Ausbildungsvertrag Kirchensteuer frage.
Also, ich muss ankreuzen ob ich einer steuererhebende Religionsgemeinschaft zugehöre. Ich bin 17 und Katholisch getauft und auch wahrscheinlich mitglied einer gemeinde, aber ich bin 0% gläubig. wird das irgentwie überprüft oder kann ich einfach lügen. denn von meinem hungerlohn 790€ ist jeder cent wert und ich will keinen cent an diese heuchlerische organisation zahlen. ich hab keine lust extra zur kirche zu gehen und mich ab zumelden.
7 Antworten
Auch wenn du selbst dich nie bei dem "Laden" angemeldet hast, haben das quasi deine Eltern für dich getan (Taufe), und, wenn du auch zukünftig nicht dein Geld an diesen "Verein" abgeben willst, kannst (solltest) du dich abmelden, was durch eine Austrittserklärung beim zuständigen Amt formlos erfolgen kann.
Wer da genau zuständig ist, kommt auf das Bundesland an, in dem du lebst. Lustigerweise kostet das auch (meist) noch Geld (in manchen Bundesländern ist der Kirchenaustritt kostenlos zu haben)
So lange du allerdings unterhalb des Grundfreibetrages für die Einkommensteuer bist, wird dir auch keine Kirchensteuer abgezogen... aber vll. kommst du ja (bald) über diesen Betrag ;)
Tatsache, jetzt (seit April 2014) verlangt man auch in Berlin Kohle dafür...
Das war halt vor kurzem noch anders ;)
ich finde es dennoch seltsam, dass man aus einem Verein austeten muss, in den einem jemand anderes - ohne zu fragen- "angemeldet" hat. jaja, das haben die Juristen so gewollt....
Sie haben ihn schließlich im guten Glauben taufen lassen
... oder, weil man sich im Dorf dem kaum entziehen konnte, ohne blöd angemacht zu werden. Die "Dorfgemeinschaft" kann da einen ganz ordentlichen sozialen Druck machen, dem man sich "damals" kaum zu entziehen vermochte.
tja meine eltern und ich waren zuletzt 2009 in der kirche und das zu weihnachten.
Ob du tatsächlich gläubig bist oder nicht, spielt bei der Frage keine Rolle. Dein zukünftiger Ausbildungsbetrieb oder Arbeitgeber ist jedoch gesetzlich verpflichtet eventuell aus deinem Verdienst Kirchensteuer an das Finanzamt abzuführen, falls du einer entsprechenden Konfession angehörst. - Als Katholik bist du beispielsweise davon betroffen.
Bei der Höhe deiner Ausbildungsvergütung bist du aber vermutlich davon noch gar nicht betroffen.
Wenn du all das verhindern willst, müsstest du per Antrag aus der Kirche ausscheiden. Ob du dazu "Lust hast, oder nicht" bleibt allerdings dir überlassen. Von alleine geht aber ein Austritt aus der Kirche auch nicht von statten. Du musst dein Hinterteil also schon heben, wenn du etwas verhindern willst. Das nimmt dir niemand ab.
Im übrigen finde ich deine Beurteilung der Kirche unangemessen und nicht der Wahrheit entsprechend. - Aber woher solltest du das auch wissen. Du gehst ja vermutlich gar nicht erst hin um dich von der Wirklichkeit zu überzeugen, sondern verurteilst viel lieber etwas, was du gar nicht kennst.
ach. solange gott nicht an den himmel schreibt ( er ist ja allmächtig ^^) ;" glaubt an mich und geht in die katholische kirche", werd ich niemals wieder in ein gotteshaus gehen. es gibt keine beweise die die existenz gottes nur ansatzweise beweisen. und da kann mich weder die bibel noch koran etc. überzeugen. alles menschengemachte schriften die für die antike gedacht waren
Hattest du jetzt eigentlich eine arbeitsrechtliche Frage, oder sollte diese nur ein "Sprungbrett" werden, deine vermeintlichen Erkenntnis und Schlauheit in Sachen Kirche zu veröffentlichen?
