Au- Pair Autounfall während Arbeit. Wer zahlt?
Meine Freundin ist zur Zeit Au Pair in Neuseeland und hatte einen Unfall mit dem Auto, als sie die Kinder von der Schule abholen wollte.
Es hat stark geregnet, die Straße war eng und voller Kurven (im Regenwald), ihr kam ein Auto entgegen, das zu weit in der Mitte fuhr, woraufhin sie zur Seite fuhr, die Kontrolle verlor und auf einen Hügel rollte, das Auto hatte ursprünglich kaum Schäden, musste aber mit einem Seil runtergezogen werden, wobei der Außenspiegel abriss und im Inneren auch irgendwas schiefging. Sie fuhr weder zu schnell, noch hatte sie Alkohol/ Drogen, etc. genommen.
Auto ist versichert ,1200 Eigenanteil, und diesen soll sie übernehmen. Ist das korrekt, oder müsste die Familie dafür aufkommen, da es sich um die Dienstzeit handelt?
5 Antworten
Ich bin auch derzeit als Au Pair hier und normalerweise ist das ganz genau im Arbeitsvertrag geregelt, den sie ja unterschrieben haben muss. Bei mir wird da eben unterschieden zwischen 'dienstfahrt' (wenn man es denn so nennen kann) und privater fahrt.
Sie sollte da mal dringend nachschauen was dort steht!
Das sollte sie mit der Familie klären, ich finde es nicht fair, wenn sie es bezahlen müsste, wenn sie sich korrekt verhalten hat. Schließlich war sie im Auftrag der Familie unterwegs.
... und hat Schlimmeres verhindert!
Sie müsste (aus übergeordneter Sicht) noch Geld dazu bekommen!
Da es in Neuseeland passiert ist, gilt dort auch das neuseeländische Recht. Da kenne ich mich leider nicht aus.
Du schreibst, dass sie ausweichen musste und dann die Kontrolle verloren hat. Das kann, auch hier in Deutschland darauf hinweisen, dass die Geschwindigkeit nicht situationsgerecht war. Ist aber reine Spekulation.
Bei den entstandenen Schäden durch die Bergung des Fahrzeugs müsste man meiner Meinung nach beweisen, dass diese nicht durch den Unfall versursacht wurden.
Zum Eigenanteil. Ich denke nicht, dass die Familie dafür aufkommen muss.
Aber das sind alles meine Meinungen, die sich nicht auf eine rechtliche Grundlage stützen.
Ich darf meine Meinung zu dieser Frage schreiben. Wenigstens gebe ich ja an, das es sich um meine Meinung handelt, die nicht auf einer rechtlichen Grundlage basiert.
Wem das also nicht reicht, muss meine Antwort nicht lesen und kann sie ignorieren.
Mir fehlen hier ein paar Informationen.
Wem gehört denn dieses Auto? Bzw. wer hat es gemietet?
Außerdem, wie viel KM/H hatte die Freundin drauf?
Handelte es sich überhaupt um eine öffentliche Straße, oder um einen Feld- oder Privatweg?
War die Straße breit genug, dass 2 Autos an einander vorbeifahren konnten?
Es handelt sich um das Auto der Familie, sie fuhr auf einer öffentlichen Straße für 2 Autos, die aber sehr eng ist, sodass kaum 2 drauf passen mit ca. 20km/h
Dann kann bereits die Geschwindigkeit von 20 km/h zu hoch gewesen sein.
Unter Umständen muss man solche Straßen im Schritttempo fahren.
Wobei ich aber vermute, dass sie schneller gefahren ist, denn jede geübte Fahrerin hätte bei dieser Geschwindigkeit nicht die Kontrolle über ihr Auto verloren.
Unabhängig davon, muss man nach dem bestehenden Arbeitsrecht diese Sache prüfen.
Dazu solltest du dir mal den Arbeitsvertrag deiner Freundin ansehen, was darin hinsichtlich Unfall mit dem Fahrzeug steht.
Außerdem wird es auch darauf ankommen, ob das Fahrzeug für eine dienstliche oder private Fahrt verwendet wurde.
Wenn Sie keine Schuld an dem Unfall hatte, muss normalerweise die Versicherung des Unfallgegners für alle Kosten aufkommen.
Das wird in Neuseeland sicher nicht anders sein.
Was ist also mit dem anderen Fahrer? Hat der das nicht mitbekommen und ist er nicht stehengeblieben? Das wäre ja Fahrerflucht und muß auf jeden Fall auch zur Anzeige gebracht werden. Das ist dort sicher auch eine Straftat.
Wenn deine Freundin allerdings entgegen deiner Angaben doch eine Schuld oder Mitschuld an dem Unfall hat, dann wüßte ich nicht, was dagegen spricht, daß sie auch den Eigenanteil bezahlt.
Denn die Gastfamilie kann ja nichts dafür und auch wenn sie in deren Diensten unterwegs war und deren Auto benutzt hat, so handelt sie im Straßenverkehr trotzdem eigenverantwortlich.
Alles andere wäre bestensfalls Kulanz der Gastfamilie und vielleicht kann man sich zumindest auf eine 50/50-Teilung einigen.
Ob die Gastfamilie jedoch auch einen rechtlichen Anspruch auf die Übernahme des Eigenanteils durch deine Freundin hat, sollte ebenfalls geprüft werden. Denn Halter bzw. Eigentümer des Fahrzeugs sind ja sie und nicht deine Freundin.
Das andere Auto ist weitergefahren, muss es aber nicht zwangsweise gesehen haben, da eine Kurve kam und es stark geregnet hat.
Also wenn deine Freundin, wie du sagst, dort nur 20km/h fuhr und man dort aufgrund der Enge der Straße und des Regens auch nicht viel schneller fahren konnte, dann dürfte das entgegenkommende Auto ja auch nicht viel schneller gewesen sein und müßte demnach eigentlich schon etwas mitbekommen haben.
Und mit tatsächlich nur 20km/h ist es auch etwas schwer vorstellbar, daß man die Kontrolle über das Auto verliert, denn so schnell ist das ja nun auch wieder nicht. Wenn man da ein bißchen zur Seite lenkt und bremst, dann steht man ja eigentlich relativ schnell.
Ich kann das aus der Ferne zwar nur bedingt einschätzen, aber es klingt irgendwie nicht ganz schlüssig.
In Neuseeland gilt ja außerdem auch Linksverkehr. Wieviel Fahrpraxis hat denn deine Freundin und hat sie im Linksverkehr auch ausreichend geübt?
Du schreibst, du kennst dich im neuseeländischen Recht nicht aus. Warum gibts du dann einen Rat???