artikel zu billig verkauft - verkäufer hat ausreden, kaufvertrag rechtsbindend?
he ihr lieben, habe über ebay kleinanzeigen plüschtiere gekauft (sammler tierchen) und der verkäufer wollte gestern verschicken, hatte gleich überwiesen, und es war alles abgemacht. so, nun habe ich eine mail bekommen, dass er mir das geld zurücküberweisen wird, weil er die tiere angeblich gewaschen hat und sie nun verfäbt sind. anmerkung nebenbei: die tiere waren sauber, und haben noch das papierschild/etikett angetackert, sowas kann man nicht einfach versuchen zu waschen ;) ich gehe von einer mauschelei aus weil der ariktel im nachhinein zu billig an mich verkauft wurde, dem verkäufer wurde wahrscheinlich mher geboten (jaja, die nervigen sammler) ich kenne das ja selbst- ist aber echt unverschämt, und dann noch so dreist lügen.... was haltet ihr davon, kann man da mit anzeige drohen? es geht um 10 euro, die plüschtiere sind aber mehr wert, schätzungsweise sammlerwert 50 euro. mir gehts einfach ums prinzip! ich möchte auf mein recht bestehen und den kaufvertrag erfüllt bekommen.... vllt hat jemand ja shconmal sowas erlebt.... moralische unterstützung tut gut, danke ;) lg lusi
3 Antworten
Die angebliche Verfärbung ist zumindest kein Grund, den Kaufvertrag nicht zu erfüllen. Wenn Ansprüche darausfolgend bestünden, dann ohnehin zu deinen Gunsten. Du kannst also nach wie vor auf die Lieferung bestehen. Ob sich hier bei einer Weigerung ein Rechtsstreit lohnt, sei aber mal dahingestellt.
Das kannst du machen. Ich bezweifle aber, dass er sich davon beeindrucken lässt, wenn er diesen Entschluss bereits gefasst hat.
hm... will eben noch retten was zu retten ist... könnte ihm mehr bieten..... (es handelt sich übrigens nicht um ein kind, hab ihn auf facebook gefunden, ist ein ganz normaler erwachsener mensch) und der kaufvertrag ist rechtsbindend, findet ihr das einfach so okay? also ich möchte mich dagegen wehren!
Dann hol diese es nächste mal selber ab. Mein Gott wegen 10Euro so ein Gedös zu machen. Lass es einfach auf sich beruhen.
Nein, das ist eine Kleinanzeige mit der ebay (das Unternehmen) nichts zu tun hat und das bedeutet dass sie keinen Einfluss auf diesen Verkauf haben und der Typ jederzeit (also selbst nach dem Erhalt des Geldes) ohne Angabe von Gründen sagen kann ich trete vom Verkauf zurück, denn durch das einsetzen einer Kleinanzeige besteht keine verbindliche Verkaufspflicht da er ist Privatmann und selbst ein Kaufmann (Händler) unterliegt keinem Verkaufszwang aber dieser bietet im Allgemeinen seine Artikel zu einem Preis an wo er auch eine Gewinnspanne absehen kann (wenn man es z. B. selber vorher eingekauft hatte). Mit der Anzeige wegen der Plüschtiere hatte er lediglich bekannt gegeben das sich diese in seinem Besitz befinden und er Minimum 10 Eus dafür haben möchte. Mehr nicht. Und wenn dann jemand kommt und den Betrag bezahlt und dann wieder ein anderer und noch mehr dafür bietet, ist es seine freie Entscheidung ob er sie dir für den Preis überlässt oder nicht und hätte das auch als Grund angeben können, denn wie gesagt ein Verkaufszwang besteht nicht (deswegen ist das bei ebay ja eingeführt worden, weswegen man manchmal Ware für 1 Eus herausgeben muss wenn wirklich niemand sonst darauf bietet).
Was du machen könntest wäre, wenn du glaubst das er einem anderen Interessenten verkauft hat oder es tun will, ihm einfach mitteilen das es sehr Schade ist weil du schon eine Interessenten dafür hattest der für dies oder das Tier z. B. locker 150 Eus gezahlt hätte. Das ist zwar Spinnkram aber was meinst du wie der sich ärgert, wenn er das liest und die Plüschtiere schon anderweitig verkauft hat? Und wenn er es bisher noch nicht getan hat dann stellt er sie demnächst für z. B. 100 Eus rein und bleibt ewig drauf sitzen (zur Strafe) - mehr als das geht leider nicht.
Ich gehe eher davon aus, dass ein Jugendlicher ohne Einveständnis der Eltern die Plüschtiere verkauft hat.
Lass Dich auf die Rückerstattung ein. Alles andere ist billig.
kann man da mit anzeige drohen?
Wieso? Was möchtest du anzeigen? Der Verkäufer (das Kind?) möchte dir den Kaufpreis zurückerstatten. Da ist kein Betrug zu sehen und nichts strafrechtlich zu verfolgendes bei.
Das nächste Mal kaufst du bei ebay-Kleinanzeigen Artikel zur Abholung. So und nicht anders sind ebay-Kleinanzeigen zu verstehen:
http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html
Wobei möchtest Du moralische Unterstützung? Dabei?:
es geht um 10 euro, die plüschtiere sind aber mehr wert, schätzungsweise sammlerwert 50 euro.
Häh? - Also das ist ja wohl völliger Unsinn.
"Das nächste Mal kaufst du bei ebay-Kleinanzeigen Artikel zur Abholung. So und nicht anders sind ebay-Kleinanzeigen zu verstehen:"
Iwie glaube ich das da jemand den Sinn bei den Kleinanzeigen nicht so ganz verstanden hat, denn wo steht das man zwingend eine Ware abholen muss?! Wer was bei ebay Kleinanzeigen kauft muss ja jeder selber wissen und eine Pflicht den Artikel abzuholen besteht nicht, schon gar nicht wenn man Kilometerweit weg wohnt.
Der Hintergrund bei dieser Seite ist dass Leute in ihrer Stadt oder Region Dinge anbieten können ohne es aufwendig verpacken zu müssen und es z. B. zur Post zu bringen.
Ebenso entfallen etwaige Gebühren ganz und man kann den Reinerlös einstecken oder: muss auch nicht die Ware für 1 Eus rausrücken, wenn keine anderen Gebote vorlägen und selbst davon noch Gebühren abtreten. - Und jeder der bei ebay verkauft, wird das schon mal erlebt haben. Bei ebay ist man zur Herausgabe gezwungen. Bei den Kleinanzeigen jedoch nicht, denn außer das es ebay Kleinanzeigen lautet, hat ebay nichts damit zu tun. Sie haben lediglich von kleineren Anbietern die Kleinanzeigensparte aufgekauft weil es sich auf Dauer schon rein Werbetaktisch für das Unternehmen bezahlt macht.
ja so seh ichs auch..... mein problem ist jetzt, dass ich dem zuvorkommen möchte dass er es an jemand anderen verkauft.... ich vermute ja dass da was läuft..... soll ich dem verkäufer gleich "drohen"? hab ihm schon geschrieben dass ich auf erfüllung bestehe.... manchen lassen sich leider von gar nix beeindrucken.....