Auf ein Konzert mit 17, rechtliche Lage?

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Er darf trotzdem mit.

Die Alltagsobsorge liegt beim Vater.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1687.html

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich.

Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens.

Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Minerva78  09.03.2019, 17:53

jo, das meinte ich

meines Wissens nach (ohne Garantie) gilt ohne weitere Absprache bei geteiltem Sorgerecht auch das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wäre er zu der Zeit beim Vater und dieser sagt ja kann auch die Mutter nichts dagegen sagen

Manchmal wäre es wirklich einfacher, über bestimmte Dinge Stillschweigen zu vereinbaren und einfach loszulegen.

Selbst wenn das hinterher rauskommt, was soll denn passieren? Er wird in 2 Monaten 18, dann hat es es ausgesorgerechtet, kein Gericht wird sich bei dieser Ausgangslage mit so einem Pipifax beschäftigen.