Aus der Bedarfsgemeinschaft austreten?

6 Antworten

Sie fallen aus der BG automatisch raus. Eine Sache ist noch ganz wichtig. Sie mussen (falls noch nicht geschehen) bei der Kindergeldstelle einen Antrag auf Abzweigung Ihres Kindergeldes stellen. Sonst ist das Kindergeld futsch. Dadurch wird das Kindergeld nicht an ihre Eltern gezahlt, sondern an Sie.Außerdem sollten sie bei den Kindergeld auf den sog. Fallbeileffekt achten.

ichweisnix  03.06.2011, 04:40

Fallbeileffekt:

wenn sie 8000€ verdienen erhalten sie Kindergeld.

wenn sie 8010€ verdienen erhalten sie gar kein Kindergeld.

641€* 13 = 8333 € also zuviel => ihnen geht wegen 330 € zuviel Verdienst das komplette Kindergeld verloren.

Hinweis: Die meisten Arbeitgeber sind entgegenkommend wenn man weniger verdienen will. Was aber in diesen Fall noch mehr lohnt ist die Entgeltumwandlung (Betriebliche Altersvorsoge.)

Wenn Du Deinen Lebensunterhalt mit eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen kannst, dann BIST Du gar nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft. Genau so stehts in § 7 SGB II. Das bedeutet, daß Dir zugemutet werden kann, Deinen kopfanteiligen Mietanteil selbst zu tragen und von Deinem restlichen Geld auch Dein Essen etc. zu kaufen. Deine Eltern mußt Du von Deinem Geld aber nicht unterstützen. Einziger Hasenfuß: Wenn Du genug Geld für Dich selbst hast, wird das Kindergeld als Einkommen bei Deinen Eltern angerechnet - EIGENTLICH ist das auch Einkommen der Eltenr und nicht des KIndes (so stehts im Einkommenssteuergesetz). Deine Eltern sollten gegen den Bescheid also auf jeden Fall Widerspruch einlegen und  Du solltest ihnen vorsichtshaber Bescheinigen, daß Du nicht vor hast, sie finanziell zu unterstützen.

DerHans  11.05.2011, 09:29

Kindergeld fällt bei diesem Einkommen weg.

skyfly71  11.05.2011, 15:23
@DerHans

Da hast Du allerdings recht. So weit hab ich gar nicht gedacht...^^

letiki05  10.05.2011, 22:42

Völlig richtig.

Als erstes muss ich sam machen, dass d wegfällt, da du 7000 € Jahreseinkommen überschreitest.

Da dein eigenes Einkommen deinen Bedarfssatz bei der BG deiner Eltern übersteigt, fällst du als Volljährige aus dieser Bedarfsgemeinschaft raus. Dazu musst du keinen Antrag stellen, sondern dem Amt lediglich mitteilen, dass du  jetzt in einer Ausbildung mit entsprechendem Einkommen bist.

Dur wirst dann deinen Eltern tatsächlich Miete zahlen müssen sowie den Anteil an den Lebenshaltungskosten. Die Zimmermiete wird ihnen einfach aus ihrem Satz gestrichen.

Das Kindergeld werden deine Eltern wohl zurück zahlen müssen.

skyfly71  11.05.2011, 15:24

DAs Jahreseinkommen liegt allerdings nach Abzug von Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträgen bei 8004,-

Ich verstehe ehrlich die Höhe Deiner Miete Deines Zimmers von 350€ nicht.....die Miete wird durch die Anzahl der der Personen die in der Wohnung / Haus wohnen geteilt ..somit bekommst Du einen Mietanteil!!! Meine Schwester die bei mir wohnt, zahlt auch so Ihre Miete....für das Geld kriegste schon ne eigene Wohnung!!!!!

Siehe nach unter www bundessozialgericht de ( Bedarfsgemeinschaft,denke du bist raus)