Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe?
Darf ich als lkw fahrer ( eingestellt als lkw fahrer so steht es in meinem Arbeitsvertrag ) im Straßenbau mitarbeiten . Wir arbeiten in einer Erdbau und Transport Firma Als Lkw fahrer und wir fahren zu 100% als Subunternehmen bei einer Straßenbaufirma und müssen wenn wir nichts zu fahren haben dort mitarbeiten zb Schotterplanung machen .Verdichtungsarbeiten mit der Rüttelplatte .Randsteine und Rabatten setzen. Asphaltieren sogar Helfen beim Kanalrohr zu verlegen im Graben eigentlich aufgaben die jeder Straßenbauer macht. Soweit mir bekannt ist, ist es Verboten Arbeitnehmer im Baugewerbe zu verleihen und wir sind auch nicht Tarif gebunden und sind auch nicht bei der Soka bau gemeldet Mache wir uns nun strafbar wenn wir mitarbeiten bzw macht sich mein Chef Strafbar An wen kann ich mich denn da wenden der mir eine Auskunft geben kann Hoffe es kann mir jemand helfen
1 Antwort
maßgeblich ist, wer dir bei diesen arbeiten anweisungen erteilen kann und wie die regelung zwischen deinem transportunternehmen und der straßenbaufirma bezüglich nebenarbeiten (über den reinen transport hinaus) aussieht. das kann durchaus noch im rahmen eines werkvertrages sein.
wenn du klarheit haben willst, wenn dich an die BAG (bundesamt für güterverkehr) oder den zoll, die interessieren sich immer für solche konstellationen im baugewerbe.
Also Weisungsbefugt sin eigentlich alle von der Straßbaufirma angefangen vom Bauleiter .Polier .Vorarbeiter. Gesellen bis hin zum Baggerfahrer usw
Sobald du mitarbeitest sollst bzw musst du das machen was dir gesagt wird
Leitungen frei schaufeln .verdichten .betonieren rohre einsanden rohre verlegen usw