Arbeitsloser darf nicht an Inventur teilnehmen?!

6 Antworten

Du bist dazu verplichtet dem Arbeitsamt als auch dem Job Center gegenüber einnahmen aus einer Tätigkeit ünverzüglich mitzuteilen. In der Regel mach man das vorher. Wenn die Tätigkeit beendet ist wir z.B. bei den Jobcentern ein neuer Leistungsbescheid erstellt in dem der Verdienst aus der Tätigkeit berücksichtigt wird.

evileule77 
Beitragsersteller
 07.06.2011, 13:27

Hab schon mal an ner Inventur teilgenommen und ich weiß, wie das normalerweise läuft. Der "Arbeitgeber meldet die Arbeitnehmer bei der Minijobzentrale und da war das auch egal ob das Studenten, Arbeitslose, Ferienjobber oder sonst was sind.

Du darfst als Arbeitsloser bei jeder Inventur teilnehmen, solange du dafür kein Geld oder sonstige Zuwendungen bekommst. Also wenn dein Vater sagt "Kannst du mir heute vielleicht bei der Inventur helfen?" dann kann man das machen.

Man kann sogar gegen Bezahlung an einer Inventur teilnehmen, wenn man das angibt. Dann wird geschaut wie viel man dazu verdienen darf und wenn das unter dem erlaubten Betrag bleibt ist das in Ordnung.

Hast du gegen Bezahlung an einer Inventur teilgenommen und hast das nicht angegebene, dann verstößt du gegen Auflagen, die mit dem Bezug von Hartz IV verbunden sind.

evileule77 
Beitragsersteller
 07.06.2011, 13:54

Ist mir bewusst, danke ;-) Aber bei Schülern und Studenten muss es doch genauso gemeldet werden oder nicht?

scallawags  07.06.2011, 13:32

Nicht ganz, weil ein Arbeitsloser dauerhaft für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen hat. Das macht er nicht, wenn er (als Beispiel) eine Woche Inventur mitmacht, egal, ob mit oder ohne Bezahlung. Das heißt nämlich, in dieser Zeit kann er keine Bewerbungen schreiben, keine Bewerbungstelefonate führen, keine Vorstellungsgespräche oder Probetage arbeiten...

evileule77 
Beitragsersteller
 07.06.2011, 13:51
@scallawags

Ach deshalb...dachte mir sowas, aber verstehe es trotzdem ned, weil wenn derjenige 1-2 Tage dran teilnimmt und sich etwas Geld dazuverdient, ist das doch was anderes, wie wenn er 1-2 Monate nicht zur Verfügung steht-

SO ist das sicher nicht richtig. Ich würde sagen, du hast entweder einen großen Teil weggelassen oder etwas falsch verstanden!

evileule77 
Beitragsersteller
 07.06.2011, 13:23

Habe es nicht falsch verstanden, es soll zwar drangestanden haben: Für Schüler und Studenten, aber ich verstehe nicht warum ein Arbeitsloser das nicht darf, also gar kein Arbeitsloser egal wieviel ALG er bekommt.

user1192  07.06.2011, 13:29
@evileule77

Vl haben die keinen Bock auf den Papierkrieg- falls es einen gibt, oder sie wissen nicht genau, was da die Vorraussetzungen sind.

evileule77 
Beitragsersteller
 07.06.2011, 13:53
@user1192

;-) Den gibt es doch sowieso, voll übertrieben, wegen einem Tag soviel Papierkram.

Ja wenn ein Arbeitsloser an einer Inventur teilnimmt bekommt er doch Geld dafür. Das muss dann dem Amt gemeldet werden. Sonst streichen die gerne mal etwas.Bescheuertes dämliches dummes Deutschland ist aber eine arg dumme Verallgemeinerung. Da bist Du dann auch dabei. Und, hättest Du Deine frage mal ausführlicher gestellt, könnte man auch besser und treffender Antworten.

evileule77 
Beitragsersteller
 07.06.2011, 13:25

Klar wird das angegeben beim Amt.

hier hilft immer:http://www.gegen-hartz.de/