Ausbildung zum Erzieher trotz BTMG?
Guten Abend,
Ich mache im Moment eine Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration (1 lj.) die mir leider gar nicht mehr gefällt. Nun habe Ich den Wunsch die Ausbildung zum Erzieher machen da mir dies viel mehr zu sagt. Jetzt zu meinem Problem ich habe mit 17 eine Vorladung bekommen wegen schenkung Btm und wurde vor kurzem (jetzt 18) zu einer 200€ Geldstrafe verurteilt. Nun zu meiner Frage kann ich mit dieser Verurteilung überhaupt noch eine Ausbildung als Erzieher anfangen oder kommt das erst mal nicht on Frage und hätte ich noch andere Möglichkeiten mit Kindern oder Jugendlichen zu arbeiten.
Danke und einen schönen Abend
2 Antworten
Du bist ja nicht einschlägig vorbestraft, das gilt für bestimmte Straftaten, wie Kindesmissbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht, Verstoß gegen die Vertraulichkeit etc.
Betäubungsmittelmissbrauch gehört meines Wissens nicht dazu.
Du kannst also im Prinzip Erzieher werden. Allerdings steht Deine Verurteilung im erweiterten Führungszeugnis, daher sieht die Schule das und kann letztendlich entscheiden, Dich nicht zu nehmen.
Versuchen kannst Du das aber.
Ansonsten spielt es aber keine Rolle, ob Du Erzieher oder irgendwas anderes mit Jugendlichen machst. Ein erweitertes Führungszeugnis brauchst Du immer.
Viel Glück!
In diesem Bereich muss du in der Regel vor Ausbildungsbeginn ein großes Führungszeugnis vorlegen. Dieses muss astrein sein. Dies gilt auch für andere Berufsbereiche mit sensiblen und schutzbedürftigen Zielgruppen.
Also das heißt also das ich keine Chance habe einen Beruf in diese Richtung zu lernen habe
Am Ende wählt die Schule bzw. der Ausbildungsbetrieb aus. Du kannst im Vorstellungsgespräch ggf. schon darauf hinweisen und wirst dich dafür u. U. rechtfertigen müssen.
Danke für die tolle Antwort ich werde es Auf jedenfall einmal versuchen vlt klappt es ja.