Arbeitszeugnis: muss jede Position darin aufgeführt werden?

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http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/arbeitszeugnis/arbeitszeugnis.htm

5. Der Arbeitgeber muss darauf achten, dass er die Formulierungen mit Blick auf die Empfängerperspektive des neuen Arbeitgebers wählt. Je nach Lage des Falles kann schon ein unterlassenes Lob eine Kritik darstellen.

Also "nein", es müssen nicht alle Stationen aufgeführt werden, ich würde an deiner Stelle aber darauf achten, dass trotzdem die komplette Zeit, die du bei der Firma warst, erwähnt ist. Denn fehlt hier was und dein (möglicher) zukünftiger Arbeitgeber bemerkt das, dann kannst du dich auch schon auf Fragen dazu im Bewerbungsgespräch vorbereiten.

Generell läuft es so ab, dass dein Arbeitgeber dir ein Zeugnis vorlegt und du dann sagen kannst ob dir das so passt oder nicht, oder du kannst danach gerichtlich dagegen vorgehen, wenn es nicht deinen "Forderungen" (die natürlich realistisch sein müssen) entspricht. Deswegen bietet dir ein Arbeitgeber auch gerne mal an, selbst einen Vorschlag zu bringen was drin sein soll und was nicht, und es werden nur noch die "Bewertungen" mit eingebaut.

Kernobst 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 16:13

Danke!

kristallvogel  21.06.2011, 16:15
@Kernobst

Ich würde das Ganze einfach mal mit deinem jetzigen Arbeitgeber besprechen, viele lassen da nämlich durchaus mit sich reden.

Kernobst 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 16:19
@kristallvogel

Ja und falls nicht, gehe ich immernoch davon aus, dass es sich dennoch darum dreht, dass das AZ nun einmal wohlwollend formuliert sein muss. Es reicht durchaus, wenn darin steht "zuletzt besetzte der AN folgende Position als...."

Grundsätzlich habe ich wirklich ein gutes Zeugnis bekommen, deswegen würde ich noch nicht mal streiten wollen.

kristallvogel  21.06.2011, 16:38
@Kernobst

Na ja, wenn es grundsätzlich gut ist, warum belässt du es nicht dabei?

Einen "Abstieg" kann man schon erklären, zumal deine letzte Position ja offensichtlich nicht die war, die dir Sorgen macht. So ein Abstieg kann ja z.B. auch personell bedingt sein: "Es war kein anderer aus den eigenen Reihen verfügbar, der eine Lücke auf einer niedrigeren Ebene schließen konnte, und da ersichtlich war, dass es ein zeitlich befristeter Abstieg ist ..." (so in der Art).

Für fast jeden "Schatten" im Lebenslauf gibt es eine "diplomatische" Lösung ohne etwas komplett wegzulassen.

"Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, das Arbeitszeugnis zu formulieren. Der Arbeitnehmer kann dem Arbeitgeber die Wortwahl nicht vorschreiben. " Aber darum bitten kannst du bestimmt.

"In einem einfachen Zeugnis müssen lediglich die Personaldaten des Arbeitnehmers stehen, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und die Art der Beschäftigung. Was der Arbeitnehmer in dem Unternehmen gemacht hat, muss so genau beschrieben werden, dass sich eine dritte Person ein Bild davon machen kann von der Tätigkeit und den Einsatzmöglichkeiten des Arbeitnehmers. Es sollten das Unternehmen und die Branche, die hierarchische Position, die Berufsbezeichnung, die Art der Tätigkeit, die berufliche Entwicklung und das Aufgabengebiet genannt werden."

Quelle: http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/arbeitszeugnis.html

Ich halte das ganze für ein schwieriges Vorhaben. Es sei denn, die Position wurde von dir gerade mal 2 Wochen bekleidet. Dann kann es vielleicht unter den Tisch fallen.

kristallvogel  21.06.2011, 16:21

Da sehe ich in der Praxis kein großes Problem: Nimm dir als Beispiel mal eine Logistik-Fachkraft, die im Rahmen der Ausbildung verschiedene Stationen (Wareneingang, Verpackung, Versand ..) durchläuft: Ich kann schreiben "Der Auszubildende XY war im Wareneingang, ..." usw., oder ich schreibe: "der Auszubildende XY war als Auszubildender im Bereich Logistik eingestellt". In beiden Fällen habe ich die oben genannten Punkte erfüllt. Das ist eine Frage der Detaillierung.Natürlich ist es für den neuen Arbeitgeber angenehmer, wenn alle einzelnen Stationen aufgezählt sind, aber wenn er dazu Fragen hat, weil bestimmte Anforderungen nach der weggelassenen Station verlangen würden, dann stellt er die sowieso noch im Gespräch.

