Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden, wer muss zahlen?
Moin,
in der StVO steht dass auf Brücken nicht im Gleichschritt marschiert werden darf. Außerdem kostet des 40€ Bußgeld, da des eine Ordnungwidrigkeit ist. Meine Frage ist wer das zahlen muss. Jeder, oder doch nur der Chef?
5 Antworten
Der Verantwortliche des Verbandes kommt dafür auf.
Wenn dies tatsächlich zur Anzeige deshalb kommen sollte, sind dies aber mWn nur 10,-€ OWi.
Tatbestandsnummer: 127012
Tatbestandsnr. 164
Einer den Verkehr verbietenden oder be-schränkenden Anordnung, die öffentlich
bekannt gemacht wurde, zuwidergehandelt 40 €
daher die 40€ aber deines passt wohl besser. Danke
Da der §27 die Verbände behandelt, denke ich, dass der Verbandsführer löhnen muss.
Super Frage, DH.
Ich würde mal stark behaupten, gerade bei der Bundeswehr würde der Führer vor Ort dafür gerade stehn müssen. Die frage ist aber; Wann kommt das mal vor das im gleichschritt über eine Brücke gelaufen wird? Nur weil eine freie gruppe von sagen wir mal 10 Mann zufällig im gleichschritt laufen kann man diese wohl nicht für sowas belangen.
ja aber wenn diese 10 mann oder sagen wir 30 mann die selbe Uniform anhaben und zufällig im Takt dazu laufen/marschieren? (Musikverein, Narrenverein?)
das des Praktisch noch nicht vorgekommen ist hab ich mir auch schon fast gedacht. aber mich würde die theorie interessieren
in welchem Paragraph der StVO steht das den bitte?
Und welcher Chef? Bei der Bundeswehr? Da gibt es keinen Chef, sondern Vorgesetzte und Kommandierende
Deshalbg heißt es auch Kompaniechef? hä? :)
§27 Abs. 6 StVO
also es gibt auch andere Verbände als die Bundeswehr die marschieren. deshalb habe ich mich da pauschal ausgedrückt.
und ist ein vorgesetzer nicht ihrgendwie auch ein chef? aber des war ja nicht die frage
§27
ich denke mal jeder
Soldaten wahrscheinlich nicht, die würden ja auf Befehl handeln. Aber interessant wäre das tatsächlich bei der zivilen Trachtengruppe, ob da wohl alle zahlen müssten.
Editiert: Warum Fragen und nicht direkt nachschlagen^^
Also es wäre nur der Verantwortliche, der zu zahlen hätte.