Muss ich Ware die ich als Privatperson verkauft habe zurücknehmen?
Hallo, ich habe bei Kleiderkreisel ein paar adidas Turnschuhe verkauft drin stand UK7 welches ja Größe 40 entspricht ich habe sie jedoch als 38 reingestzt, da sie bei mir so ausfielen, jedoch AUCH die UK Größe mitreingeschrieben. Die Schuhe kamen bei ihr an und sie passen ihr nicht und sie möchte sie zurückschicken, weil sie sagt ich hätte sie falsch reingeetzt. Sie hat mir auch mit dem Käuferschutgesetz gedroht. Was besagt dieses denn eigentlich? Habe ihr jetzt angeboten die Schuhe zurück zu nehmen, wenn SIE den Rückversand bezahlt und ich ihr das Geld nach ankunft der Schuhe zurück überweise. Was würdet ihr tun? Bisher habe ich von ihr noch keine Antwort erhalten, obwohl sie die Nachricht gelesen hat. Danke euch. Lieben Gruß Maschsee
3 Antworten
verkauft drin stand UK7 welches ja Größe 40 entspricht ich habe sie jedoch als 38 reingestzt
Falsche Beschreibung, nimm die Dinger zurück und stelle mit den korrekten Werten ein. 40 ist nicht 38.
ich habe sie jedoch als 38 reingestzt, da sie bei mir so ausfielen
Es kommt drauf an, wie du sie beschrieben hast. Wenn du z.B. geschrieben hast:
"Die Schuhe sind mit der UK-Größe 7 (was einer Gr. 40 entsprechen würde) vom Hersteller ausgeschildert, aber sie fallen kleiner aus, entsprechen einer Größe 38 (5)"
UND du sie (ich kenne mich bei Kleiderkreisel nicht aus) bei Gr. 38 eingestellt hast ...
dann hättest du alles richtig gemacht und müsstest als privater Verkäufer, der Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen hat, die Schuhe auch nicht zurück nehmen ... voraussetzung ist halt, das sie auch wirklich der Größe einer 38 entsprechen.
Sie ist natürlich im Recht! Du hast die falsche Größe angegeben, also solltest du die Schuhe zurücknehmen und auch die Versandkosten übernehmen. Ist ja nicht ihr Fehler gewesen. In Zukunft solltest du nur das Schreiben, was auch wirklich stimmt.