Praktikant darf nicht in der Pause das Gelände Verlassen?
Hallo liebe Community,
ein Kumpel von mir der volljährig ist das Arbeits Gelände nicht verlassen.
Arbeitgeber meint aus versicherungstechnischen Gründen.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben das man sowieso nicht vers. ist in seiner Pause bzw man ist Privat versichert.
Hat da jemand mehr Ahnung und kennt(optional) nützliche Paragraphen o.ä. ??
Ich denke mein Freund sollte sich nicht einschüchtern lassen und über seine Rechte bewusst werden. Daher wäre jeder Rat sehr hilfreich.
vielen Dank :)
2 Antworten
Das ist eine gesetzlich geregelte Regelung. Du darfst in dieser halben Stunde (oder wieviel auch immer) machen wenn du willst. Wenn du rechtzeitig wieder da bist kannst du auch nachhause fahren und ein nickerchen machen.
Genau so denke ich auch, Pause ist gesetzlich gegeben und wie und wo man seine Pause verbringt muss doch irgendwo in einem § stehen.
Es kann sein das er es nicht darf da er auch in seiner Pause den ArbeitsPLATZ verlässt und somit aus dem Versicherungs bereich rausläuft ansonnsten wen was passiert selbst haften aber machen kann er es
habe die Antwort :D
ine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes liegt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes2 dann vor, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunterbrechung weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeit verbringt. Entscheidendes Kriterium für die Pause ist somit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Arbeitsverpflichtung und auch jeglicher Verpflichtung, sich zum Dienst bereit zu halten. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer während einer Ruhepause nicht (mehr) dem Direktions-, Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt – also Vorschriften und Anordnungen, wo er die Pause zu verbringen habe (spezielle Räume, Aufenthalt im Bereich der Station, Abteilung etc.) und wie er sie zu verbringen habe, nicht möglich sind; nur dann ist das für die Pause essentielle Autonomie- und damit Erholungskriterium erfüllt. Werden dem Arbeitnehmer dagegen Vorschriften gemacht, wo und wie er eine Ruhepause verbringen soll (auf der Station, in der Abteilung oder mit “Piepser” etc.), um ihn im Bedarfsfall einsetzen zu können, liegt keine Pause im Sinne des § 4 ArbZG vor. Der Mitarbeiter muss die Station während der Pause “verlassen können”.3
habe die Antwort :D
ine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes liegt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes2 dann vor, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunterbrechung weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeit verbringt. Entscheidendes Kriterium für die Pause ist somit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Arbeitsverpflichtung und auch jeglicher Verpflichtung, sich zum Dienst bereit zu halten. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer während einer Ruhepause nicht (mehr) dem Direktions-, Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt – also Vorschriften und Anordnungen, wo er die Pause zu verbringen habe (spezielle Räume, Aufenthalt im Bereich der Station, Abteilung etc.) und wie er sie zu verbringen habe, nicht möglich sind; nur dann ist das für die Pause essentielle Autonomie- und damit Erholungskriterium erfüllt. Werden dem Arbeitnehmer dagegen Vorschriften gemacht, wo und wie er eine Ruhepause verbringen soll (auf der Station, in der Abteilung oder mit “Piepser” etc.), um ihn im Bedarfsfall einsetzen zu können, liegt keine Pause im Sinne des § 4 ArbZG vor. Der Mitarbeiter muss die Station während der Pause “verlassen können”.3
Genau so denke ich auch, Pause ist gesetzlich gegeben und wie und wo man seine Pause verbringt muss doch irgendwo in einem § stehen.