Auf welche Daten darf die Polizei bei meinem Smartphone als Beweismittel zugreifen?

2 Antworten

Es ist für dich nicht strafbar, dir Pornos anzuschauen, wenn es keine Kinderpornos sind. Strafbar machen sich eher die, die dir das Material anbieten, ohne dein Alter zu überprüfen. 

Jugenschutzgesetze richten sich nicht an Jugendliche und kein Paragraf nennt eine Strafbarkeit für die Jugendlichen. Einfach mal genau lesen.

mach dir keine Sorgen, du hast genau das richtige getan und die Polizei wird sich nur für die strafechtlich relevanten Inhalte interessieren und nicht für dich.

Mutt2002 
Beitragsersteller
 08.11.2017, 19:26

Doch kann ich nun mein Smartphone zurückverlangen? Bevor sie es sich angesehen haben, falls sie dies noch nicht getan haben?

Bitterkraut  08.11.2017, 19:28
@Mutt2002

Versuch es, wenn es ein Beweismittel ist, wirst du warten müssen, bis es ausgelesen ist. 

Mutt2002 
Beitragsersteller
 08.11.2017, 19:33
@Bitterkraut

Dachte das sei so wenn es von dem Täter ist, aber wenn es von einem Opfer ist, wird das doch nicht das selbe sein?

Die Anzeige würde nur ohne Beweise verfahren müssen?

Ich werde es dennoch versuchen, wenn es nicht schon zu spät ist.

Bitterkraut  08.11.2017, 19:35
@Mutt2002

Da müssen ja schlimme Schachen in deinem Verlauf sein... 

Sag ihnen, du brauchst dein Handy wieder und sie sollen sich ein bisschen beeieilen.

Und Beweismittel ist Beweismittel, egal von wem.

Mutt2002 
Beitragsersteller
 08.11.2017, 19:41
@Bitterkraut

Teilweise ja, typische "Pornoseite-Pornhub" aber habe auch an meine ex damals als wir zusammen waren diverse fotos geschickt.

Sind sie sicher das KEIN untrrschied gemacht wird? Ich hoffe sie vermuten dies nur :-( 

Bitterkraut  08.11.2017, 19:46
@Mutt2002

Veriß den ganzen Pornokram, das ist nicht strafbar und darum gehts der Polizei auch nicht. Ich wette, 90% aller Kids in deinem Alter haben irgendweches Pornozeug auf dem Browser. 

Lösch deinen Verlauf öfter mal, beim nächsten Mal ist es ielleicht Mutti oder deine neue Freundin, die mal nen Blick in deinen Verlauf riskiert ;)

Zufallsfunde sind leider auch gegen dich verwendbar. Ob allerdings der Eigenkonsum von Pornos in Österreich strafbar im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist, wage ich zu bezweifeln. Da muß schon ein Fremdverschulden vorliegen, d.h. wenn jemand über 18 dir die Pornos zugänglich macht.

Bitterkraut  08.11.2017, 18:59

Das Jugenschutzgesetz nennt keine Strfbarkeit für Jugendliche, es soll Jugenliche ja schützen und nicht kriminalisieren.

Strafbar machen sich nur die, die dan Material Jugendlichen anbieten. Gleiches gilt für Alk, Ziggi, usw.