Arbeitsrecht für Springer
Hallo,
dürfen Arbeitstellen nur mit Springern besetzt werden? Und ist es rechtens das die Springer weder Kankheitstage noch Urlaubstage bezahlt bekommen?
LG Klaus
6 Antworten
zu 1.:
Es bleibt dem Arbeitgeber überlassen, ob er Arbeitsplätze mit "Springern" besetzt.
zu 2.:
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, gemäß §3 Absatz 3 Entgeltfortzahlung, entsteht wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens 4 Wochen ununterbrochen bestand. Der Arbeitnehmer hat bei jeder neuen Erkrankung Anspruch auf die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers.
Besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung (mehr) hat der Arbeitnehmer bis zu 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.
http://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html
Jeder Arbeitnehmer hat, gemäß §3 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz, einen Mindesturlaubsanspruch auf 4 Wochen im Jahr. Der Urlaub ist, gemäß §1 Bundesurlaubsgesetz, ganz normal zu bezahlen. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein zusätzliches Urlaubsgeld besteht allerdings nicht!
Peter Kleinsorge
Definiere Springer ... Für mich ist das jemand der in einem Unternehmen da einspringt, wo Not am Mann ist... Sprich ein normaler Angestellter als Allrounder ... Dann hat er gesetzlichen Anspruch Lohnfortzahlung. Wenn es sich allerdings um eine Aushilfe auf Stundenbasis handelt, dann hat er keinen Anspruch. Er bekommt nur die Zeit bezahlt, in der er arbeitet. Krank und Urlaub = nicht arbeiten. Somit kein Verdienst... Es kommt ganz klar drauf an, was im Arbeits- bzw. Aushilfsvertrag steht! ...
Nicht wirklich.
Wieso sollten für solche Arbeitnehmer das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Mindesturlaubsgesetz nicht gelten??
Die Leute müssen jeden Monat einen Plan unterschreiben wo drauf steht das Sie 1 Stunde pro Woche arbeiten, obwohl die leute viel mehr Stunden arbeiten.
Das klingt sehr unseriös.
danke für die Info. Werde ich ab jetzt immer machen. Ich werde mal schauen was ich da gegen machen kann.
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Der Arbeitgeber versucht das Stammpersonal abzuschaffen und will nur noch Springer einstellen.
Ja.
Nein.
Super auf den Punkt gebracht! Dem gibt es nichts hinzuzufügen.
Wenn es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der auf Stundenbasis arbeitet.
Wann darf er was?
Ein Arbeitgeber kann völlig frei entscheiden, wem, wievielen und warum überhaupt er jemandem eine Arbeit zuweist. Und wenn er der Meinung ist, das ganze mit Springern bewerkstelligen zu können, dann darf er das selbstverständlich auch.
Auch dann nicht.
Also wenn ich auf Stundenbasis kellnere, bekomm ich nur denn Geld wenn ich arbeite. Mehr Stunden = mehr Geld. Weniger Stunden = weniger Geld. Keine Stunden = kein Geld. Ich hab weder Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch auf Urlaubsgeld (bzw. Urlaub).
''Ich hab weder Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch auf Urlaubsgeld (bzw. Urlaub).''
- Doch den hast du. Wenn du dir vom Arbeitgeber (oder wem auch immer) was anderes weismachen lässt, dann ist das schlicht Ausnutzung deines Unwissens.
Da befindest du dich in einem Irrtum. Wenn du auf Stundenbasis kellnerst hast du genauso Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie alle anderen Arbeitnehmer.
Möglicherweise befindet sich dein Arbeitgeber auch in einem Irrtum - aber vielleicht bescheißt er dich auch mit Vorsatz. Du solltest in deinen schriftlichen Arbeitsvertrag gucken, oder, falls der Arbeitsvertrag mündlich geschlossen wurde, in den schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsinhalte, den der Arbeitgeber dir übergab.
wenn das so wäre dann würde es bald nur noch Arbeit auf Stundenbasis geben!
Für mich die beste Antwort