Arbeitsvertrag unbefristet wegen falschem Datum?
Ich habe am 20.06.2018 einen Arbeitsvertrag bekommen, dieser wurde ausgestellt bis zum 20.06.2020 ( der Tag ist ein Samstag, jedoch arbeite ich auch Samstags). Mir wurde mündlich gesagt das ich nicht übernommen werde, jedoch sehe ich den Vertrag als Falsch an. Der müsste nämlich bis Max 19.06 ausgestellt werden, der 20.06 wären damit 2 Jahre und ein Tag. Laut Gesetz dürfen Arbeitnehmer nur Max 2 Jahre befristet bleiben.
5 Antworten
Arbeitsvertrag unbefristet wegen falschem Datum?
Ja!
Einschränkend dazu muss man aber sagen, dass es darauf ankommt, ob es sich bei dem falschen Datum um einen Tippfehler bei der Eingabe des Datums oder einen Rechenfehler bei der Berechnung der Frist gehandelt hat.
Man wird hier bei "20." statt korrekt "19." wohl nicht von einem Tippfehler ausgehen können (was man z.B. bei "19." statt korrekt "18." wohl eher annehmen könnte), sondern von einem Rechenfehler.
Und ein solcher Rechenfehler führt eben dazu, dass das eigentlich befristet gewollte Arbeitsverhältnis eben doch unbefristet ist - sofern Du gegenüber dem Arbeitgeber die Entfristung behauptest und gegebenenfalls innerhalb von 3 Wochen nach dem "eigentlichen" Ende des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsgericht auf Feststellung der Entfristung klagst.
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 17.04.2013, Az.: 2 Sa 237/12 in einen in etwa parallel gelagerten Fall entschieden, dass sich bei falscher Datumsangabe aufgrund falscher Fristberechnung der Arbeitgeber nicht auf einen Irrtum berufen könne und das befristete Arbeitsverhältnis bei Überschreitung der Frist auch nur um 1 Tag entfristet ist.
Du findest Besprechungen dieses Urteil z.B. auf folgenden Seiten:
>> "Entfristung: Zwei-Jahres-Zeitraum um einen Tag überschritten": https://www.meyer-koering.de/meldungen/1936/erstbefristung-zwei-jahres-zeitraum-um-einen-tag-ueberschritten
>> "Anfechtung eines befristeten Arbeitsvertrages durch den AG, weil dieser die Befristungs-Frist falsch berechnet hat": https://www.ra-wittig.de/urteile-arbeitsgericht/befristungen/anfechtung-arbeitsvertrag-falsche-befristungs-frist/
>> "Rechenfehler bei Befristung des Arbeitsvertrages führt zur Entfristung": https://www.vboe.de/rechenfehler-bei-befristung-des-arbeitsvertrages-fuhrt-zur-entfristung/
Wann war denn dein erster Arbeitstag? Am oder vor dem 20.6. oder erst danach?
Wenn vor dem 21.6., koennte die Befristung tatsaechlich unwirksam sein. Es koennte aber auch ein Ausnahmezustand gem. TzBfG § 14 Abs. 2a oder 3 vorliegen, der eine laengere Befristung zulaesst. Ebenso koennte das Arbeitsverhaeltnis einem Tarifvertrag unterliegen, der ebenfalls einen laengeren Befristungszeitraum zulaesst (TzBfG § 14 Abs. 2 Saetze 3 und 4)
Von den erwaehnten Sonderumstaenden liegt auch keiner vor und das Arbeitsverhaeltnis unterliegt auch keinem Tarifvertrag, der eine laengere Befristung zulaesst?
Du hast den Arbeitsvertrag auch wirklich ganz genau gelesen? Bei einem Grossunternehmen kann ich mir einen derart groben Schnitzer eigentlich nur sehr schwer vorstellen.
Es ist erstmal zu klären, ob denn wirklich nur eine 2jährige Befristung möglich wäre.
Es ist ein Irrglaube, dass das immer zutrifft.
