Arbeitsunfall am 1. Arbeitstag
Hallo! Folgende blöde Situation: Mein Lebensgefährte hat gestern seinen 1. Arbeitstag bei einer neuen Firma angetreten. Im Laufe seiner Schicht ist ihm ein 150kg schweres Stück Eisen auf den Fuß gefallen (Magnetgesteuert...) Ergebnis: Fuß angebrochen, Gips, 4 Wochen AU (evtl. auch etwas länger...) Der Arbeitgeber muss aber doch in den ersten 4 Wochen des Beschäftigungsverhältnisses noch nicht zahlen, wenn was passiert oder? An wen muss er sich wenden? BG oder KK? Gibt es Vordrucke? Wie lange dauert die BEarbeitung? Wir wollen nichts falsch machen! Vor allem möchte er natürlich sobald der Gips ab ist, so schnell wie es eben geht wieder arbeiten! Bin für jede schnelle Antwort dankbar! LG
7 Antworten
Bei einem Arbeitsunfall zahlt sowieso die Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) des Arbeitgebers - auch wenn der Unfall am 1. Tag passiert ist. Der AG wird alles in die Wege leiten, dazu muss eine Unfallmeldung gemacht werden. Ist das schon passiert? Wenn nein, dann den Chef anrufen, der klärt das.
Auch die Entleihfirma (Personaldienstleister) hat eine Unfallversicherung (BG). Die Meldung muss dein Mann bei der Firma machen, mit der er den Arbeitsvertrag hat und nicht die, zu der er ausgeliehen wurde. Er muss aber nicth persönlich da auftauchen, das kann er ja wegen der Erkrankung sowieso nicht.
Diese Unfallversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Beschäftigten. Dein Mann wird also Krankengeld oder bgl. bekommen. Sollte die Zahlung verweigert werden, sofort zum Arbeitsgericht gehen.
Gute Besserung.
danke dir!
gern geschehen.
Ein Arbeitsunfall wird vom Betrieb gemeldet.
Soviel ich weis regelt das die Berufsgenossenschaft da es ein Arbeitsunfall ist. der Unfall muß allesdings der BG gemeldet werden. Am besten du erkundigst dich welche Genossenschaft dafür zuständig ist. Die Bearbeitung der Angelegenheit dauert nicht lange bei der BG.
P.S. Normaler weise ist man vom ersten Arbetstag an versichert beim Arbeitgeber sodas er zunächstmal den Lohn weiterzahlen muss ab der 6 Woche gibt es dann Krankengeld.
Aber erkundigt euch da bei den zuständigen Stellen die wiesen genau was zutun ist. L.G.
die zuständigen Stellen wären dann? VBG und KK oder wie? danke schonmal!
ja davon gehe ich jetzt mal aus. Kontaktiere die Stellen damit du es genau weis. L.G.angelah
danke.
Die KK zahlt für die Krankenkosten und holt sich ggf. das Geld von der BG zurück bei Arbeitsunfällen. Mit Lohnfortzahlung haben KK und BG nichts zu tun in den ersten sechs Wochen.
Also muss er sich bei seiner KK melden?
Auf jeden Fall !
Das läuft über die Unfallversicherung ,das muss der Arbeitgeber die Unfallmeldung aufnehmen ,egal ob Leihfirma oder nicht ,das Tun bleibt das gleiche.Da müsste auch dann die BG zahlen.Denn es ist richtig Lohnfortzahlung gibt es erst wenn man 4 Wochen in der Firma ist.Bei normaler Krankheit ,würde dann die KK zahlen.
Unfallmeldung wurde im Betrieb gemacht! Ist aber eine Entleihfirma gewesen... Und bei Personaldienstleistern ist es doch so, dass sie die ersten 4 Wochen nicht zahlen müssen oder?