Dein AG würde sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er wesentliche Umstände, die für die Bewertung eines neuen Betriebes wesentlich wären, bei der Aufzählung deiner Arbeitsstationen unterschlägt oder verschweigt.

So wäre es durchaus von Belang, wenn du nach einem Aufstieg nach mehreren Stationen wieder auf eine rangniedrigere Tätigkeit versetzt worden wärst.Oder nach einer Tätigkeit im Wareneingang oder Kasse in den Verwaltungsdienst versetzt worden wärst.

Oberstes Gebot eines Arbeitszeugnisses ist diese Wahrheitspflicht. Dein neuer Chef muss sich ein Bild machen können, wie es mit deiner Leistungsbereitschaft, Anforderungsprofil oder Ehrlichkeit bestellt ist.

Daneben gilt es die Wohlwollenspflicht zu berücksichtigen.

Qualifizierte Tätigkeiten wären besonders deutlich, unqaulifizierte Arbeiten nur in einem Nebensatz zu beschreiben.

In diesem Spannungsfeld kannst versuchen, etwas Einfluss zu nehmen - wie aber kommentiert, ist es Sache des AG, deine Tätigkeiten und Leistungen darzustellen.

Für dieses Zeugnis haftete er allein.

HTH

G imager761

Kernobst 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 16:22

Nach einem Aufstieg muss man natürlich auch einen Abstieg erklären, aber was, wenn man "fälschlicher Weise" zu hoch eingestuft wurde und aus dem Fehler des Unternehmens herraus in einer nicht passenden Position eingestellt worden ist, die dann zwangsweise zu einer niedrigeren Postion führte?

kristallvogel  21.06.2011, 16:31
@Kernobst

Da würde ich jetzt schauen, was für eine Ebene denn die nun gewünschte Stelle hat: liegt die zum Schluss bekleidete Ebene auf einer vergleichbaren mit der angestrebten, dann würde ich das drin lassen. Du kannst dich dann ja speziell auf Fragen dazu im Vorbereitungsgespräch vorbereiten.

Liegt die angestrebte Ebene über der zuletzt bekleideten, dann würde ich mir überlegen ob

a) ich mich gerade für den richtigen Job bewerbe (selbstkritisch sein schadet hier definiv nicht, weil man selbst ja nur gefrustet ist wenn man permanent unter Druck gerät) und

b) es nur eine leicht erklärbare (Tod der Eltern, usw.) "Phase" war, die ich aber begründen kann, und für die ich irgendwie belegen kann, dass sie vorbei ist.

Ich würde das stark vom Einzelfall abhängig machen.

Wer bitte soll denn nachprüfen, wieviele Stationen während einer Angestelltenzeit durchlaufen wurden.

Meist findet man in Zeugnissen den Satz "und war zuletzt als "Position" beschäftigt.

Warum sollte es zum Nachteil sein, explizit alle Positionen aufzuführen? Zeugt doch von Vielfältigkeit?

Und warum sollte der AN den AG nicht darum bitten können? Die Frage ist, ob der AG der Bitte entspricht.

Kernobst 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 16:17

Danke für deine Antwort.

Vielfältigkeit, wenn man absteigt? Ich bin dafür, dass bei mir nur noch steht "zuletzt war der AN in folgender Position eingesetzt..."

kristallvogel  21.06.2011, 16:27
@Kernobst

Das kommt darauf an: Wenn dein "Abstieg" in eine Richtung geht, in die auch dein neuer Arbeitgeber gehört, dann würde ich das schon erwähnen. Auf die Frage im Bewerbungsgespräch kannst du dann ja sagen, dass der Bereich dir eher liegt und du deswegen (wieder) dort eingesetzt wurdest. Von daher würde ich das nicht um jeden Preis weglassen.

Das mußt Du schon Dem Arbeitgeber überlassen.Ein Zeugnis muß wahrheitsgemäß sein,und Den Marbeiter Objiktiev beurteilen.

Kernobst 
Beitragsersteller
 21.06.2011, 16:15

Also ich finde immer wieder, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal keine sinnlose Beiträge verfassen... Ernsthaft nicht hilfreich.