Wie sich das nun bei einem Irrtum (Tippfehler, denn darauf wirds dann hinauslaufen) verhält, kann ich nicht beurteilen. Da solltest du einen Arbeitsrechtler (RA) fragen.
Möglich, dass da die komplette Befristung wegfällt, möglich, dass da nur das Datum geändert werden muss/kann.
Aber: wenn du die Befridtung weghaben willst, wirst du da rechtlich vorgehen müssen. Du willst ernsthaft bei jemanden arbeiten, bei dem du dich einklagen hast müssen? Und für wie lange? Denkst du, es fänden sich dann keine anderen Kündigungsgründe?
Überleg dir das nochmal gut.
Tippfehler, denn darauf wirds dann hinauslaufen
Denn wird man hier - bei "20." statt korrekt "19." - aber wohl eher nicht annehmen können; anders wäre es im Fall z.B. von "19." statt korrekt "18.".
Handelt es sich um einen Berechnungsfehler - was man annehmen kann, und das kommt, wie man auch hier im Forum erlebt, oft vor -, hat der Arbeitgeber Pech gehabt (siehe dazu meine eigene Antwort).
Sie werden dir kündigen.
Woher willst Du das wissen?
Nuja...das machen Unternehmen eben wenn sie Mitarbeiter haben, die sie nicht wollen und es die Ausgangssituation ist. Lesen hilft.
Auch schön dass du weißt, welche Fehler man beim tippen macht und welche nicht.
Es muss dir ja unglaublich langweilig sein, wenn du dir ständig Antworten raussuchst um sie dann mit unnötigen (die dem Fragesteller so überhaupt nicht weiterhelfen) Kommentaren zu "verschönern".
Naja...du lässt dich ja nicht davon abhalten. mach ruhig, wenns dir Befriedigung schafft. Schön zu sehen, dass du bei anderen auch so unnötige Kommentare hinterlässt und dann noch darüber dikutieren willst.
Mein harmloser Kommentar muss Dich ja schwer treffen, dass Du so "angestochen" reagierst.
das machen Unternehmen eben wenn sie Mitarbeiter haben, die sie nicht wollen und es die Ausgangssituation ist.
Dadurch wird Deine Spekulation auch nicht zur Tatsache.
Auch schön dass du weißt, welche Fehler man beim tippen macht und welche nicht.
Ich habe nicht von "Wissen" gesprochen, sondern von einer "Annahme", die hier auch begründet ist.
Es muss dir ja unglaublich langweilig sein, wenn du dir ständig Antworten raussuchst um sie dann mit unnötigen (die dem Fragesteller so überhaupt nicht weiterhelfen) Kommentaren zu "verschönern".
Ich habe Deine Aussage "Wie sich das nun bei einem Irrtum [...]" aufgegriffen und dazu etwas Ergänzendes gesagt (ausführlicher in meiner eigenen Antwort).
Was an meiner Aussage "unnötig" sein soll, weißt nur Du alleine; und dem Fragesteller hilft es, weil er weiß, dass der Arbeitgeber sich nicht mit "Fehler" rausreden kann.
Und wie sieht es bei Dir mit "Langeweile" aus, dass Du es nötig hast, überhaupt Antworten zu schreiben?
so unnötige Kommentare hinterlässt
Dass Du den Kommentar als "unnötig" bezeichnest, zeigt nur, dass Du mit der Tatsache des Kommentierens Deiner Antwort nicht umgehen kannst.
und dann noch darüber dikutieren willst.
Inwiefern ist mein Kommentar oben Zeichen dafür, dass ich "diskutieren" wolle. Damit hast du mit Deiner Erwiderung schließlich begonnen - und die ist einfach nur unsachlich und unbegründete und dokumentiert Deine Kritikunfähigkeit (wobei ich nicht einmal kritisiert, sondern lediglich einen Sachverhalt erläutert habe!
Wenn ich recht bekommen würde, und der Arbeitsvertrag tatsächlich auf unbestimmte Zeit gültig ist, müsste das Unternehmen mich Kündigen (Abfindung) oder weiter beschäftigen
Sie werden dir kündigen. Bravo! Wenn denn die Befristung überhaupt nicht rechtens sein sollte.
