Wie kann man aus einem Goldvertrag raus kommen?

6 Antworten

Es gilt der alte Grundsatz:

Pacta sunt servanda

(Verträge sind einzuhalten)

Eine Anfechtung des Vertrags ist nur möglich, wenn Du nachweisen kannst, daß bei Vertragsabschluß

a) ein entscheidender Irrtum deinerseits vorlag 

b) Du vom Vertragspartner arglistig getäuscht wurdest oder

c) Du genötigt wurdest, den Vertrag abzuschließen

Die genauen Gründe findest Du in BGB §119, §120 und §123.

So lange Du das nicht nachweisen kannst, ist der Vertrag gültig und rechtlich bindend!

brendon 
Beitragsersteller
 09.10.2015, 20:32

b) ich wurde arglistig getäuscht aber wie beiweiß ich das wenn das nur mündlich von statten ging ? Dann hab ich ja wohl pech gehabt oder ?

clemensw  09.10.2015, 20:41
@brendon

Vielleicht erzählst Du mal etwas mehr: Was ist das für ein Vertrag, mit wem hast Du ihn abgeschlossen, wie wurdest Du über Vorzüge / Nachteile des Vertrags aufgeklärt, und in wie fern glaubst Du, einer arglistigen Täuschung zum Opfer gefallen zu sein?

brendon 
Beitragsersteller
 09.10.2015, 20:32

b) ich wurde arglistig getäuscht aber wie beiweiß ich das wenn das nur mündlich von statten ging ? Dann hab ich ja wohl pech gehabt oder ?

Was ist denn ein goldvertrag?
Aber: jeder Vertrag hat eine Klausel zum Austritt des Vertrages von deiner Seite. Diese jedoch sind meist mit Geldstrafen verbunden. Lese dir also den Vertrag noch einmal durch.

Ich kann nur sagen was ich im Rechtswissenschaft Kurs meiner Schule gelernt habe.

jurafragen  09.10.2015, 23:06

Aber: jeder Vertrag hat eine Klausel zum Austritt des Vertrages von deiner Seite

Warum sollte jeder Vertrag eine derartige Klausel enthalten?

Ich kann nur sagen was ich im Rechtswissenschaft Kurs meiner Schule gelernt habe.

Ich hoffe, Du hast es anders gelernt.

Du müsstest die Einzahlungen einfach auf 0 setzen können. Wende dich mal an die Sutorbank => Anrufen

Hier stimmt etwas nicht.

 zu meinen Fragen:

Kann es sein, dass 2 Verträge abgeschlossen wurden?

  

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht,  dann solltest Du schnellstmöglich einen Rechtsanwalt für Banken & Kapitalrecht aufsuchen. In vielen Fällen kann man die diese Verträge Rückabwickeln.

Insbesondere im Vertrieb von Edelmetallen, tummeln sich schwarze Schafe.  

Nur Du kennst den unterschriebenen Vertrag! An alles was da drinnen steht mussdt Du Dich halten. Sorry, ich kenn den Vertrag nicht!

brendon 
Beitragsersteller
 09.10.2015, 20:17

ich meine z.B ob es im Allgemeinen Recht eine Lücke gibt was Verträge angeht. Da drin steht wohl eh das man gebunden ist etc.