ausgeleuchtet werden kann?
Hallo ultras664,
wenn Du nur die Haltelinie überfahren hast und nicht in den sogenannten Schutzraum (das ist die Verkehrsfläche, die auch von den Fahrzeugen des Querverkehrs befahren wird) eingefahren bist, wird laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid auf Dich zukommen:
Tatbestandsnummer: 141211
Tatvorwurf: Sie hielten nicht an der Haltlinie (Zeichen 294).
Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 154 BKat
Verwarnungsgeld: 10,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
A oder B - Verstoß: Nein
Hast Du dabei noch andere gefährdet (wovon ich jetzt mal nicht ausgehe) sähe der Bußgeldbescheid wie folgt aus:
Tatbestandsnummer: 141730
Tatvorwurf: Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten +) dadurch Andere.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG
Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungskosten
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß
Der A - Verstoß hätte für Dich nur Folgen, wenn Du Dich noch in der Probezeit befindest. In diesem Fall würde ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet werden, dessen Kosten bis zu 400,00 Euro betragen können
Dagegen mit einem Rechtsanwalt würde nichts bringen, da die Kamera den Verstoß ja zweifelsfrei und beweissicher festgehalten hat.
Schöne Grüße
TheGrow.
Anständige Argumentation, gefährdet habe ich niemanden. Bleibt für mich zu hoffen, dass ich nicht zu weit über der Linie stand. Danke für die Mühe.
deshalb gibt es ja zwei blitze, auf den fotos wird dann zu sehen sein, dass du dich nicht fortbewegt hast und das ganze wird damit erledigt sein. ist mir auch schon ein paar mal passiert.
du kannst momentan eh nichts machen, solltest du, wider erwarten, einen anhörungsbogen oder einen bußgeldbescheid bekommen, kannst du dich noch immer an einen anwalt wenden.
Leider ist die Haltelinie, wie der Name schon sagt, eine Linie... wenn du diese überfährst, dann bist du bei Rot gefahren. Überhaupt klingt "1 bis maximal 2 Meter" nicht nach "kurzes Stück".
Ich würde, falls etwas kommen sollte, Einspruch einlegen. Was dann dabei herauskommt ist eine Fall zu Fall Entscheidung.
Leider ist die Haltelinie, wie der Name schon sagt, eine Linie... wenn du diese überfährst, dann bist du bei Rot gefahren.
Die Haltelinie ist relativ unwichtig. Entscheidend ist die Ampel und der Schutzbereich. Wer die Haltelinie überfährt begeht noch keinen Rotlichtverstoß.
Die besagte Linie heißt übrigens offiziell Haltlinie (ohne e hinterm t) ... :-)
Ich hoffe das stimmt, danke.