Artikel nicht wie beschrieben, Umtausch möglich? Kleiderkreisel
Hallo,
vorweg, nicht wundern wegen meinem Namen und den alten Fragen, ist ein alter "Spaßaccount" einer Freundin und mir, der leider über meine E-Mail-Adresse läuft. Deshalb stelle ich die Frage hier.
Also es geht um folgendes: Ich bin 16, d.h. beschränkt geschäftsfähig. Ich habe jedoch ein eigenes Konto bei der Sparkasse.
Ich habe also bei Kleiderkreisel Schuhe gekauft, weiße Converse für 44€ inkl. Versand. Neu kosten Converse ca. 50€ (ebenfalls im Internet), und die Verkäuferin beschrieb die Schuhe als "sehr gut" und dass sie sie nur 1 Mal zur Probe getragen hätte. Mängel waren weder auf den Bildern noch in der Beschreibung angegeben.
Nun habe ich die Schuhe erhalten und es sind mehrere Flecken drauf, ein orangener und mehrere graue, zudem ist das Label an einer Zunge "ausgefranst" und hinten an der Sohle sind mittelstarke Abnutzungen (die auf keinen Fall durch "Probetragen" zustande gekommen sein können).
Ich habe der Kreislerin das Problem beschrieben und bat sie um einen Lösungsvorschlag. Ihre Antwort: Die Schuhe wurden nur 1 Mal getragen, Flecken können keine sein und Abnutzungen schon gar nicht! Also sendete ich ihr die Beweisfotos von den Flecken und Abnutzungen. Daraufhin ihre Antwort: Sie hätte die Schuhe nicht mit der Lupe untersucht und sie werde mir keinesfalls Geld zurückerstatten.
Nun frage ich mich: a) Gilt hier der Taschengeldparagraph? Ich habe das Geld von meinem Konto überwiesen. Also fällt das weg, oder? b) Ist das "arglistige Täuschung"? Denn die Mängel waren vorher nicht ersichtlich und somit habe ich ja nicht die beschriebene Ware erhalten. c) Liegt laut § 434 ein Sachmangel vor? Denn dort heißt es ja "... ist die Sache frei von Sachmängeln, 2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann." Nun war es für mich aber nicht zu erwarten, dass die Schuhe nach 1 Mal Probetragen solche Mängel aufzuweisen haben. Noch zudem hatte sie den Zustand "sehr gut" angegeben, welcher laut Kleiderkreisel bedeutet "Getragen, jedoch keine Mängel". Und außerdem steht in den Kleiderkreisel-Regeln, dass man Mängel IMMER angeben MUSS.
Nun frage ich mich: Bin ich hier im Recht? Oder liegt laut den Paragraphen das Recht auf ihrer Seite?
Ich bitte darum, keine Vermutungen als Antworten zu erhalten, sondern bitte darum, dass mir Menschen antworten, die wirklich Ahnung davon haben. Denn "Vermutungen" habe ich ja schon selbst angestellt. Es geht mir nun wirklich darum, ob sie im Recht ist oder nicht, und was ich da nun tun kann. Ich möchte einfach nur noch den Umtausch, also ich mein Geld wieder und sie ihre Schuhe wieder. Ist das denn irgendwie möglich?
Ganz liebe Grüße, ich freue mich über jede Antwort. Lena
P.S.: Ans Kleiderkreisel-Kommando habe ich schon alles weitergeleitet. Jedoch sollen sie da angeblich nicht viel machen können.
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2 Antworten
Du sprichst hier mehrere Themen an:
1. Wenn die Sache als "gebraucht" verkauft wurde, dann musst du mit Gebrauchsspuren rechnen. Wenn du die Schuhe, die auf dem Bild zu sehen waren, bekommen hast, und die Mängel so gering sind, dass sie auf dem Bild nicht ersichtlich waren, dann ist ein Umtausch in dem Fall ausgeschlossen. Denn bei einem "gebrauchten" Artikel kann man keine Neuware erwarten. und der Begriff "gebraucht" ist wirklich dehnbar. Wenn du bereit warst, einen so hohen Preis für einen gebrauchten Artikel zu bezahlen, obwohl der neue nur 6 Euro teurer war, dann zweifel ich echt an deinem Verstand, aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Im Übrigen sind die Mängel auf deinen Bildern marginal. Ich bezweifle, dass du vor einem deutschen Gericht damit durchkommen wirst.
2. Kaufverträge Minderjähriger können ausnahmsweise auch ohne Zustimmung der Eltern gültig sein. Das ist etwa dann der Fall, wenn Kinder die gekauften Dinge aus Mitteln bezahlt haben, die die Eltern ihnen zu diesem Zweck gegeben haben oder ihnen zur freien Verfügung überlassen wurde, zum Beispiel Taschengeld. Da du den Betrag offensichtlich von deinem eigenen Konto überwiesen hast, dürfte die Rückgängigmachung des Kaufvertrags durch deine Eltern auch ausgeschlossen sein. Dies hätte im Übrigen innerhalb von 14 Tagen durch deine Eltern erfolgen müssen.
