Bei Rot über Ampel geblitzt, aber bei Rot gestoppt?

8 Antworten

Da kommst du leider kaum raus. Die Blitzer machen keine Videoaufnahmen, sondern nur Bilder. Und wenn es zugeschnappt hat, bist du über deren "Linie" gefahren, welche eben als Indikator zählt, gefahren. Trotzdem viel Glück!

flirtheaven  19.03.2015, 10:06

es werden zwei fotos gemacht, daher kann man sehen, dass das fahrzeug stand. im regelfall sollte nichts passieren, sofern das fahrzeug nicht zu weit in der kreuzung stand.

Die heutigen Blitzer drehen einen kleinen Film um fest zu stellen ob adau die Kreuzung über fahren hast oder nicht lt. Auskunft der Polizei weiter ist nichts passiert.OK

ronnyarmin  21.03.2015, 01:36

Das glaubst du aber nicht selber, dass ein Film gedreht wird, und dieser auch noch mit einem Blitzlicht ausgeleuchtet werden kann?

Hallo ultras664,

wenn Du nur die Haltelinie überfahren hast und nicht in den sogenannten Schutzraum (das ist die Verkehrsfläche, die auch von den Fahrzeugen des Querverkehrs befahren wird) eingefahren bist, wird laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid auf Dich zukommen:


Tatbestandsnummer: 141211

Tatvorwurf: Sie hielten nicht an der Haltlinie (Zeichen 294).

Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 154 BKat

Verwarnungsgeld: 10,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

A oder B - Verstoß: Nein


Hast Du dabei noch andere gefährdet (wovon ich jetzt mal nicht ausgehe) sähe der Bußgeldbescheid wie folgt aus:


Tatbestandsnummer: 141730

Tatvorwurf: Sie hielten trotz Rotlicht nicht an der Haltlinie (Zeichen 294) und gefährdeten +) dadurch Andere.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 150 BKat; § 19 OWiG

Bußgeld: 70,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungskosten

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß


Der A - Verstoß hätte für Dich nur Folgen, wenn Du Dich noch in der Probezeit befindest. In diesem Fall würde ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet werden, dessen Kosten bis zu 400,00 Euro betragen können

Dagegen mit einem Rechtsanwalt würde nichts bringen, da die Kamera den Verstoß ja zweifelsfrei und beweissicher festgehalten hat.

Schöne Grüße

TheGrow.

ultras664 
Beitragsersteller
 19.03.2015, 10:41

Anständige Argumentation, gefährdet habe ich niemanden. Bleibt für mich zu hoffen, dass ich nicht zu weit über der Linie stand. Danke für die Mühe.

deshalb gibt es ja zwei blitze, auf den fotos wird dann zu sehen sein, dass du dich nicht fortbewegt hast und das ganze wird damit erledigt sein. ist mir auch schon ein paar mal passiert.

ultras664 
Beitragsersteller
 19.03.2015, 10:42

Ich hoffe das stimmt, danke.

flirtheaven  19.03.2015, 11:15
@ultras664

du kannst momentan eh nichts machen, solltest du, wider erwarten, einen anhörungsbogen oder einen bußgeldbescheid bekommen, kannst du dich noch immer an einen anwalt wenden.

Leider ist die Haltelinie, wie der Name schon sagt, eine Linie... wenn du diese überfährst, dann bist du bei Rot gefahren. Überhaupt klingt "1 bis maximal 2 Meter" nicht nach "kurzes Stück". 


Ich würde, falls etwas kommen sollte, Einspruch einlegen. Was dann dabei herauskommt ist eine Fall zu Fall Entscheidung.

Crack  19.03.2015, 11:06

Leider ist die Haltelinie, wie der Name schon sagt, eine Linie... wenn du diese überfährst, dann bist du bei Rot gefahren.

Die Haltelinie ist relativ unwichtig. Entscheidend ist die Ampel und der Schutzbereich. Wer die Haltelinie überfährt begeht noch keinen Rotlichtverstoß.

JotEs  19.03.2015, 19:04

Die besagte Linie heißt übrigens offiziell Haltlinie (ohne e hinterm t) ... :-)