Arbeitslos und Schulden?
Hi,
Ich bin seit dem 1.7.2017 arbeitslos und habe das Problem, dass die Agentur für Arbeit den Arsch nicht hochbekommt (angeblich fehlen Daten, die nachweislich eingereicht wurden) und ich deswegen diesen Monat meine Miete nicht zahlen kann.
Ein Freund wäre bereit mir Geld zu leihen, aber er hätte gerne einen Schuldschein dafür. Das ist auch kein Problem, nur weiß ich jetzt nicht wer für die Schulden aufkommt.
Kommt das Amt für dieses Versäumnis auf (wenn auch nur geringfügig) oder geht das voll und ganz auf meine Kappe und ich muss hoffen, dass sich das nächsten Monat nicht wiederholt?
6 Antworten
Interessant, wie viele wirklich völlig falsche Antworten hier herumgeistern.
Ganz grundsätzlich muss das Amt dir das Geld bezahlen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Wenn es länger braucht mit der Bearbeitung, dann muss es dir das Geld nachzahlen. Und von der Nachzahlung kannst du die Schulden dann begleichen. Das Ganze wäre auch problemlos einklagbar.
Des Weiteren steht dir ggf. auch ein Notkredit vom Amt zu (ein zinsloses Darlehen für die Überbrückung, was dann mit der zu erwartenden Nachzahlung verrechnet wird). Hier hat man leider manchmal ein Henne-Ei-Problem. Ohne dass du offiziell ALG 1 erhältst, bist du auch kein Bezugsberechtigter für einen solchen Notkredit.
Ich würde also folgendes machen: Mit deinem Freund gemeinsam beim Amt vorsprechen (deswegen mit dem Freund, dass er ggf. einbremsen kann, wenn man wütend wird, denn man sollte stets sachlich bleiben), den Notkredit für die Miete beantragen und eine sofortige Entscheidung verlangen. Ankündigen, dass man, wenn der Notkredit verweigert wird und wenn nicht bis Ende der Woche das ganze bearbeitet und das Geld auf dem Konto ist, man zu einem Anwalt geht und das Amt verklagt, ggf. auch auf Schadensersatz (Zinsen), weil man sich das Geld dann leihen muss.
Zudem würde man gerne mal deren Vorgesetzen bzw. Teamleiter sprechen, da es nicht sein kann, dass man Unterlagen nachweisbar mehrfach einreichen muss und dass gelogen wird, dass irgendetwas gefehlt habe und deswegen sei es zu Verzögerungen gekommen.
Also: Freundlich und höflich, aber bestimmend Druck machen und die rechtlichen Konsequenzen des Tuns aufzeigen. Dann klappt es auch mit den beamten.
Falls du nicht weiter kommst: Besorge dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein und gehe damit zu einem Anwalt für Sozialrecht und lass ihn da ggf. mit Hilfe eines Gerichts mal was machen.
Danke für die Ergänzung :-)
Wenn Du nachweislich alle Daten eingereicht hast, müsstest Du über sämtliche eingereichte Daten eine Quittung bekommen haben! Ist das so?
Dann müsste das Amt für diesen Fehler aufkommen!
Ich würde besser erstmal das Hilfsangebot vom Freund annehmen, denn mit dem Vermieter legt man sich besser nicht an...
Das Arbeitsamt muss nicht von den Schulden des Fragestellers aufkommen. Das ist allein sein privat Ding und dafür kommt das Arbeitsamt sicher nicht auf.
Es geht um Mietrückstände, denke ich. Vielleicht ist es besser, der fs meldet sich mal beim Vermieter, dann weiß der wenigstens Bescheid, oder?
Welche Schulden?
Wenn du dir was leihst, dann musst du das auch zurückzahlen und niemand anderes.
Du solltest nur so schnell wie möglich die fehlenden Daten einreichen. Und wenn du die schon mal eingereicht hast ist es auch egal. Dann machst du das nochmal.
Lies nochmal gründlich die Frage:
(angeblich fehlen Daten, die nachweislich eingereicht wurden)
Völlig egal. Wo Menschen arbeiten passieren Fehler. Da kann man jetzt natürlich rumkaspern und mit Anwalt oder sonstwas drohen, oder aber man reicht diese Daten schnell nach. Man hat die ja sowieso vorliegen.
Wenn Du Schulden machst, wirst Du auch für die Schulden aufkommen müssen!
I.d.R. erscheint kein kleines grünes Männchen mit einer Antenne auf dem Hinterkopf, das Dich von Schulden entbinden wird.
Du leihst dir was, also hast du auch die Schulden. Für was du dir von deinem Kumpel Geld leihst, ist das Arbeitsamt egal, die werden dafür nicht aufkommen.
Dem Fragesteller wird Geld nicht gezahlt, das ihm zusteht!
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Mit dem kannst Du einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und Dich beraten lassen. - Mitbringen musst Du Deinen Bescheid vom Jobcenter / Grundsicherungsamt und ich meine auch Deinen Mietvertrag, naja Ausweis sowieso und die 10 Euronen.
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Die 5 häufigsten Fehler bei der Antragsstellung zur Beratungshilfe
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