? Arbeitslosengeld/Stempeln?

3 Antworten

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Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit bzw. Saison-Kurzarbeit sind nicht das gleiche.

Arbeitslose haben keinen Arbeitgeber und somit auch kein Arbeitsverhältnis. Deshalb müssen sie sich bewerben um einen neuen Arbeitgeber zu finden, der sie beschäftigt.

Kurzarbeiter und Saison-Kurzarbeiter haben trotz der Kurzarbeit einen Arbeitgeber und stehen somit in einem Arbeitsverhältnis. Deshalb müssen sie sich nicht bewerben um einen neuen Arbeitgeber zu finden, der sie beschäftigen kann.

Allerdings ist es möglich dass die Agentur für Arbeit einen Arbeitnehmer der Arbeitsausfall durch Kurzarbeit hat, für die Zeit der Kurzarbeit, vorübergehend in ein anderes Arbeitsverhältnis vermittelt. Kurzarbeit ist kein Urlaub.

Peter Kleinsorge

Schlechtwettergeld bei schlechtem Wetter( wie der Name schon sagt) Kurzarbeit bei wenig Arbeit. Beide stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, da sie ja eine Arbeit haben, diese aber im Moment nicht ausüben können. Alle Anderen sind sind arbeitslos und hoffentlich auch arbeitsuchend!

Guck hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Saison-Kurzarbeitergeld

Die Betroffen gelten nicht per se als arbeitslos bzw. arbeissuchend, da sich die Witterung ja täglich ändern kann und ggf. von einem Tag zum anderen ein Einsatz möglich sein muss.

charlyolei 
Beitragsersteller
 10.02.2010, 08:34

So wie ich das Lese gibt es das auch in anderen Berufen oder??? Aber ist das zum Beispiel als Schreiner auch möglich???