Nimm dir einen Anwalt. Alles andere bringt dir nix.
Und such dir bereits jetzt schon einen neuen Job. Und immer drauf achten, die werden dich auch fragen, wieso du denn einen neuen Arbeitgeber haben willst.
Eine auslaufende Befristung ist da oft einfacher zu erklären als eine Kündigung seitens des Arbeitgebers.
Was wäre denn die Konsequenz?
du würdest wahrscheinlich dagegen klagen müssen und Selbst wenn du ‚recht‘ bekommen würdest, hättest du sofort die fristgerechte Kündigung ... was würde dir das außer 1-2 Gehältern und reichlich ‚bösem Blut‘ bringen?
Richtig: NIX
Jetzt will ich eine Entfristungsklage einreichen, weil ich der Meinung bin dass er falsch ist und ich daher unbefristet bin
Du wirst dann trotzdem die Kündigung bekommen!
‘unbefristet‘ heißt ja nicht ‚unkündbar‘!
‘gewinnen‘ wirst du außer ein paar Euro nix.. bedenke das sowas in einigen Branchen schnell die Runde macht...
stimme ich voll und ganz zu, aber lieber so als nichts !!!!
bringt dir der Stress etwas? Und hast du keine Angst das du dir damit Türen zuschlägst die dich durch deine Bereitschaft, sofort Vorbericht zu ziehen abgeschreckt fühlen können?
wie gesagt... ich seh da keinen echten Sinn drin, steck die Energie lieber in die Job-suche
‘unbefristet‘ heißt ja nicht ‚unkündbar‘!
Und "nicht ‚unkündbar‘ " heißt nicht 'nach Belieben kündigen dürfen'!
hättest du sofort die fristgerechte Kündigung ...
Wenn denn der Arbeitgeber bei einer Kündigungsschutzklage einen berechtigenden Grund darlegen kann!
Und woher willst Du das überhaupt wissen?
Nö, aber wie ich schon sagte:
Selbst wenn du ‚recht‘ bekommen würdest, hättest du sofort die fristgerechte Kündigung ... was würde dir das außer 1-2 Gehältern und reichlich ‚bösem Blut‘ bringen?
Selbst wenn du ‚recht‘ bekommen würdest, hättest du sofort die fristgerechte Kündigung
Das können wir wohl kaum "wissen"!
Und in einem Konzern wäre das mit dem "bösen Blut" wohl längst nicht so schlimm wie in einem klein(er)en Betrieb.
auch die haben Gründe wenn die befristet einstellen... aber große Betriebe machen I.d.r. nicht solche Fehler in der Datierung der Arbeitsverträge - dafür haben die Rechtsabteilungen und Betriebsräte etc... daher denke ich das das hier alles viel Wind um nix ist
daher denke ich das das hier alles viel Wind um nix ist
Bei der Frage, ob dieses falsche Datum eine Entfristung zur Folge hat, geht es nun wirklich nicht um "viel Wind um nix" (siehe dazu meine eigene Antwort).
Betriebsräte (wenn es sie denn gibt) schließen keine Arbeitsverträge und formulieren sie auch nicht; sie sind keine Handlanger des Arbeitgebers!
Der FS wird ja sehen was draus wird... ICH rechne nicht mit einer weiterbeschäftigung über die Kündigungsfrist hinaus... vielleicht teilt er uns ja mit was draus geworden ist
Laut Gesetz dürfen Arbeitnehmer nur Max 2 Jahre befristet bleiben.
Falsch. Das gilt nur, wenn kein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt.
Bei mir liegt allerdings kein Sachgrund vor, mir wurde mündlich gesagt ich werde nicht übernommen, jedoch scheint mir der Vertrag falsch zu sein, da ich ja 2 Jahre + 1 Tag im Unternehmen arbeite
der erste Arbeitsvertrag war am 20.06 aus aktuellen Sparprogrammen der AG werden keine Mitarbeiter mehr in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen