Auf Shpock hat mir jemand ein Angebot gemacht und Angenommen?

3 Antworten

1.Ein Kaufvertrag kommt durch eine entsprechende Willenserklärung zustande. Diese hast sie Person durch die Dealbestätigung getan.

2.Ein Widerrufsrecht käme nach den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes nur dann in Betracht, wenn der Verkäufer nicht als Privater, sondern im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit den Vertrag geschlossen hat. Sollte das der Fall sein, können Sie gemäß §§ 312 b, d, 355 ff BGB den Vertrag widerrufen, da der Vertrag nach Ihrer Schilderung ausschließlich mittels Telekommunikation (E-Mail, Telefon) zustande gekommen ist. Hat der Verkäufer dagegen als Privater gehandelt, steht Ihnen ein solches Recht nicht zu. 

Wenn er/oder Sie aber minderjährig ist wird es fast unmöglich

Du kannst auf Erfüllung des Kaufvertrages verklagen. Ob sich das lohnt, sei mal dahin gestellt, wahrscheinlich nicht.

Wobei ... "nicht bezahlen wollen" heißt was genau? Du hast die Ware geliefert, er will aber nicht bezahlen? Hat er einen Grund genannt?

Hi AlterStechii!

Bitte kontaktiere uns in so einem Fall direkt unter support@shpock.com - das Support-Team hilft dir gerne weiter.

Viele Grüße, dein Shpock-Team :-)