Arbeitsunfall? Kreislaufkollaps während einer Dienstfahrt. Oder Wegeunfall?
Ich bin am 02.01.13 auf dem Amt umgekippt.
Mir war anfangs leicht unwohl, nicht kotzübel. Dann hatt ich so ein Flimmern vor meinen Augen, irgendwann hab ich gar nichts mehr gesehen, nicht einmal mehr irgendwelche Umrisse. War alles total schwarz. Da war mir klar was Sache ist. Ich steh kurz vorm Kollaps.
Dann kam Schweißausbruch dazu und mit mir redeten die Frauen vom Amt und ich hörte sie noch so halb. Ich verstand Sammelrechnung, da sagte ich: ja genau Sammelrechnung. Dann fragten sie noch was, da hörte ich gar nichts mehr, sagte: Äh... Ja äh kam von der Frau zurück... irgenwann bin ich auf meinen Knien gelandet...
Ich stand nur eine halbe Stunde auf der Stelle.
Wenn ich mir dummerweise den Kopf aufgeschlagen hätte, wäre das ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall, da es ja nicht am Arbeitsplatz passiert ist? Danke. Interessiert mich mal.
4 Antworten
nach Unfällen durch eine Ohnmacht zahlt die Versicherung im Regelfall nicht. Ist im Falle deiner Frage aber eh egal, da du nicht im Arbeitsamt arbeitest, das also kein Arbeitsunfall sein kann. Und Wegeunfälle erleidet man auf dem Weg zur Arbeit oder von da nach Hause. Ohne Umweg. Die ganze Frage von dir erübrigt sich also aufgrund der Tatsache, dass du nicht am Arbeitsort warst, an dem man im Unfallsfalle versichert wäre.
Ist im Falle deiner Frage aber eh egal, da du nicht im Arbeitsamt arbeitest
Wo liest du denn bitte was von Arbeitsamt in der obigen Fragestellung?
Die ganze Frage von dir erübrigt sich also aufgrund der Tatsache, dass du nicht am Arbeitsort warst, an dem man im Unfallsfalle versichert wäre.
Bitte besser nicht antworten, wenn mans nicht weiß.
"(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit)."
Du meinst, wenn du dir beim Fallen wegen dem Kreislaufkollaps den Kopf aufgeschlagen hättest? Oder wenn du umgefallen wärst, WEIL du dir den Kopf irgendwo angeschlagen hast?
Ersteres wäre kein Arbeits- oder Wegeunfall. Zweiteres schon.
Ich mein ersteres. Also weder noch. Danke für deine Antwort.
In der Definition des SGB VII (Gesetzliche Unfallversicherung) findest du unter anderem folgenden Satz: "Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen."
eine Wegeunfall ist ein Unfall der auf dem Weg von und zur Arbeit passiert (also geanu der Arbeitsweg) was am Arbeitplatz bzw. in der Dienststelle passiert ist ein Arbeits- bzw. Dienstunfall .... z.b. Treppe runterfallen etc.
Nein, sooo simpel ist das mit den Arbeits-/Wegeunfällen nun doch wieder nicht.
Arbeitest Du auf dem Amt oder warum warst Du dort? Wenn Du woanders arbeitest und nicht auf dienstliche Anweisungen auf dem Amt warst, ist es weder Wege- noch Arbeitsunfall.
Ich wurde vom Autohaus aus auf die Zulassungsbehörde geschickt.
Das ist auch so kein Arbeits- bzw. Wegeunfall. Oder wo liest du in der Ursprungsfrage was von einem "von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis" heraus?