Auf welche Daten darf die Polizei bei meinem Smartphone als Beweismittel zugreifen?
Ich ging zur Polizei um einen Perversen Anzuzeigen, als Beweismittel ließ ich ihnen mein Smartphone freiwillig zur verfügung da um den Chat mit besagter Person und 2Bilder und Videos aus meiner Galerie herauszunehmen. Doch im nachhinein bereue ich diese Tat. Es hieß sie würden das Smartphone einmal ganz durchlaufen lassen und dann die Daten auswärten, alle Daten auf meinen Smartphone. Doch ich bin 15 Jahre alt und habe Pornografische inhalte über das Internet auf meinem Smartphone geschaut und da dies gegen das österreichsische jugendschutzgesetz ist, wäre nun ich strafbar.
Doch ich habe mich etwas schlau gemacht und herausgefunden, das die Polizei NUR die von mir erlaubten Daten ansehen, zugreifen darf und das wären nur die Dinge über den Perversen und NICHT mein Browserverlauf etc. doch wenn sie trotzdem darauf zugreifen, dürfen sie mich dann anzeigen oder eben nicht, weil sie es nicht wissen dürften?
Und kann ich mein Smartphone als Beweismittel zurückverlangen bevor sie es durchsuchen, schließlich bin ich ja das Opfer nicht der Täter?
2 Antworten
Es ist für dich nicht strafbar, dir Pornos anzuschauen, wenn es keine Kinderpornos sind. Strafbar machen sich eher die, die dir das Material anbieten, ohne dein Alter zu überprüfen.
Jugenschutzgesetze richten sich nicht an Jugendliche und kein Paragraf nennt eine Strafbarkeit für die Jugendlichen. Einfach mal genau lesen.
mach dir keine Sorgen, du hast genau das richtige getan und die Polizei wird sich nur für die strafechtlich relevanten Inhalte interessieren und nicht für dich.
Versuch es, wenn es ein Beweismittel ist, wirst du warten müssen, bis es ausgelesen ist.
Dachte das sei so wenn es von dem Täter ist, aber wenn es von einem Opfer ist, wird das doch nicht das selbe sein?
Die Anzeige würde nur ohne Beweise verfahren müssen?
Ich werde es dennoch versuchen, wenn es nicht schon zu spät ist.
Da müssen ja schlimme Schachen in deinem Verlauf sein...
Sag ihnen, du brauchst dein Handy wieder und sie sollen sich ein bisschen beeieilen.
Und Beweismittel ist Beweismittel, egal von wem.
Teilweise ja, typische "Pornoseite-Pornhub" aber habe auch an meine ex damals als wir zusammen waren diverse fotos geschickt.
Sind sie sicher das KEIN untrrschied gemacht wird? Ich hoffe sie vermuten dies nur :-(
Veriß den ganzen Pornokram, das ist nicht strafbar und darum gehts der Polizei auch nicht. Ich wette, 90% aller Kids in deinem Alter haben irgendweches Pornozeug auf dem Browser.
Lösch deinen Verlauf öfter mal, beim nächsten Mal ist es ielleicht Mutti oder deine neue Freundin, die mal nen Blick in deinen Verlauf riskiert ;)
Zufallsfunde sind leider auch gegen dich verwendbar. Ob allerdings der Eigenkonsum von Pornos in Österreich strafbar im Sinne des Jugendschutzgesetzes ist, wage ich zu bezweifeln. Da muß schon ein Fremdverschulden vorliegen, d.h. wenn jemand über 18 dir die Pornos zugänglich macht.
Das Jugenschutzgesetz nennt keine Strfbarkeit für Jugendliche, es soll Jugenliche ja schützen und nicht kriminalisieren.
Strafbar machen sich nur die, die dan Material Jugendlichen anbieten. Gleiches gilt für Alk, Ziggi, usw.
Doch kann ich nun mein Smartphone zurückverlangen? Bevor sie es sich angesehen haben, falls sie dies noch nicht getan haben?