"wie neu" ist aber NICHT neu, sondern gebraucht. Jetzt weißt du auch, warum du mit deinen süßen 16 Jahren noch keine Dinge im Internet kaufen solltest. Du musst erst die Unterschiede lernen. Buche es als Lehrgeld ab. Einen Umtausch wirst du nur auf dem Rechtswege ausfechten können. Und die Aussichten sind - wie bereits oben erwähnt - aussichtslos.
Sie hatte keine Mängel angegeben! Und das ist laut Kleiderkreisel Regeln PFLICHT!
Sonst könnte ich doch eine totale Schrott Tasche verkaufen, und dann hinterher einfach sagen, ja sie ist halt gebraucht! Sorry, aber völliger Schwachsinn! Man MUSS Mängel angeben!
Ach und du brauchst hier keine solch abfälligen Bemerkungen machen - ich habe schon weit mehr als nur diese Sache gekauft und bis jetzt ist noch NIE etwas passiert, sowohl bei amazon, anderen Shops und auch kleiderkreisel! Ich bin mir bewusst, dass sowas immer passieren kann, dagegen habe ich rein gar nichts gesagt! Es ging nur darum, ob ich bei dieser Sache im Recht bin oder nicht, und das bin ich meiner Meinung nach absolut! Anhand des Chatverlaufs kann man auch deutlich sehen, wie sie versucht sich rauszureden!
Die Kleiderkreisel-Regeln interessieren den Gesetzgeber aber nicht. Hier geht es ausschließlich um die Gesetze nach dem BGB. Und die sagen eben etwas anderes aus. Und zwar sagen diese aus, dass beim Kauf von Gebrauchtwaren unter Privatleuten (und nichts anderes ist Kleiderkreisel) die Gewährleistungspflicht ausgeschlossen werden kann.
Ach, also ist es okay, wenn ich dir eine Tasche sende, sie "wie neu" beschreibe, keine Mängel angebe, dir sage, ich hätte sie nur einmal getragen und du dann eine kaputte und abgenutzte Tasche erhältst, die den Fotos und der Beschreibung nicht entspricht und auch nicht wie neu ist? Tut mir leid, aber das ist völliger Blödsinn.
Deine Schuhe sind weder kaputt noch abgenutzt. Die Bilder sprechen eine andere Sprache. Du machst viel Lärm um rein gar nichts. Wenn du so pingelig bist, dann hättest du die lächerlichen 6 Euro investiert und die Neuware gekauft. Du hast bei solchen mehr als geringen Mängeln keinen Anspruch auf Umtausch, denn es handelt sich um ganz normale Gebrauchsspuren. du wurdest nicht arglistig getäuscht. Du bist nur pingelig.
Du bist im Recht. Laut § 434 Abs.1 Satz 1 BGB ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Da die vereinbarte Beschaffenheit hier ja ein tadelloser Zustand ist und da da Flecken sind, ist die Sache nicht frei von Sachmängeln.
Ja, das habe ich mir eben auch gedacht. Mir ist natürlich bewusst, dass weiße Schuhe nach dem Tragen Flecken haben und auch abgenutzt werden, jedoch beschrieb sie sie ja "wie neu" und dass sie sie nur "1 Mal zur Probe" getragen hätte, was für mich aber anhand der Abnutzungen hinten an der Sohle nicht so aussieht.
Wobei die Mängel wirklich popelig sind. Da wäscht man einmal mit ein wenig Wasser u nd Spüli drüber und gut ist
Die Abnutzungen wegwaschen? Willst du das vielleicht für mich machen? ...
Zu 1.: Der Artikel war von ihr mehrmals als "wie neu" deklariert. Das heißt für mich, dass er NICHT gebraucht ist. Zudem stand in der Beschreibung, dass die Schuhe "1 Mal zur Probe getragen" wurden (weil sie zu klein seien) und das bedeutet für mich eigentlich, dass sie sie nur anprobiert hat! Für mich war nicht klar, dass sie sie draußen anhatte, und das scheinbar mehrmals!
Außerdem meinte sie, sie hätte die Schuhe vorher geputzt und kontrolliert. Auf ihren Fotos waren die Mängel absichtlich verdeckt, sprich, die Schuhe von hinten nur von oben fotografiert, sodass man die Abnutzungen nicht sehen konnte. Die Schuhe nur von rechts fotografiert, der kleine Fleck ist links auf dem linken Schuh. Die Zunge war mit den Schnürsenkeln verdeckt und die Schatten verdeckten die grauen Flecken hinten. Für mich ist der Fall ganz klar - ihr waren die Mängel bekannt und sie hat sie absichtlich vertuscht. Denn nicht nur 1 Mangel wurde absichtlich nicht fotografiert, sondern gleich mehrere. Ich habe eben für Schuhe "wie neu" bezahlt, deshalb waren für mich 44€ vollkommen okay.
2. Ja, das habe ich mir bereits gedacht. Btw der Kauf ist erst 5 Tage her ;-)