Du musst wahrheitsgemaess antworten und gläubigkeit spielt dabei keine Rolle, nur ob eine Mitgliedschaft besteht. Wenn du getauft bist und zur Kommunion gegangen bist, dann bist du eben Mitglied einer steuererhebenden (kath. oder evang.) Religionsgemeinschaft. Gibst du das nicht an, dann kommen ggf. Nachforderungen auf dich zu, denn die Kirche will ja ihr Geld, das ihr nach dem Gesetz zusteht und bei einem Datenabgleich fällt so was auf.
Allerdings bist du bei 790 Euro (brutto?) wohl noch nicht Steuerpflichtig und wenn du keine Steuern zahlen musst, dann geht natürlich auch keine Kirchensteuer ab. Du wirst daher wohl erst später zahlen müssen.
Du bist ja noch keine 18 und kannst auch alleine noch nicht austreten. Aber bald ist das ja möglich und wenn du keine Lust dazu hast, aus der Kirche auszutreten, dann wirst du auch deine Abgaben zahlen müssen, wie es sich gehört, sobald dein Einkommen hoch genu ist. Man kann nämlich nicht irgendwo einfach Mitglied sein, sondern muss dann auch zahlen. Will man das nicht, dann muss man austreten mit allen Konsequenzen (keine kirchl. Hochzeit, keine Taufe der Kinder usw., keine kirchl. Bestattung, keinen Job bei der Kirche).
Das Austreten (auf dem Standesamt, manchmal auch Kirchenamt) kostet einmalig so 30 Euro, dann bist du raus. So einfach geht das. Also entweder Lust zum Austreten oder zahlen.
"kann ich einfach lügen"
mach das. Und dann klopft das Finanzamt hinterher an deine Tür weil keine Kirchensteuer abgeführt wird obwohl du kirchensteuerpflichtig bist und dann bist du vor Gericht wegen Steuerhinterziehung.
Im Übrigen verwechselst du was: bei 790 € die du monatlich kriegst wird keine Steuer fällig sondern nur Sozialabgaben ;) Also ist die Kirchensteuer eh vorerst egal (wird wahrscheinlich relevant solltest du ein13 Monatsgehalt kriegen (ich rechne jetzt net im Detail nach sorry),
Aber wie gesagt - gibs an. Denn der Arbeitgeber gibt auch die angegebenen Daten ans Finanzamt weiter und die sehen sofort dass was nicht stimmt.
"ich hab keine lust extra zur kirche zu gehen und mich ab zumelden."
solltest du aber mal
Kirchensteuer wird erst fällig, wenn Du Lohnsteuer zahlst, das ist bei 790€ nicht der Fall. Das wird vermutlich erst eintreten, wenn Deine Ausbildung rum ist und Du "normal" verdienst. Und es nützt nix, das falsche anzukreuzen, das Finanzamt hat das eh im System und würde irgendwann Nachforderungen stellen.
Tritt einfach aus. Dafür musst Du nicht in die Kirche, sondern aufs Amtsgericht oder Standesamt (je nach Bundesland).
Deine Antwort ist nicht ganz richtig. Je nach Bundesland ist für einen Austritt aus der Kirche die Gemeindeverwaltung (Standesamt) zuständig, oder das nächste Amtsgericht. Der Austritt kostet nicht nur "lustigerweise" und "meist" eine Gebühr, sondern inzwischen bei allen Verwaltungen, weil nämlich mit dem Austritt und der Weitermeldung und Registrierung "Verwaltungsaufwand" verbunden ist. Und den lässt sich inzwischen jede Gemeinde bezahlen, durchschnittlich mit ca. Euro 30,--.
Diese Gebühr fließt übrigens nicht der Kirche zu, sondern bleibt bei der Gemeinde. Der arme Gebeutelte kann sich ja das Geld aber wiederholen - bei seinen Eltern. - Sie haben ihn schließlich im guten Glauben taufen lassen und damit zum Mitglied der Kirche gemacht. Das es eine Fehlinvestition sein würde, konnten sie allerdings auch nicht ahnen.