Arbeitskleidung von Steuer absetzen?
Ich habe gehört, dass man Kleidung, die man selber für seinen Job anschaffen muss, von der Steuer absetzen kann. Also zB brauche ich für meine Ausbildung Sicherheitsschuhe die ich selber anschaffen und bezahlen muss und für meinen Nebenjob sogar Arbeitshose, Sicherheitsschuhe und Sicherheitsgummistiefel. Die Rechnungen habe ich aufgehoben, kann also nachweisen, dass ich die Kleidung extra dafür neu gekauft habe.
Nun meine Frage, wie viel bekomme ich dabei zurück? Gibt es einen bestimmten Prozentsatz oder ist das immer unterschiedlich? Und mal so nebenbei, was kann ich (auf Ausbildung bzw Arbeit bezogen) noch alles absetzen?(Also beispielsweise Schulbücher, Benzin für den Arbeitsweg, oder was weiß ich und wie hoch wäre hier die Rückzahlung?)
Danke schon mal im voraus :-)
8 Antworten
Da es sich dabei um explizite Arbeitskleidung handelt die man gewöhnlich nicht in der Freizeit trägt, sind die Anschaffung, Instandhaltung und Reinigung komplett absetzbar. Anschaffung und Instandhaltung benötigt Nachweise, für die Reinigung gelten pauschalen.
Um zu verstehen wieviel Du dadurch erstattet bekommst, must Du ein paar grundsätzliche Dinge der Einkommsteuer kennen.
Was das Finanzamt durch die Steuererklärung wissen will, ist die Höhe des zu versteuernden Einkommens. Das ist zunächst mal dein steuerpflichtiges Bruttogehalt. Von dem Betrag kannst Du pauschal 1.000 Euro Werbungskosten abziehen. Werbungskosten sind alle Aufwendungen die zur Ausübung des Berufs sinnvoll anfallen. Um etwas davon zu merken, musst Du alles was du für deine Berufsausübung aufwendest zusammen rechnen. Nur wenn die von dir ermittelte Summe 1.000 Euro übersteigt, macht es Sinn sie anzugeben. Zu den Werbungskosten gehören die Anfahrtsweg zu Arbeit mit 30 ct je km einfache Entfernung für jeden Tag den du zur Arbeit fährst (ca 220 Tage im Jahr), dann die Anschaffung der spezifischen Arbeitskleidung in voller Höhe, außerdem die wöchentliche zweimalige Wäsche in der eigenen Waschmaschine mit jeweils 60 ct ohne Nachweis. Zahlst du Kontoführungsgebühren? Auch das sind Werbungskosten. Must Du für den Arbeitgeber erreichbar sein und nutzt dafür dein eigenes Handy? Dann sind 20% deiner Handygebühren ebenfalls Werbungskosten. Hast du eine private Unfallversicherung? Die versichert dich auch während der Arbeitszeit und ist deshalb zu 50% absetzbar. Usw usw usw.
Das alles reduziert dein zu versteuerndes Einkommen.
Die Rechnung sieht dann ungefähr so aus :
Du hast brutto 30.000 € Jahresgehalt bekommen darauf würden für einen Single ungefähr 17% Einkommsteuer anfallen, das wären 5.100 € Einkommsteuer, die der Arbeitgeber in etwa für dich ans Finanzamt gezahlt hat. Deine Werbungskosten betragen insgesamt zb.2.000 €. Dann reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen auf 28.000 €. Durch die Steuerprogression verringert sich auch dein Steuersatz von vorher ca. 17% auf ca. 16%.
16% von 28.000 sind 4.480 Euro, dann erhälst Du die Differenz zu den vom Arbeitgeber bezahlten Steuern 5.100 - 4.480 = 620 € erstattet.
das ist durchaus möglich.
Wenn das wirklich speziell dafür benötigte Arbeitskleidung ist, so wie du beschreibst, dann kannst du es absetzen ja. Aber du kriegst nicht das Geld 1:1 zurück. Sondern es vermindert sich nur deine zu zahlende Steuer.
Beispiel : Dein zu besteuerndes Einkommen betrug in dem Jahr 30.000 € und du hast 1000 € Lohnsteuer gezahlt (alles nur fiktive Beträge!). Wenn du jetzt 100 € Arbeitskleidung ansetzt, dann senkt sich das zu versteuernde Einkommen auf 29.900 € und die Lohnsteuer je nach Lohnsteuertabelle (sagen wir mal sinkt auf 980 €). Dann würdest du den Steuerunterschied, also die 20 € zurückbekommen.
Zahlst du keine Lohnsteuer, dann erhälst du nichts zurück. Für Arbeitsrelevante Dinge gibt es aber einen Pauschalbetrag von 1000 € den man für "alles eintragen kann" (Wegekosten, 0,30 Cent lassen sich für 1 Kilometer Entfernung absetzen (nur die Entfernung, nicht für hin und zurück)) usw. Wenn du rechnerisch nicht über die 1000 € kommst mit deinen Kosten, dann brauchst du keine extra Belege sammeln. Das lohnt sich nur wenn du über die 1000 € kommst
Sehr richtig.
Zahlst du denn überhaupt Steuern? Wenn dein Nebenjob ein pauschal versteuerter Minijob ist, ist dort steuertechnisch nichts abzusetzen.
Wenn deine Ausbildung steuerpflichtig vergütet wird, musst du immer noch die Mindestsumme von 1000 Euro Werbungskosten überschreiten, da alles darunter sowieso schon berücksichtigt wurde.